Amnesty Report 20. Mai 2009

Kamerun 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Kamerun Staatsoberhaupt: Paul Biya Regierungschef: Ephram Inoni Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft Einwohner: 18,9 Mio. Lebenserwartung: 49,8 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 150/136 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 67,9%

Bei Protestveranstaltungen töteten Sicherheitskräfte im Februar 2008 mindestens 100 Menschen. Die Demonstrationen richteten sich gegen Preiserhöhungen sowie gegen eine Verfassungsänderung, die eine längere Amtszeit des Präsidenten vorsah. Um die politische Opposition zu unterdrücken, begingen die Behörden zahlreiche Menschenrechtsverletzungen oder duldeten diese stillschweigend. Dazu zählten willkürliche Festnahmen, Inhaftierungen ohne rechtliche Grundlage und Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden eingeschüchtert und schikaniert. Frauen und Männer wurden aufgrund ihrer sexuellen Orientierung inhaftiert.

Hintergrund

Ende Februar kam es in zahlreichen Städten zu Ausschreitungen, darunter auch in der Hauptstadt Yaoundé und in Douala, der Wirtschaftsmetropole von Kamerun. Die Proteste richteten sich gegen rapide steigende Lebenshaltungskosten und niedrige Löhne sowie gegen Bestrebungen der Regierung, Präsident Paul Biya durch eine Verfassungsänderung eine weitere Kandidatur bei den Präsidentschaftswahlen im Jahr 2011 zu ermöglichen.

Als bewaffnete Rebellengruppen im Februar die tschadische Hauptstadt N’Djamena angriffen, flüchteten Zehntausende Tschader nach Nordkamerun.

Am 14. August 2008 übergab Nigeria die erdölreiche Halbinsel Bakassi an Kamerun und befolgte damit den Schiedsspruch des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag vom 10. Oktober 2002. Bewaffnete Gruppierungen, die aus Nigeria stammen sollen, verübten mehrere Anschläge auf Einrichtungen der Regierung und der Sicherheitskräfte auf der Halbinsel. Dabei wurden einige Angehörige der kamerunischen Sicherheitskräfte und der Regierungsbehörden getötet.

Widerrechtliche Tötungen

Die Sicherheitskräfte wandten immer wieder exzessive und ungerechtfertigte tödliche Gewalt an. Doch zogen widerrechtliche Tötungen durch Sicherheitskräfte keine Ermittlungen nach sich.

  • Ende Februar 2008 töteten die Sicherheitskräfte mindestens 100 Frauen und Männer bei dem Versuch, gewaltsame Proteste im ganzen Land niederzuschlagen. Einige der Opfer wurden offenbar aus nächster Nähe durch Kopfschüsse ermordet. In Douala sollen Menschen unter Beschuss dazu gezwungen worden sein, in den Wouri-Fluss zu springen, wo sie ertranken. Vielen Verletzten mit Schusswunden wurde eine ärztliche Behandlung verweigert, was in einigen Fällen zum Tod der Verletzten führte.

  • Am 29. Juni 2008 brachen zahlreiche Häftlinge aus dem New-Bell-Gefängnis in Douala aus. Bei der anschließenden Verfolgungsjagd wurden Berichten zufolge 15 Männer von Gefängniswachen und anderen Sicherheitskräften erschossen. Einen Tag später wurde René Mireille Bouyam, der neben dem Gefängnis wohnte, durch Schüsse tödlich verletzt, als man in seinem Haus einen Häftling fand, der sich dort versteckt hatte. Der flüchtige Gefangene wurde ebenfalls erschossen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Journalisten, die über Korruptionsfälle berichteten oder sich kritisch über die Regierung äußerten, liefen Gefahr, willkürlich festgenommen und aus politischen Gründen wegen Diffamierung angeklagt zu werden. Im Februar 2008 schlossen die Behörden den Fernsehsender Equinoxe und die Radiosender Radio Equinoxe und Magic FM. Angehörige der Sicherheitskräfte attackierten mehrere Journalisten, die über die Proteste im Februar berichteten. Zwar erlaubte die Regierung den Sendern im Juli, ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen, dem Radiosender Magic FM gelang dies jedoch nicht, da seine Ausrüstung beschlagnahmt und offenbar zerstört worden war.

  • Am 27. Februar 2008 wurde Eric Golf Kouatchou, ein Kameramann des Fernsehsenders Canal 2 International, festgenommen, als er unterwegs war, um Demonstrationen in Bonanjo bei Douala zu filmen. Seine Ausrüstung wurde beschlagnahmt. Er und weitere 36 junge Männer wurden in Gewahrsam genommen und geschlagen, bevor man sie wieder auf freien Fuß setzte.

