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Folter und andere Misshandlungen gaben nach wie vor Anlass zur Sorge. Hinsichtlich der Reform von Gesetzen, die Frauen diskriminierten, konnten gewisse Fortschritte erzielt werden. Amnesty ReportKongo (Republik)27.05.2013 Kongo (Republik) 2013 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo, die seit 2003 ohne Anklage und Gerichtsverfahren in der Republik Kongo in Gewahrsam gehalten worden waren, kamen frei. Kritiker der Regierung durften nicht von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen und waren monatelang inhaftiert. Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Amnesty ReportZentralafrikanische Republik22.05.2013 Zentralafrikanische Republik 2013 Die Bevölkerung der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) blieb 2012 massiv von Übergriffen und Gewalt bedroht, da nach wie vor zahlreiche bewaffnete Gruppierungen aktiv waren, obwohl einige die Einstellung des bewaffneten Kampfs erklärt hatten. Die Zivilbevölkerung war Tötungen, Entführungen, Misshandlungen sowie sexueller Gewalt einschließlich Vergewaltigungen ausgesetzt. Die meisten Täter genossen völlige Straffreiheit. Amnesty ReportZentralafrikanische Republik09.05.2012 Zentralafrikanische Republik 2012 Weil in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) nach wie vor Konflikte wüteten, an denen zahlreiche bewaffnete Gruppierungen beteiligt waren, war die Lage der Menschenrechte im Land weiterhin sehr besorgniserregend. Die Zivilbevölkerung war zahllosen Menschenrechtsverstößen, unter anderem rechtswidrigen Tötungen, Entführungen, Folter sowie sexueller Gewalt einschließlich Vergewaltigungen, ausgesetzt. Amnesty ReportEswatini09.05.2012 Swasiland 2012 Eine rechtsstaatliche Krise und die unfaire Entlassung eines Richters gefährdeten die Unabhängigkeit der Justiz. Die Behörden versuchten politische Proteste durch willkürliche und geheime Inhaftierungen sowie strafrechtliche Verfolgung aus politischen Gründen und exzessive Gewaltanwendung niederzuschlagen. Der Bericht eines Parlamentsausschusses machte deutlich, dass die Gesetze, die Wilderei verbieten, gewalttätigem Vorgehen gegen mutmaßliche Wilderer Vorschub leisten könnten. Hinsichtlich der Aufhebung von Gesetzen, die Frauen diskriminieren, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Die Behandlung von HIV/AIDS war in steigendem Maße durch die sich verschlechternde Finanzlage des Landes gefährdet. Amnesty ReportKongo (Republik)09.05.2012 Kongo (Republik) 2012 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), die seit nahezu acht Jahren ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Gewahrsam gehalten wurden, blieben weiterhin inhaftiert. Sicherheitskräfte nahmen Regierungskritiker willkürlich fest oder misshandelten sie. Wie erwartet begannen die Behörden mit der Aufhebung des Flüchtlingsstatus für die meisten Flüchtlinge aus Ruanda und Angola. Mindestens drei Gefangene wurden zum Tode verurteilt. Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt. Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte. 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Amnesty ReportEswatini27.05.2013 Swasiland 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden weiterhin verletzt. Es kam zu willkürlichen Festnahmen und zum Einsatz exzessiver Gewalt bei der Niederschlagung von politischen Protesten. Folter und andere Misshandlungen gaben nach wie vor Anlass zur Sorge. Hinsichtlich der Reform von Gesetzen, die Frauen diskriminierten, konnten gewisse Fortschritte erzielt werden.
Amnesty ReportKongo (Republik)27.05.2013 Kongo (Republik) 2013 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo, die seit 2003 ohne Anklage und Gerichtsverfahren in der Republik Kongo in Gewahrsam gehalten worden waren, kamen frei. Kritiker der Regierung durften nicht von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen und waren monatelang inhaftiert.
Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution.
Amnesty ReportZentralafrikanische Republik22.05.2013 Zentralafrikanische Republik 2013 Die Bevölkerung der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) blieb 2012 massiv von Übergriffen und Gewalt bedroht, da nach wie vor zahlreiche bewaffnete Gruppierungen aktiv waren, obwohl einige die Einstellung des bewaffneten Kampfs erklärt hatten. Die Zivilbevölkerung war Tötungen, Entführungen, Misshandlungen sowie sexueller Gewalt einschließlich Vergewaltigungen ausgesetzt. Die meisten Täter genossen völlige Straffreiheit.
Amnesty ReportZentralafrikanische Republik09.05.2012 Zentralafrikanische Republik 2012 Weil in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) nach wie vor Konflikte wüteten, an denen zahlreiche bewaffnete Gruppierungen beteiligt waren, war die Lage der Menschenrechte im Land weiterhin sehr besorgniserregend. Die Zivilbevölkerung war zahllosen Menschenrechtsverstößen, unter anderem rechtswidrigen Tötungen, Entführungen, Folter sowie sexueller Gewalt einschließlich Vergewaltigungen, ausgesetzt.
Amnesty ReportEswatini09.05.2012 Swasiland 2012 Eine rechtsstaatliche Krise und die unfaire Entlassung eines Richters gefährdeten die Unabhängigkeit der Justiz. Die Behörden versuchten politische Proteste durch willkürliche und geheime Inhaftierungen sowie strafrechtliche Verfolgung aus politischen Gründen und exzessive Gewaltanwendung niederzuschlagen. Der Bericht eines Parlamentsausschusses machte deutlich, dass die Gesetze, die Wilderei verbieten, gewalttätigem Vorgehen gegen mutmaßliche Wilderer Vorschub leisten könnten. Hinsichtlich der Aufhebung von Gesetzen, die Frauen diskriminieren, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Die Behandlung von HIV/AIDS war in steigendem Maße durch die sich verschlechternde Finanzlage des Landes gefährdet.
Amnesty ReportKongo (Republik)09.05.2012 Kongo (Republik) 2012 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), die seit nahezu acht Jahren ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Gewahrsam gehalten wurden, blieben weiterhin inhaftiert. Sicherheitskräfte nahmen Regierungskritiker willkürlich fest oder misshandelten sie. Wie erwartet begannen die Behörden mit der Aufhebung des Flüchtlingsstatus für die meisten Flüchtlinge aus Ruanda und Angola. Mindestens drei Gefangene wurden zum Tode verurteilt.
Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt.
Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte.