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Menschenrechte und Amnesty International
Aktion zum 70. Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bei der Amnesty-Mitgliederkonferenz in Duisburg im Oktober 2018
© Amnesty International, Foto: Jarek Godlewski
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie umfasst 30 Artikel, in denen die Rechte eines jeden Menschen festgelegt sind.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist die Basis für Freiheit und Gerechtigkeit. Für Amnesty International bildet sie die Arbeitsgrundlage.
Seit ihrer Verkündigung hat sich das Gesicht der Welt positiv verändert: Die Menschenrechte haben Eingang in internationale Vereinbarungen, völkerrechtlich bindende Konventionen und nationale Verfassungen gefunden. Andererseits treten viele Staaten die Menschenrechte auch heute mit Füßen – nicht nur weit weg im Sudan, China oder Simbabwe. Auch hier in Europa.
Hier kannst du alle 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in einer von Amnesty diskriminierungssensibel übersetzten Version nachlesen.
"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." Dieser erste Satz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sichert jedem Menschen – weltweit und unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sozialer Anschauung, ethnischer und sozialer Herkunft – gleiche Rechte und Freiheiten zu. Menschenrechte sind angeboren, unveräußerlich, universell und unteilbar.
Doch Anspruch und Wirklichkeit stimmen oft nicht überein. Weiterhin werden weltweit Menschenrechte schwer verletzt: in China, Darfur, Myanmar oder Mexiko, im Iran, in Guantánamo oder bei der Flüchtlingsabwehr im Süden Italiens oder Spaniens. Auch 70 Jahre nach der Verabschiedung der AEMR durch die Vereinten Nationen muss der Schutz der Menschenrechte immer wieder neu eingefordert werden.
Deshalb tritt Amnesty International in Aktion, wann immer Menschenrechte in schwerwiegender Weise verletzt werden: Wir decken Menschenrechtsverletzungen auf, informieren eine große Öffentlichkeit darüber und machen Regierungen, Institutionen und Wirtschaftsunternehmen Druck, den Verbrechen ein Ende zu setzen.
Internationale Abkommen und Konventionen
Völkerrechtlich verbindliche Abkommen und politische Erklärungen etwa der UN dienen Menschenrechtsorganisationen als Arbeitsbasis. Aktivistinnen und Aktivisten können sich auf diese Positionen berufen, wenn sie von ihren Regierungen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen einfordern.
Amnesty wendet sich regelmäßig mit Anliegen und Empfehlungen an Internationale Organisationen und deren Mitgliedsstaaten. Auf diesem Weg werden Menschenrechtsabkommen weiterentwickelt. Zudem mahnt Amnesty an, dass Abkommen auch tatsächlich in der Praxis umgesetzt werden.
1984 haben die Vereinten Nationen die Antifolterkonvention verabschiedet, nachdem Amnesty mit zwei weltweiten Kampagnen ein solches Abkommen gefordert hatte. Heute ist es eines unserer Ziele, möglichst viele Staaten zu bewegen, dieser Konvention beizutreten.
Einen wichtigen Erfolg konnte Amnesty im Jahr 2006 verbuchen: Die UN verabschiedeten die Internationale Konvention gegen das Verschwindenlassen, für die wir uns seit Jahren eingesetzt hatten.
Internationale Menschenrechtsabkommen
Die internationale Staatengemeinschaft hat eine Reihe von Grundsatzerklärungen verabschiedet, die jedoch nicht rechtsverbindlich sind. Dazu zählen unter anderem
- die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948),
- die Erklärung über das Recht auf Entwicklung (1986),
- die Erklärung über den Schutz aller Personen vor zwangsweisem Verschwinden (1992) und
- das Recht der Völker auf Frieden (1984).
Viele Länder haben diese Erklärungen ganz oder teilweise in ihre innerstaatliche Gesetzgebung oder in ihre Verfassung übernommen. Im Gegensatz zu diesen Erklärungen sind Übereinkommen (Konventionen) rechtsverbindlich, sobald sie von den Vertragsstaaten ratifiziert wurden.