Amnesty Report 12. Mai 2009

Sudan 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Sudan Staats- und Regierungschef: Omar Hassan Ahmed al-Bashir Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 39,4 Mio. Lebenserwartung: 57,4 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 110/96 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 60,9%

Der Konflikt in Darfur dauerte im Jahr 2008 unvermindert an; für die verstärkten Übergriffe und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht waren alle Konfliktparteien verantwortlich. Der Überfall einer in Darfur operierenden bewaffneten Oppositionsgruppe auf Omdurman im Mai des Berichtsjahrs löste eine Welle von außergerichtlichen Hinrichtungen, Folterungen und Misshandlungen durch den sudanesischen Geheimdienst (National Intelligence and Security Services – NISS) und die Polizei aus. Zu den Opfern zählten vor allem Menschen aus der Provinz Darfur und Angehörige der schwarzafrikanischen ethnischen Gruppe der Zaghawa. Im selben Monat wurde bei bewaffneten Zusammenstößen die Stadt Abyei an der Grenze zwischen Nord- und Südsudan völlig zerstört, mehr als 50000 Menschen mussten ihre Häuser verlassen. Im Juli beantragte der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Haftbefehl gegen Präsident Omar al-Bashir wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Auch 2008 wurden Todesurteile verhängt; unter den Verurteilten waren Männer, Frauen und Minderjährige. Die Sicherheitsdienste verhängten schwere Sanktionen gegen Presseorgane und Journalisten.

Hintergrund

Im Januar begann der Einsatz der gemeinsamen Friedenstruppe von Afrikanischer Union und Vereinten Nationen in Darfur (UNAMID). Bis Ende des Jahres war jedoch erst rund die Hälfte des Kontingents von 26000 Soldatinnen und Soldaten eingetroffen, und auch die Ausrüstung der Einheiten war unzureichend.

Im April wurde die erste Volkszählung seit mehr als 20 Jahren durchgeführt. Dieses zentrale Element des umfassenden Friedensabkommens (Comprehensive Peace Agreement – CPA) zur Beendigung des jahrzehntelangen Konflikts im Südsudan gilt als wichtiger Schritt zur Vorbereitung des für 2011 geplanten Referendums über die Unabhängigkeit des Südsudan. Die Volkszählung war jedoch sehr umstritten, weil nicht alle Bevölkerungsgruppen berücksichtigt wurden. Nicht erfasst wurden u.a. Menschen aus Darfur und dem Südsudan.

Am 10. Mai wurde der Konflikt in Darfur durch einen Angriff der bewaffneten Oppositionsgruppe Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichberechtigung (Justice and Equality Movement – JEM) in die Hauptstadt getragen. Der Angriff auf Omdurman, das Khartum am anderen Nil-Ufer gegenüberliegt, wurde von den sudanesischen Streitkräften abgewehrt.

Im Juni wurde der Außenminister von Burkina Faso, Djibril Yipènè Bassolé, zum neuen gemeinsamen Chefunterhändler der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union (AU) für Darfur ernannt; er trat an die Stelle der beiden Sudan-Sondergesandten für Darfur, Jan Eliasson (UN) und Salim Ahmed Salim (AU).

Im Juli erließ die Regierung ein neues Wahlgesetz. Außerdem kündigte sie an, dass die nächsten Präsidentschaftswahlen im Juli 2009 stattfinden würden, ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Referendum im Jahr 2011.

Das sudanesische Parlament befasste sich im Jahr 2008 mit dem Entwurf für ein neues Strafgesetz, das auch Straftaten nach dem Völkerrecht ahnden soll. Bis Ende des Jahres war das Gesetz aber noch nicht in Kraft.

Ende Oktober organisierten der Staatspräsident und die regierende Nationale Kongresspartei (National Congress Party – NCP) eine Konferenz zur Beilegung des Darfur-Konflikts. Diese sogenannte Sudanesische Volksinitiative war äußerst umstritten und wurde von 13 Oppositionsgruppen boykottiert. Die Konferenz sollte den Weg für die von der Regierung von Katar angeregten Friedensverhandlungen in Doha ebnen. Ende 2008 wurde noch darum gerungen, auch die wichtigsten bewaffneten Oppositionsgruppen, wie z.B. die JEM, zur Teilnahme zu bewegen.

