Ergebnisse Filter ein-/ausblendenFilter ausblenden Bewaffnete Konflikte Bildung Diskriminierung Ethnische Minderheiten Flüchtlinge & Asyl Folter & Misshandlung Frauen Gesundheit Gewerkschaften Indigene Internationale Organisationen Journalist*innen Justiz Kinder & Jugendliche Klimakrise und Menschenrechte Kriegsdienstverweigerer Künstler*innen Massenüberwachung & Privatsphäre Medizinisches Personal Meinungsfreiheit Menschenrechtsverteidiger*innen Migration Polizei und Menschenrechte Rassismus Religion Sexuelle & reproduktive Rechte Sport und Menschenrechte Staatlicher Mord Straflosigkeit Studierende & Schüler*innen Terrorismusbekämpfung Todesstrafe Unternehmensverantwortung Versammlungsfreiheit Waffen Wirtschaftliche, soziale & kulturelle Rechte Anwenden Afghanistan Afrika Ägypten Albanien Algerien Andorra Angola Antigua und Barbuda Äquatorialguinea Argentinien Armenien Asien und Pazifik Äthiopien Australien Bahamas Bahrain Bangladesch Barbados Belarus Belgien Benin Bhutan Bolivien Bosnien und Herzegowina Botsuana Brasilien Britische Jungferninseln Brunei / Darussalam Bulgarien Burkina Faso Burundi Chile China Costa Rica Côte d'Ivoire Dänemark Demokratische Republik Kongo Deutschland Dominica Dominikanische Republik Dschibuti Ecuador El Salvador Eritrea Estland Eswatini Europa und Zentralasien Fidschi Finnland Frankreich Gabun Gambia Georgien Ghana Grenada Griechenland Großbritannien und Nordirland Guatemala Guinea Guinea-Bissau Guyana Haiti Heiliger Stuhl / Vatikan Honduras Hongkong Indien Indonesien Irak Iran Irland Island Israel und besetzte palästinensische Gebiete Italien Jamaika Japan Jemen Jordanien Kaiman-Inseln Kambodscha Kamerun Kanada Kasachstan Katar Kenia Kirgisistan Kiribati Kolumbien Komoren Kongo (Republik) Korea (Nord) Korea (Süd) Kroatien Kuba Kuwait Laos Lesotho Lettland Libanon Liberia Libyen Litauen Luxemburg Madagaskar Malawi Malaysia Malediven Mali Malta Marokko Mauretanien Mauritius Mazedonien Mexiko Moldau Mongolei Montenegro Mosambik Myanmar Naher Osten und Nordafrika Namibia Nauru Nepal Neuseeland Nicaragua Niederlande Niger Nigeria Nord- und Südamerika Nordmazedonien Norwegen Oman Österreich Pakistan Palästina Panama Papua-Neuguinea Paraguay Peru Philippinen Polen Portugal Puerto Rico Ruanda Rumänien Russische Föderation Salomonen Sambia Samoa Saudi-Arabien Schweden Schweiz Senegal Serbien Sierra Leone Simbabwe Singapur Slowakei Slowenien Somalia Spanien Sri Lanka St. Kitts und Nevis St. Lucia St. Vincent und die Grenadinen Südafrika Sudan Südsudan Suriname Syrien Tadschikistan Taiwan Tansania Thailand Timor-Leste Togo Tonga Trinidad und Tobago Tschad Tschechische Republik Tunesien Türkei Turkmenistan Tuvalu Uganda Ukraine Ungarn Uruguay Usbekistan Vanuatu Venezuela Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Staaten von Amerika Vietnam Zentralafrikanische Republik Zypern Anwenden Aktuell Amnesty Journal Amnesty Report Artikel Artikel Bericht Blog Brief gegen das Vergessen Erfolg Kultur Material & Download Material & Download Petition Positionspapiere Pressemitteilung Pressetermine Schwerpunkte Termine Über Menschenrechte Urgent Action Anwenden ? Meine Filter: Gewaltlose politische Gefangene x Haftbedingungen x Verschwindenlassen x Aserbaidschan x Mehr › ‹ Weniger Filter zurücksetzen x 11 Ergebnisse Amnesty Report-Artikelarchiv Open sharing options Facebook Twitter E-Mail Suchergebnis Content type KampagneBezirkAktionArtikelBlogpostBundestagswahl ParticipantAmnesty MaterialEventGruppeJobJournalLanding pageMember EventBasic pageReport Rubrik Allgemein-Pressemitteilung-Pressetermine-Schwerpunkte-TermineAmnestyInformieren-Aktuell-Amnesty Journal-Amnesty Report-Artikel-Bericht-Blog-Kultur-Material & Download-Positionspapiere-Über MenschenrechteMitmachen-Artikel-Brief gegen das Vergessen-Erfolg-Material & Download-Petition-Urgent ActionSpenden Pro Seite 9182736 Amnesty ReportAserbaidschan07.04.2021 Aserbaidschan 2020 Der Ausbruch heftiger Kämpfe zwischen aserbaidschanischen und armenischen Kräften in Bergkarabach im September 2020 hatte zur Folge, dass die Zivilbevölkerung zahlreiche Menschenrechtsverstöße erlitt. Amnesty ReportKamerun23.05.2018 Kamerun 2017/18 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2017 in der Region Extrême-Nord weiterhin schwere Menschenrechtsverstöße und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Amnesty ReportSenegal23.05.2018 Senegal 2017/18 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden eingeschränkt. Die Haftbedingungen waren weiterhin hart. Amnesty ReportZentralafrikanische Republik21.05.2017 Zentralafrikanische