  • Am 3. Juni 2008 wurden Marie Noëlle Guichi und Jean-François Channon, zwei Journalisten der Zeitung Le Messager, festgenommen. Sie hatten über einen Korruptionsskandal berichtet, bei dem es um den Kauf eines beschädigten Flugzeugs für den Präsidenten ging. Die beiden Journalisten wurden zwar gegen Kaution freigelassen, im Fall einer Verurteilung drohen ihnen jedoch Haftstrafen.

  • Am 15. Oktober 2008 nahm die Polizei in Yaoundé Armand Ondoua, den Herausgeber der Zeitung Le Régional, sowie die Herausgeber Zacharie Flash Diemo von Le Zénith und Max Mbida von Le Tenor de l’Info fest. Sie wollten Artikel veröffentlichen, in denen dem Direktor einer Bildungseinrichtung Bestechlichkeit vorgeworfen wurde. Max Mbida wurde Berichten zufolge nach wenigen Tagen wieder freigelassen. Armand Ondoua und Zacharie Flash Diemo befanden sich Ende 2008 noch immer in Gewahrsam.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger, die Kritik an der Menschenrechtspolitik der Regierung äußerten, waren Schikanen und Drohungen ausgesetzt.

  • Alhadji Mey Ali, Präsident der Menschenrechtsgruppe OS-Civile in der Provinz Extrême Nord, wurde am 20. Februar 2008 festgenommen und tags darauf vor Gericht gestellt. Das Strafgericht der ersten Instanz verurteilte ihn wegen "krimineller Verleumdung" zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 1 Mio. CFA-Francs (ca. 2000 US-Dollar).

  • Nachdem sie Menschenrechtsverletzungen bei den Ausschreitungen im Februar kritisiert hatte, erhielt Madeleine Afite, ein Mitglied der Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter (Actions des Chrétiens pour l’Abolition de la Torture), Anfang März 2008 Morddrohungen, und ihr Auto wurde zerstört.

  • Berichten zufolge rief am 28. März 2008 ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft in Maroua Abdoulaye Math, den Vorsitzenden der Bewegung zur Verteidigung der Menschenrechte und der Freiheiten (Mouvement pour la Défense des Droits de l’Homme et des Libertés) an und äußerte Drohungen gegen ihn. Am 3. April ließen Gefängnisaufseher im Gefängnis von Maroua den Menschenrechtler Abdoulaye Math nicht zu Häftlingen, die er im Auftrag des Berufungsgerichts in einem Prozess vertreten sollte.

Versammlungsfreiheit

Um Oppositionsmitglieder an der Abhaltung von Versammlungen zu hindern, griffen die Sicherheitskräfte zu Gewalt, willkürlichen Festnahmen und rechtswidrigen Inhaftierungen.

  • Mboua Massock ma Batalon wurde am 16. Februar 2008 in Zoétélé festgenommen. Damit wollte man verhindern, dass er in einer öffentlichen Versammlung den Rücktritt des Staatspräsidenten forderte. Bei tätlichen Auseinandersetzungen während der Versammlung verhafteten die Gendarmen und die Polizei mehrere Personen, unter ihnen auch den Sohn von Mboua Massock, Camille Massock, den sie offenbar mit Schlägen traktierten. Die Festgenommenen kamen nach einigen Tagen ohne Anklageerhebung frei.

  • Paul Eric Kingué, Bürgermeister der Gemeinde Njombe-Penja in der Provinz Littoral, wurde am 29. Februar festgenommen. Man warf ihm vor, an Ausschreitungen beteiligt gewesen zu sein und zum Aufstand aufgerufen zu haben. Seinen Angaben zufolge wurde er festgenommen, weil er kritisiert hatte, dass eingewanderte französische Bauern und Regierungsangehörige keine Steuern bezahlten.

Willkürliche Festnahmen und Haft

Politische Gegner der Regierung wurden willkürlich festgenommen und inhaftiert. Dies betraf u.a. Mitglieder der größten Oppositionspartei Sozialdemokratische Front (Social Democratic Front – SDF) und des Nationalrats von Südkamerun (Southern Cameroons National Council – SCNC), einer Bewegung, die sich für die Unabhängigkeit der englischsprachigen Provinzen Kameruns einsetzt.

  • Am 10. Februar wurden in Bamenda mindestens 20 SCNC-Mitglieder, unter ihnen Fidelis Chinkwo Ndeh, festgenommen. Sieben weitere Festnahmen erfolgten am folgenden Tag. Ende 2008 waren gegen fast 40 SCNC-Mitglieder Prozesse anhängig. Das Spektrum der Anklagen reichte dabei vom Tragen eines T-Shirts der Organisation bis hin zu "separatistischer Agitation".