Internationale Gerichtsbarkeit

Am 14. Juli legte der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Luis Moreno Ocampo, der Vorverfahrenskammer einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen Präsident Omar al-Bashir vor. In dem zehn Punkte umfassenden Antrag wird al-Bashir vorgeworfen, aufgrund seiner direkten Befehle seien Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord begangen worden.

Zeitgleich mit der Bekanntgabe des Antrags fand ein Überfall auf UNAMID-Soldaten statt. Die Friedenstruppe wurde in Alarmbereitschaft versetzt und alle vor Ort nicht dringend erforderlichen Mitarbeiter der Vereinten Nationen und der in Darfur tätigen Nichtregierungsorganisationen wurden vorübergehend abgezogen.

Als Reaktion auf den Antrag forderten einige Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union, der Arabischen Liga sowie der Organisation der Islamischen Konferenz, den Fall gemäß Artikel 16 des Römischen Status auszusetzen.

Im Oktober gab die Regierung die Inhaftierung des früheren Führers der Janjawid-Milizen, Ali Kushayb, bekannt, den man im Jahr 2007 vor dem Internationalen Strafgerichtshof unter Anklage gestellt hatte und gegen den noch ein Verfahren vor einem Sondergericht in al-Geneina, der Hauptstadt Westdarfurs, anhängig war. Dieses Verfahren sollte Anfang Oktober 2008 beginnen, doch Ende des Jahres war noch nichts geschehen. Nach unbestätigten Berichten genoss Ali Kushayb in den Bundesstaaten Nord-, West- und Süddarfur nach wie vor ungehinderte Reisefreiheit.

Ahmed Haroun, gegen den 2007 ebenfalls Anklage vor dem Internationalen Strafgerichtshof erhoben worden war, hatte weiter das Amt eines Staatsministers für humanitäre Angelegenheiten inne.

Am 20. November beantragte der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs den Erlass von Haftbefehlen gegen drei Führer von in Darfur aktiven bewaffneten Oppositionsgruppen, deren Namen aber nicht bekanntgegeben wurden. Die Anklage stützte sich auf den Vorwurf von Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Überfall auf die Mission der Afrikanischen Union im Sudan (AMIS) im Dezember 2007, bei dem zwölf Soldaten getötet wurden.

Darfur

Der Konflikt in Darfur verschärfte sich 2008. Es waren verstärkt Übergriffe und Verstöße aller Konfliktparteien gegen das humanitäre Völkerrecht zu verzeichnen. Die Zahl der Überfälle auf Dörfer nahm deutlich zu; 270000 bis 300000 Menschen wurden dabei vertrieben. Trotz der Stationierung von UNAMID-Einheiten kam es weiter in großem Umfang zu Menschenrechtsverletzungen.

Geringe Truppenstärke und unzureichende militärische Ausrüstung schränkten die Aktivitäten der UNAMID-Friedenstruppe stark ein. Mit nur 11415 Soldatinnen und Soldaten in Uniform, unterstützt durch 721 internationale Zivilkräfte, 1393 lokale Zivilkräfte und 246 UN-Freiwillige (Stand 31. Oktober 2008) konnte die Friedenstruppe ihr Mandat in Darfur nicht erfolgreich wahrnehmen. Wegen des Mangels an Kampfhubschraubern und schweren Landfahrzeugen war sie kaum in der Lage, für den Schutz der Zivilbevölkerung und der eigenen Truppen zu sorgen. Im Laufe des Jahres wurden bei mehreren Überfällen 17 Mitglieder der Friedenstruppe getötet. Bei einer Reihe von Übergriffen gegen die Zivilbevölkerung konnte UNAMID nicht eingreifen.

Die Zahl der Überfälle auf Konvois mit humanitären Hilfslieferungen erreichte im Jahr 2008 einen Höhepunkt, wodurch sich die Hilfslieferungen nach Darfur im Rahmen des UN-Welternährungsprogramms halbierten. Im Zeitraum Januar bis Oktober kamen elf Mitarbeiter humanitärer Organisationen zu Tode. Da die Angriffe auf diesen Personenkreis drastisch zunahmen, ebenso wie Entführungen von Menschen und Fahrzeugen, war die Reichweite der Hilfswerke und Nichtregierungsorganisationen stark eingeschränkt und ihr Zugang zu den besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen in Darfur erschwert.

