PressemitteilungDeutschland Urteil im Völkermordprozess ist ein wichtiges Signal BERLIN, 19.02.2014 - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat heute den ruandischen Staatsangehörigen Onesphore Rwabukombe wegen Beihilfe zum Völkermord an der Tutsi-Bevölkerung in Ruanda im April 1994 zu 14 Jahren Haft verurteilt. "Unabhängig vom Urteil war das Verfahren ein wichtiges Signal: Bei Völkermord muss jeder Täter damit rechnen, vor Gericht gestellt zu werden", stellt Patrick Kroker, Amnesty-Experte für Völkerstrafrecht, fest. "Das Verfahren hat gezeigt, dass rechtsstaatliche Verfahren wegen schwerer Menschenrechtsverbrechen in Deutschland möglich sind. Bei allen Schwierigkeiten dieses Verfahrens, ist es wichtig am Weltrechtsprinzip festzuhalten." Nach dem Weltrechtsprinzip können schwerste Menschenrechtsverletzungen in jedem Land unabhängig von Tatort und Aufenthalt der Täter vor Gericht gebracht werden.
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