Amnesty Journal Europa und Zentralasien 02. April 2009

Kollateralschaden Menschenrechte

Terrorbekämpfung
Der so genannte "Krieg gegen den Terror" hat in der EU extrem negative Auswirkungen auf die Menschenrechte. In mehreren Ländern werden Grundrechte eingeschränkt oder verletzt. Die zunehmende Akzeptanz von Folter führt zu einem Abbau fundamentaler Menschenrechte.

So wird verstärkt versucht, Verdächtige in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. In der Kritik steht deshalb vor allem Großbritannien. Im Februar forderte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Land auf, die Abschiebung eines Jordaniers auszusetzen. Das Gericht möchte zunächst prüfen, ob ein von Jordanien unterzeichnetes Memorandum, demnach abgeschobene Verdächtige nicht gefoltert werden sollen, verlässlich ist. Der UNO-Sonderberichterstatter über Folter hat die Praxis der diplomatischen Zusicherungen in der Vergangenheit als nicht verlässlich kritisiert, um Schutz vor Folter zu bieten.

Andere Länder sind in Verschleppungsflüge verwickelt. Portugal, Spanien und Dänemark haben Zwischenlandungen von CIA-Flügen geduldet. Es ist auch belegt, dass Territorium und Luftraum Deutschlands ebenfalls rechtswidrig für CIA-Verschleppungsflüge genutzt wurden. Mitarbeiter deutscher Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden haben zudem Verdächtige, die die CIA zuvor entführt und in Foltergefängnisse ausgeflogen hatte, unter rechtswidrigen Umständen verhört. In Polen und Rumänien soll es sogar CIA-Geheimgefängnisse gegeben haben. Die polnische Staatsanwaltschaft eröffnete mittlerweile ein Ermittlungsverfahren.

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