  • Im Januar 2008 versuchten die sudanesischen Streitkräfte, die Kontrolle über den von der JEM beherrschten Nordkorridor in Westdarfur zurückzugewinnen. Dabei kam es zu Angriffen auf die Dörfer Abu Suruj, Saraf Jidad, Silea und Sirba. Die Armee arbeitete hierbei nicht nur mit den Reitermilizen der Janjawid zusammen, sondern unterstützte die Bodenoffensiven auch aus der Luft. Humanitäre Organisationen und Hilfswerke der Vereinten Nationen hatten von Mitte Dezember 2007 bis März 2008 zu dem gesamten Gebiet keinen Zugang. Die Angriffe hatten die Vertreibung von etwa 30000 Menschen zur Folge, die häufig in Gebieten Zuflucht suchten, die für die Hilfswerke kaum erreichbar waren. Die Streitkräfte und Sicherheitsdienste hinterließen nach ihren wahllosen Angriffen geplünderte und niedergebrannte Dörfer. Auf das Eigentum der Zivilbevölkerung wurde keine Rücksicht genommen, mindestens 115 Zivilisten wurden getötet. Im Zusammenhang mit den Angriffen auf Sirba gab es auch Berichte über Vergewaltigungen.

  • Am 25. August 2008 wollte der sudanesische Geheimdienst NISS auf der Suche nach Waffen und Drogen in das Lager Kalma in Süddarfur eindringen, das größte Flüchtlingslager in Darfur, in dem über 90000 Binnenflüchtlinge untergebracht sind. Als die Bewohner dem Geheimdienst den Zugang verwehrten, umzingelten die NISS-Einheiten das Lager, eröffneten das Feuer und sollen es auch unter Granatbeschuss genommen haben. Den Mitarbeitern der Hilfswerke wurde der Zugang zum Lager untersagt, und selbst Verwundete durften es nicht verlassen. Mehr als 47 Zivilisten wurden getötet. Die UNAMID-Friedenstruppe griff nicht ein.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Auch im Jahr 2008 gab es Berichte über Vergewaltigungen und andere Formen von sexueller Gewalt.

Die Regierung behinderte nach wie vor die Arbeit vieler NGOs, die sich mit Gewalt gegen Frauen befassen; Berichten zufolge griff die staatliche Kommission für humanitäre Hilfe, die die humanitären Organisationen in Darfur überwacht und koordiniert, im Jahr 2008 verstärkt in deren Arbeit ein. Amnesty International erhielt glaubwürdige Berichte darüber, dass das gesamte Jahr über Mitarbeiter von Organisationen, die sexuelle Gewalt bekämpfen, vom Geheimdienst schikaniert wurden.

Immer wieder schicken verzweifelte Männer ihre Frauen und Kinder in die Hauptstadt, um sie vor dem Konflikt in Sicherheit zu bringen. Doch meist verbringen sie ihr Leben dann in einem der Flüchtlingslager rund um die Stadt in extremer Armut.

Abyei, Südsudan

Die Umsetzung des umfassenden Friedensabkommens CPA von 2005 wurde weiter durch Meinungsverschiedenheiten zwischen der Nationalen Kongresspartei NCP und der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung (Sudan People’s Liberation Movement – SPLM) verhindert. Problematisch waren vor allem die Festlegung der Grenze zwischen Nord- und Südsudan, die Volkszählung und die Rückführung der Südsudanesen aus Khartum in ihre Heimat.

Im Frühjahr 2008 verstärkten die sudanesische Armee und die Streitkräfte der südsudanesischen Regierung ihre Truppen rund um die Stadt Abyei, die in der erdölreichen Grenzregion zwischen Nord- und Südsudan liegt. Im Mai trafen die feindlichen Truppen dann aufeinander. Bei den Kämpfen wurden über 50000 Menschen vertrieben und die Stadt völlig zerstört. Am 8. Juni einigten sich NCP und SPLM auf eine Vereinbarung zur Beilegung der Krise um Abyei.