Republik 2017 Der sowohl zwischen bewaffneten Gruppen und Milizen als auch innerhalb dieser Gruppierungen sowie zwischen diesen und internationalen Friedenstruppen ausgetragene Konflikt wütete 2016 weiter und war von gravierenden Verstößen gegen die Menschenrechte einschließlich Verbrechen im Sinne des Völkerrechts begleitet. Nach wie vor wurden keine Maßnahmen ergriffen, um Personen strafrechtlich zu verfolgen, die verdächtigt wurden, Verstöße und Verbrechen nach dem Völkerrecht begangen zu haben. Innerhalb des Landes waren immer noch mehr als 434000 Menschen auf der Flucht und lebten unter harten Bedingungen. Mindestens 2,3 Mio. Menschen waren auf humanitäre Hilfe angewiesen. Es gingen weiterhin Berichte ein, in denen Angehörigen der internationalen Friedenstruppen sexualisierte Gewalt vorgeworfen wurde. Amnesty ReportSenegal20.05.2017 Senegal 2017 Die staatlichen Stellen schränkten die Rechte auf friedliche Versammlung und Meinungsfreiheit auch 2016 ein. Die Gefängnisse waren nach wie vor überfüllt. Obwohl mehrere Polizisten wegen rechtswidriger Tötungen für schuldig befunden wurden, gab die Straflosigkeit weiterhin Anlass zur Sorge. Frauen und Männer wurden wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung festgenommen. Es gab Bemühungen, die Zahl der Kinder, die auf den Straßen betteln, zu verringern, doch wurde nichts unternommen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die Kinder ausbeuten und misshandeln. Amnesty ReportKamerun16.05.2017 Kamerun 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2016 in der Region Extrême-Nord weiterhin schwere Menschenrechtsverstöße und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Sie war u. a. für die Tötung und Entführung Hunderter Zivilpersonen verantwortlich. Die staatlichen Stellen und Sicherheitskräfte, die Boko Haram bekämpften, begingen ihrerseits Menschenrechtsverletzungen, wie willkürliche Festnahmen, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und Verschwindenlassen. Als Folge des Konflikts waren seit 2014 mehr als 170000 Menschen aus ihrer Heimat geflohen. Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Ende Oktober 2016 gingen die Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstrationen im englischsprachigen Teil des Landes vor. Journalisten, Studierende, Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder von Oppositionsparteien wurden festgenommen und in einigen Fällen vor Militärgerichte gestellt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin diskriminiert, eingeschüchtert und schikaniert, allerdings sank die Zahl der Festnahmen und Strafverfahren weiter. Amnesty ReportZentralafrikanische Republik30.05.2016 Zentralafrikanische Republik 2016 Alle Konfliktparteien waren für Verbrechen im Sinne des Völkerrechts einschließlich Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich. Es gelang weder durch Sicherheitsoperationen der internationalen Einsatzkräfte noch durch politische Initiativen wie das Forum für nationale Aussöhnung, das im Mai 2015 in der Hauptstadt Bangui stattfand, die Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen zu beenden. Amnesty ReportAserbaidschan26.05.2016 Aserbaidschan 2016 Die Behörden setzten ihr hartes Vorgehen gegen die Zivilge-sellschaft und die Verfolgung politisch Andersdenkender fort. Menschenrechtsorganisationen wurden weiter an ihrer Arbeit gehindert. Mindestens 18 gewaltlose politische Gefangene befanden sich Ende 2015 weiterhin in Haft. Nach wie vor kam es zu Repressalien gegen unabhängige Journalisten und Aktivisten im In- und Ausland, auch ihre Familien liefen Gefahr, schikaniert und festgenommen zu werden. Internationalen Menschenrechtsbeobachtern wurde ihre Tätigkeit untersagt, und man verwies sie des Landes. Es gab weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen. Amnesty ReportKamerun06.05.2015 Kamerun 2015 Die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor unterdrückt. Menschenrechtsverteidiger wurden von Sicherheitskräften häufig drangsaliert und eingeschüchtert. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle waren weiterhin Diskriminierung, Einschüchterungsversuchen, Schikanen und anderen Übergriffen ausgesetzt. Die bewaffnete islamistische Gruppierung Boko Haram verstärkte ihre Angriffe in der Region Extrême-Nord. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportAserbaidschan07.04.2021 Aserbaidschan 2020 Der Ausbruch heftiger Kämpfe zwischen aserbaidschanischen und armenischen Kräften in Bergkarabach im September 2020 hatte zur Folge, dass die Zivilbevölkerung zahlreiche Menschenrechtsverstöße erlitt.