  • Weil sie Grégoire Diboulé, Mitglied eines Minderheitsflügels der SDF, im Mai 2006 ermordet haben sollen, waren mindestens 23 Mitglieder des Mehrheitsflügels der SDF über zweieinhalb Jahre lang inhaftiert, ohne dass man sie vor Gericht stellte. Im November 2008 ordnete das Strafgericht der ersten Instanz in Yaoundé an, einen der Häftlinge bedingungslos freizulassen und alle anderen vorläufig auf freien Fuß zu setzen. Auch gegen John Ni Fru Ndi, den Vorsitzenden der SDF, wurde wegen Mordes Anklage erhoben. Bis Jahresende war er jedoch nicht verhaftet worden.

Unfaire Gerichtsverfahren

Mehr als 1500 Menschen, die bei den Protesten im Februar 2008 festgenommen worden waren, wurden ungewöhnlich rasch vor Gericht gestellt, so dass sie nur wenig oder gar keine Zeit hatten, ihre Verteidigung vorzubereiten. Viele Angeklagte hatten keinen Rechtsbeistand, anderen wurde keine Zeit eingeräumt, sich mit ihren Anwälten zu beraten. Bei den Prozessen handelte es sich de facto um Schnellverfahren. Hunderte Angeklagte wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt, die von drei Monaten bis zu zwei Jahren reichten. Obwohl der Staatspräsident im Juni eine Amnestie erließ, waren Ende 2008 noch immer Hunderte von Demonstranten inhaftiert. Einige von ihnen, weil sie Rechtsmittel eingelegt hatten, andere, weil sie die vom Gericht verhängten Strafen nicht bezahlen konnten.

  • Zwei Musiker und politische Aktivisten, Pierre Roger Lambo Sandjo (auch Lapiro de Mbanga genannt) und Joe de Vinci Kameni (auch Joe La Conscience genannt), wurden im März bzw. April festgenommen, weil sie Lieder gesungen hatten, in denen sie den Staatspräsidenten kritisierten. Joe de Vinci Kameni wurde der Aufwiegelung zu Demonstrationen für schuldig befunden und zu sechs Monaten Haft verurteilt. Pierre Roger Lambo Sandjo wurde wegen Beteiligung an den Unruhen zu drei Jahren Haft und einer hohen Geldstrafe verurteilt. Joe de Vinci Kameni gehörte zu den 139 Gefangenen, die am 16. Juni 2008 im Rahmen der Amnestie aus der Haft entlassen wurden.

Diskriminierung sexueller Minderheiten

Das kamerunische Strafgesetzbuch stellt gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen unter Strafe. Homosexuellenfeindlichkeit ist gesellschaftlich sehr weit verbreitet. Nach wie vor werden vermeintlich homosexuelle Männer strafrechtlich verfolgt und ins Gefängnis gesteckt.

  • Im März 2008 wurden zwei Männer wegen gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen zu sechs Monaten Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Sie wurden freigelassen, da sie bereits über sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen hatten. Die Männer waren in Haft demütigenden Untersuchungen im Analbereich unterzogen worden.

  • Im Mai 2008 nahm die Polizei in Lomié, Provinz Est, zwei junge Frauen fest, die verdächtigt wurden, gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Die Polizei soll die beiden Frauen in Gewahrsam gezwungen haben, vier weitere Frauen als "Komplizinnen" zu denunzieren.

Haftbedingungen

Die Gefängnisse und andere Haftzentren waren gewöhnlich stark überbelegt und in schlechtem hygienischen Zustand. Die Häftlinge wurden häufig weder ärztlich betreut noch mit Essen versorgt. Kinder waren gemeinsam mit Erwachsenen inhaftiert. In einigen Fällen waren Frauen und Männer gemeinsam untergebracht. Häufig kam es zu Aufständen und Ausbruchsversuchen. Die Gefängnisaufseher waren kaum ausgebildet und nur mangelhaft ausgestattet.

  • Bei einem Brand im New-Bell-Gefängnis in Douala kamen am 20. August 2008 mindestens zehn Häftlinge ums Leben, 78 trugen Verletzungen davon. In dem Gefängnis, das in den 1930er Jahren für 700 Gefangene gebaut wurde, waren fast 4000 Menschen untergebracht.

Todesstrafe

Die Gerichte verhängten weiterhin die Todesstrafe. Seit 1997 fanden jedoch keine Hinrichtungen mehr statt. Durch einen Erlass des Präsidenten wurde am 20. Mai 2008 eine unbekannte Zahl von Todesurteilen in lebenslange Freiheitsstrafen umgewandelt. Im Dezember enthielt sich Kamerun bei der Abstimmung über eine Resolution der UN-Generalversammlung für ein weltweites Hinrichtungsmoratorium.

Amnesty International: Missionen

Die Behörden erlaubten es Amnesty International nicht, das Land zu besuchen.

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