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Bewaffnete Gruppen waren auch im Jahr 2015 in verschiedenen Regionen des Landes für Völkerrechtsverbrechen und Menschenrechtsverstöße verantwortlich. Amnesty ReportMali07.05.2015 Mali 2015 Durch den innerstaatlichen bewaffneten Konflikt war die Sicherheitslage vor allem im Norden des Landes prekär. Bewaffnete Gruppen waren für Menschenrechtsverstöße wie Entführungen und Tötungen verantwortlich. Die Behörden ergriffen nur zögernd Maßnahmen gegen diejenigen, die während des Konflikts im Jahr 2012 Menschenrechtsverletzungen begangen hatten. Amnesty ReportRuanda27.05.2013 Ruanda 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren auch 2012 eingeschränkt. Zu Vorwürfen über rechtswidrige Inhaftierungen und Folterungen durch Angehörige des ruandischen Militärgeheimdienstes wurden keine Ermittlungen durchgeführt. Amnesty ReportMali27.05.2013 Mali 2013 Die bewaffneten Auseinandersetzungen im Norden des Landes und der anschließende Putsch führten dazu, dass die Sicherheitskräfte gravierende Menschenrechtsverletzungen wie außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und Folter verübten. Bewaffnete Gruppen im Norden Malis waren für Übergriffe wie z.B. sexuelle Gewalt, vorsätzliche und willkürliche Tötungen und Körperstrafen verantwortlich. Beide Seiten rekrutierten Kindersoldaten. Amnesty ReportEritrea22.05.2013 Eritrea 2013 Der Militärdienst war obligatorisch und wurde oft auf unbestimmte Zeit ausgedehnt. Ein militärisches Training für Minderjährige war ebenfalls zwingend vorgeschrieben. Zum Wehrdienst eingezogene Personen wurden zur Verrichtung von Zwangsarbeit eingesetzt. Nach wie vor waren Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere aus politischen Gründen Inhaftierte unter entsetzlichen Bedingungen willkürlich inhaftiert. Amnesty ReportDeutschland22.05.2013 Deutschland 2013 Die Behörden richteten auch 2012 keine unabhängige Beschwerdestelle ein, und auch die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wurde nicht bundesweit umgesetzt. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter verfügte nach wie vor nur über unzureichende finanzielle Mittel. Die Behörden schoben weiterhin Roma, Aschkali und Ägypter in den Kosovo und Asylsuchende nach Ungarn ab, obwohl den Betroffenen dort Menschenrechtsverletzungen drohten. Amnesty ReportEritrea07.05.2012 Eritrea 2012 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden 2011 massiv eingeschränkt. Oppositionsparteien, unabhängige Medien, Organisationen der Zivilgesellschaft und nicht anerkannte Religionsgemeinschaften waren verboten. Der Militärdienst war obligatorisch und wurde oft auf unbestimmte Zeit ausgedehnt. Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere aus politischen Gründen Inhaftierte befanden sich 2011 weiterhin willkürlich in Haft. Folter und andere Misshandlungen waren an der Tagesordnung. Die Haftbedingungen waren extrem schlecht. Nach wie vor suchten viele Eritreer im Ausland Zuflucht. Amnesty ReportMali04.05.2012 Mali 2012 Mali beteiligte sich 2011 an Operationen der Nachbarstaaten gegen Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQIM). Drei der sieben Geiseln, die AQIM im Jahr 2010 entführt hatte, wurden freigelassen. Ein Mann wurde getötet, fünf weitere Personen entführt. Die Nationale Menschenrechtskommission empfahl der Regierung, die Todesstrafe abzuschaffen. Zehn Menschen wurden zum Tode verurteilt. Amnesty ReportRuanda04.05.2012 Ruanda 2012 Die Behörden gingen zunehmend gegen Personen vor, die Kritik an der Regierung übten; auch kam es vermehrt zu rechtswidrigen Inhaftierungen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiterhin eingeschränkt, obwohl geplant war, die Gesetzgebung diesbezüglich zu reformieren. Oppositionspolitiker und Journalisten, die während der Präsidentschaftswahlen im Jahr 2010 festgenommen worden waren, wurden auf der Grundlage politisch motivierter Anklagen in unfairen Verfahren schuldig gesprochen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMali07.06.2016 Mali 2016 Trotz der Unterzeichnung eines Friedensabkommens war die Sicherheitslage in Mali aufgrund des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts vor allem im Norden des Landes weiterhin prekär. Bewaffnete Gruppen waren auch im Jahr 2015 in verschiedenen Regionen des Landes für Völkerrechtsverbrechen und Menschenrechtsverstöße verantwortlich.