Willkürliche Inhaftierung

Der von den sudanesischen Streitkräften zurückgeschlagene Angriff der JEM auf Omdurman am 10. Mai forderte offiziellen Angaben zufolge über 220 Todesopfer. Bei der anschließenden Durchsuchung der Stadt nahmen die Regierungstruppen alle Männer, Frauen und sogar Kinder in Haft, die entweder aussahen, als stammten sie aus Darfur, oder verdächtigt wurden, die Oppositionsgruppen zu unterstützen, insbesondere Zaghawas. Nach dem Ende der Kämpfe wurden Hunderte von Zivilisten festgenommen, und es gab Berichte über außergerichtliche Hinrichtungen, Folterungen und andere Misshandlungen. Viele Menschen wurden an inoffiziellen Haftorten ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, darunter als jüngstes Opfer ein neunmonatiges Kind, das zusammen mit seiner Mutter zwei Monate in einem unterirdischen Haftzentrum zubringen musste. Mindestens eine Person starb infolge der Misshandlungen in den ersten zwei Wochen der Haft.

Nach dem Angriff gab die Regierung im landesweiten Fernsehen bekannt, dass sich mehr als 80 Kinder in einem Umerziehungslager befänden, die im Zuge des Vorgehens der Sicherheitskräfte in Omdurman verhaftet worden seien. Nach Angaben der Regierung hatten die Kinder, von denen einige gerade einmal elf Jahre alt waren, Uniform und Waffen getragen. Berichten zufolge wurden sie in den ersten Tagen der Haft misshandelt, durften aber Besuch erhalten und wurden später freigelassen.

Während eine große Zahl der Inhaftierten wieder freikam, sind bei vielen anderen Schicksal und Aufenthaltsort weiter unbekannt.

Unfaire Verfahren – Todesstrafe

Die sudanesischen Gerichte verhängten im Berichtsjahr weiter Todesurteile, auch gegen Frauen und Minderjährige.

Das Kindergesetz von 2004 wurde vom Rechtsreformausschuss geändert und dem Kabinett zur weiteren Überarbeitung zugeleitet. Nach dem geänderten Gesetz gelten alle Personen unter 18 Jahren als Kinder, das Strafmündigkeitsalter wurde auf 18 erhöht. Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes gilt weiter das Kindergesetz von 2004, nach dem auch Minderjährige mit unmenschlicher und erniedrigender Behandlung bis hin zur Todesstrafe rechnen müssen, wenn sie zur Tatzeit bereits "Anzeichen körperlicher Reife" aufweisen.

Nach dem Angriff der JEM auf Omdurman wandte der Präsident des Obersten Gerichtshofs zum ersten Mal das Anti-Terrorismus-Gesetz von 2001 an und richtete fünf Sondergerichte für terroristische Straftaten ein, die zunächst die Verfahren von 37 namentlich bekannten Personen übernahmen. In den Monaten Juni, Juli und August wurden vor diesen Gerichten dann über 50 Personen angeklagt, und bis zum Jahresende wurden 109 Beschuldigte vor eines der Sondergerichte zitiert.

Bis Ende August hatten die Sondergerichte in Prozessen, die zahlreiche Mängel aufwiesen und nicht den Standards für ein faires Verfahren entsprachen, 50 Todesurteile verhängt. Einige Angeklagte bekamen erst nach Beginn des Verfahrens zum ersten Mal die Möglichkeit, mit ihrem Anwalt zu sprechen, bei anderen erging der Schuldspruch auf der Grundlage eines unter Folter erzwungenen Geständnisses. Einige Rechtsanwälte, zum Großteil Mitglieder der Anwaltsvereinigung von Darfur, schlossen sich zu einem Verteidigungskomitee zusammen und stellten sich Angeklagten vor Sondergerichten als Rechtsbeistand zur Verfügung. Sie fochten auch die Verfassungsmäßigkeit der Sondergerichte vor dem Verfassungsgericht an, doch ihre Klage wurde abgewiesen.