Amnesty ReportKamerun23.05.2018 Kamerun 2017/18 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2017 in der Region Extrême-Nord weiterhin schwere Menschenrechtsverstöße und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht.
Amnesty ReportSenegal23.05.2018 Senegal 2017/18 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden eingeschränkt. Die Haftbedingungen waren weiterhin hart.
Amnesty ReportZentralafrikanische Republik21.05.2017 Zentralafrikanische Republik 2017 Der sowohl zwischen bewaffneten Gruppen und Milizen als auch innerhalb dieser Gruppierungen sowie zwischen diesen und internationalen Friedenstruppen ausgetragene Konflikt wütete 2016 weiter und war von gravierenden Verstößen gegen die Menschenrechte einschließlich Verbrechen im Sinne des Völkerrechts begleitet. Nach wie vor wurden keine Maßnahmen ergriffen, um Personen strafrechtlich zu verfolgen, die verdächtigt wurden, Verstöße und Verbrechen nach dem Völkerrecht begangen zu haben. Innerhalb des Landes waren immer noch mehr als 434000 Menschen auf der Flucht und lebten unter harten Bedingungen. Mindestens 2,3 Mio. Menschen waren auf humanitäre Hilfe angewiesen. Es gingen weiterhin Berichte ein, in denen Angehörigen der internationalen Friedenstruppen sexualisierte Gewalt vorgeworfen wurde.
Amnesty ReportSenegal20.05.2017 Senegal 2017 Die staatlichen Stellen schränkten die Rechte auf friedliche Versammlung und Meinungsfreiheit auch 2016 ein. Die Gefängnisse waren nach wie vor überfüllt. Obwohl mehrere Polizisten wegen rechtswidriger Tötungen für schuldig befunden wurden, gab die Straflosigkeit weiterhin Anlass zur Sorge. Frauen und Männer wurden wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung festgenommen. Es gab Bemühungen, die Zahl der Kinder, die auf den Straßen betteln, zu verringern, doch wurde nichts unternommen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die Kinder ausbeuten und misshandeln.
Amnesty ReportKamerun16.05.2017 Kamerun 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2016 in der Region Extrême-Nord weiterhin schwere Menschenrechtsverstöße und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Sie war u. a. für die Tötung und Entführung Hunderter Zivilpersonen verantwortlich. Die staatlichen Stellen und Sicherheitskräfte, die Boko Haram bekämpften, begingen ihrerseits Menschenrechtsverletzungen, wie willkürliche Festnahmen, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und Verschwindenlassen. Als Folge des Konflikts waren seit 2014 mehr als 170000 Menschen aus ihrer Heimat geflohen. Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Ende Oktober 2016 gingen die Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstrationen im englischsprachigen Teil des Landes vor. Journalisten, Studierende, Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder von Oppositionsparteien wurden festgenommen und in einigen Fällen vor Militärgerichte gestellt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin diskriminiert, eingeschüchtert und schikaniert, allerdings sank die Zahl der Festnahmen und Strafverfahren weiter.
Amnesty ReportZentralafrikanische Republik30.05.2016 Zentralafrikanische Republik 2016 Alle Konfliktparteien waren für Verbrechen im Sinne des Völkerrechts einschließlich Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich. Es gelang weder durch Sicherheitsoperationen der internationalen Einsatzkräfte noch durch politische Initiativen wie das Forum für nationale Aussöhnung, das im Mai 2015 in der Hauptstadt Bangui stattfand, die Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen zu beenden.
Amnesty ReportAserbaidschan26.05.2016 Aserbaidschan 2016 Die Behörden setzten ihr hartes Vorgehen gegen die Zivilge-sellschaft und die Verfolgung politisch Andersdenkender fort. Menschenrechtsorganisationen wurden weiter an ihrer Arbeit gehindert. Mindestens 18 gewaltlose politische Gefangene befanden sich Ende 2015 weiterhin in Haft. Nach wie vor kam es zu Repressalien gegen unabhängige Journalisten und Aktivisten im In- und Ausland, auch ihre Familien liefen Gefahr, schikaniert und festgenommen zu werden. Internationalen Menschenrechtsbeobachtern wurde ihre Tätigkeit untersagt, und man verwies sie des Landes. Es gab weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen.
Amnesty ReportKamerun06.05.2015 Kamerun 2015 Die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor unterdrückt. Menschenrechtsverteidiger wurden von Sicherheitskräften häufig drangsaliert und eingeschüchtert. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle waren weiterhin Diskriminierung, Einschüchterungsversuchen, Schikanen und anderen Übergriffen ausgesetzt. Die bewaffnete islamistische Gruppierung Boko Haram verstärkte ihre Angriffe in der Region Extrême-Nord.