Amnesty ReportMali07.05.2015 Mali 2015 Durch den innerstaatlichen bewaffneten Konflikt war die Sicherheitslage vor allem im Norden des Landes prekär. Bewaffnete Gruppen waren für Menschenrechtsverstöße wie Entführungen und Tötungen verantwortlich. Die Behörden ergriffen nur zögernd Maßnahmen gegen diejenigen, die während des Konflikts im Jahr 2012 Menschenrechtsverletzungen begangen hatten.
Amnesty ReportRuanda27.05.2013 Ruanda 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren auch 2012 eingeschränkt. Zu Vorwürfen über rechtswidrige Inhaftierungen und Folterungen durch Angehörige des ruandischen Militärgeheimdienstes wurden keine Ermittlungen durchgeführt.
Amnesty ReportMali27.05.2013 Mali 2013 Die bewaffneten Auseinandersetzungen im Norden des Landes und der anschließende Putsch führten dazu, dass die Sicherheitskräfte gravierende Menschenrechtsverletzungen wie außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und Folter verübten. Bewaffnete Gruppen im Norden Malis waren für Übergriffe wie z.B. sexuelle Gewalt, vorsätzliche und willkürliche Tötungen und Körperstrafen verantwortlich. Beide Seiten rekrutierten Kindersoldaten.
Amnesty ReportEritrea22.05.2013 Eritrea 2013 Der Militärdienst war obligatorisch und wurde oft auf unbestimmte Zeit ausgedehnt. Ein militärisches Training für Minderjährige war ebenfalls zwingend vorgeschrieben. Zum Wehrdienst eingezogene Personen wurden zur Verrichtung von Zwangsarbeit eingesetzt. Nach wie vor waren Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere aus politischen Gründen Inhaftierte unter entsetzlichen Bedingungen willkürlich inhaftiert.
Amnesty ReportDeutschland22.05.2013 Deutschland 2013 Die Behörden richteten auch 2012 keine unabhängige Beschwerdestelle ein, und auch die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wurde nicht bundesweit umgesetzt. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter verfügte nach wie vor nur über unzureichende finanzielle Mittel. Die Behörden schoben weiterhin Roma, Aschkali und Ägypter in den Kosovo und Asylsuchende nach Ungarn ab, obwohl den Betroffenen dort Menschenrechtsverletzungen drohten.
Amnesty ReportEritrea07.05.2012 Eritrea 2012 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden 2011 massiv eingeschränkt. Oppositionsparteien, unabhängige Medien, Organisationen der Zivilgesellschaft und nicht anerkannte Religionsgemeinschaften waren verboten. Der Militärdienst war obligatorisch und wurde oft auf unbestimmte Zeit ausgedehnt. Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere aus politischen Gründen Inhaftierte befanden sich 2011 weiterhin willkürlich in Haft. Folter und andere Misshandlungen waren an der Tagesordnung. Die Haftbedingungen waren extrem schlecht. Nach wie vor suchten viele Eritreer im Ausland Zuflucht.
Amnesty ReportMali04.05.2012 Mali 2012 Mali beteiligte sich 2011 an Operationen der Nachbarstaaten gegen Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQIM). Drei der sieben Geiseln, die AQIM im Jahr 2010 entführt hatte, wurden freigelassen. Ein Mann wurde getötet, fünf weitere Personen entführt. Die Nationale Menschenrechtskommission empfahl der Regierung, die Todesstrafe abzuschaffen. Zehn Menschen wurden zum Tode verurteilt.
Amnesty ReportRuanda04.05.2012 Ruanda 2012 Die Behörden gingen zunehmend gegen Personen vor, die Kritik an der Regierung übten; auch kam es vermehrt zu rechtswidrigen Inhaftierungen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiterhin eingeschränkt, obwohl geplant war, die Gesetzgebung diesbezüglich zu reformieren. Oppositionspolitiker und Journalisten, die während der Präsidentschaftswahlen im Jahr 2010 festgenommen worden waren, wurden auf der Grundlage politisch motivierter Anklagen in unfairen Verfahren schuldig gesprochen.