Die Anwälte legten gegen alle Todesurteile Berufung ein, doch das Sonderberufungsgericht traf darüber bis Ende 2008 noch keine Entscheidung.

  • Am 22. Mai 2008 wurde Al Tayeb Ali Ahmed Abdel Rahman auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofs hingerichtet. Seine Angehörigen und seine Anwälte wurden erst drei Stunden vor dem Hinrichtungstermin davon in Kenntnis gesetzt. Das Todesurteil gegen Al Tayeb war am 27. Januar 2004 in der Stadt al-Fasher von einem Sondergericht in einem unfairen Verfahren ohne Rechtsbeistand verhängt worden. Gleichwohl wurde das Urteil vom Verfassungsgericht bestätigt. Das ehemalige Mitglied der von Mini Minawi angeführten Splittergruppe (SLA/MM) der Sudanesischen Befreiungsarmee SLA wurde der Beteiligung an mehreren Überfällen der SLA schuldig gesprochen, darunter ein Angriff auf den Flughafen von al-Fasher im April 2003. Die wenige Stunden vor der Hinrichtung eingelegte Berufung wurde vom Verfassungsgericht zurückgewiesen. Der mittlerweile zum Berater des Staatspräsidenten ernannte Mini Minawi forderte die Amnestierung von Al Tayeb auf der Grundlage des Friedensabkommens für Darfur, was aber abgelehnt wurde.

Im Dezember stimmte der Sudan gegen die UN-Resolution für ein weltweites Hinrichtungsmoratorium.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Sicherheitsdienste gingen 2008 so rigoros gegen Journalisten und Presse vor wie seit 2005 nicht mehr, als im Rahmen des umfassenden Friedensabkommens CPA eine Übergangsverfassung angenommen wurde, die auch Bestimmungen zum Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit enthielt.

Von Februar an gab es wieder Zensurmaßnahmen gegen Presseorgane in Privatbesitz, nachdem viele lokale Zeitungen berichtet hatten, dass die sudanesische Regierung Verbindungen zu den Oppositionsgruppen im Tschad unterhalte, die dessen Hauptstadt N’Djamena angegriffen hatten. Als Vergeltungsmaßnahme wurden die Zeitungsredaktionen und Druckereien wieder täglich von Mitarbeitern des sudanesischen Geheimdienstes kontrolliert. Nach dem Angriff der JEM auf Omdurman im Mai wurden die Restriktionen für die Presse noch weiter verschärft. Der Geheimdienst richtete sein Interesse auf alle Journalisten, manche von ihnen wurden eingeschüchtert und schikaniert, andere wurden nach dem Angriff auf Omdurman in Haft genommen.

Die im Februar wieder eingeführten Zensurmaßnahmen waren auch Ende 2008 noch immer in Kraft. Am 4. November fand aus Protest gegen die Unterdrückung der Presse und die permanente Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung durch die Regierung ein eintägiger Hungerstreik statt, an dem sich über 100 Journalisten beteiligten. Drei Zeitungen stellten aus Solidarität drei Tage lang das Erscheinen ein. Als Antwort auf ihren Protest wurden sie erneut der Zensur unterworfen.

  • Der Journalist und Vorsitzende der Journalistenvereinigung von Darfur, Al Ghali Yahya Shegifat, wurde nach dem Angriff auf Omdurman vom Geheimdienst verhaftet und über zwei Monate lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Dabei wurde er ununterbrochen gefoltert und durfte keinen Anwalt sehen. Seine Angehörigen wurden nicht über seinen Verbleib in Kenntnis gesetzt und durften ihn nicht besuchen. Eine Straftat wurde ihm nicht zur Last gelegt.

Menschenrechtsverteidiger

Am 24. November nahm der Geheimdienst in Khartum drei bekannte Menschenrechtsverteidiger fest. Amir Suleiman, Abdel Monim Elgak und Osman Humeida wurden in der Haft gefoltert, ehe man sie wieder freiließ. Amnesty International betrachtete die drei Männer als gewaltlose politische Gefangene, die nur wegen der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit in Haft gehalten wurden.

Amnesty International: Bericht Displaced in Darfur: a generation of anger (AFR 54/001/2008)

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