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Amnesty ReportUsbekistan21.05.2017 Usbekistan 2017 In den Hafteinrichtungen und Gefängnissen des Landes war Folter nach wie vor an der Tagesordnung. Die Behörden sorgten dafür, dass Hunderte Personen, die sie verdächtigten, kriminellen Aktivitäten nachzugehen, in Opposition zur Regierung zu stehen oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit darzustellen, aus dem Ausland nach Usbekistan zurückkehrten. Teilweise geschah dies durch geheime rechtswidrige Überstellungen. Nach ihrer Rückkehr liefen die Betroffenen Gefahr, gefoltert zu werden. Zwangsarbeit war weit verbreitet. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit blieben weiter stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor routinemäßig Schikanen und gewaltsamen Angriffen ausgesetzt. Amnesty ReportTschad21.05.2017 Tschad 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram war auch 2016 für Übergriffe im Gebiet des Tschadsees verantwortlich, bei denen Menschen ums Leben kamen und Privateigentum geplündert und zerstört wurde. Zehntausende Menschen sahen sich aufgrund der Gewalt und der Reaktion der Regierung auf diese gezwungen, in andere Landesteile zu fliehen, wo sie katastrophalen Lebensbedingungen ausgesetzt waren, u. a. hatten sie kaum Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen. Die Präsidentschaftswahlen im April 2016 fanden vor dem Hintergrund von Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Einsatzes exzessiver oder unnötiger Gewalt gegen friedliche Demonstrierende und von Fällen des Verschwindenlassens statt. Mehr als 389000 Flüchtlinge lebten im Tschad nach wie vor unter schlechten Bedingungen in überfüllten Flüchtlingslagern. Der frühere tschadische Präsident Hissène Habré wurde im Senegal von den Außerordentlichen Afrikanischen Kammern wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Folter während seiner Amtszeit (1982-90) schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Amnesty ReportRuanda20.05.2017 Ruanda 2017 Es herrschte weiterhin ein Klima, das offene Diskussionen und kritische Meinungsäußerungen kaum zuließ - nicht zuletzt angesichts der für 2017 geplanten Präsidentschaftswahl. Ranghohe Armeeangehörige wurden nach einem Prozess, der rechtliche Mängel aufwies, zu hohen Strafen verurteilt. Amnesty ReportRuanda09.06.2016 Ruanda 2016 In Bezug auf Wirtschaft und Entwicklung war 2015 weiterhin ein Wachstum zu verzeichnen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde noch weiter eingeschränkt. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Oppositionelle waren Repressionen ausgesetzt. Im November 2015 befasste sich der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung mit der Lage der Menschenrechte in Ruanda. Amnesty ReportTschad02.06.2016 Tschad 2016 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2015 vermehrt Anschläge in der tschadischen Hauptstadt N'Djamena und im Gebiet des Tschadsees, die zu Toten in der Zivilbevölkerung führten. Die bewaffnete Gruppe war außerdem für Entführungen von Zivilpersonen und die Plünderung und Zerstörung von Privateigentum verantwortlich. Die staatlichen Stellen reagierten mit verschiedenen Antiterror- und Sicherheitsmaßnahmen; so wurde u. a. ein restriktives Antiterrorgesetz verabschiedet, und die Sicherheitskräfte nahmen willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vor. Amnesty ReportUsbekistan30.05.2016 Usbekistan 2016 Die Behörden setzten 2015 Folter und andere Misshandlungen ein, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, tatsächliche oder vermeintliche Sicherheitsbedrohungen zu bekämpfen und politische Gegner zu unterdrücken. Außerdem wurden auf diese Weise "Geständnisse" und belastende Informationen erzwungen und Häftlinge sowie deren Familien eingeschüchtert oder bestraft. Amnesty ReportArmenien26.05.2016 Armenien 2016 Die Polizei löste 2015 mehrfach überwiegend friedliche Protestkundgebungen auf, in einigen Fällen unter Einsatz exzessiver Gewalt, was zu weiteren und ausgedehnteren Protesten führte. Die Organisatoren der Protestaktionen waren mit Festnahmen und strafrechtlicher Verfolgung aufgrund zweifelhafter Anklagen konfrontiert. Berichten zufolge wurde ein regierungskritischer Demonstrant angegriffen und verprügelt. Folter und andere Misshandlungen sowie Straflosigkeit für die Täter gaben nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Kriegsdienstverweigerer hatten auf der Grundlage neuer Bestimmungen, die 2013 eingeführt worden waren, erstmals Zugang zu einem zivilen Ersatzdienst. Amnesty ReportUsbekistan09.05.2015 Usbekistan 2015 Folter und andere Misshandlungen in Hafteinrichtungen waren nach wie vor im ganzen Land an der Tagesordnung. Die Behörden wiesen immer noch Foltervorwürfe gegen Polizisten und Beamte des Nationalen Sicherheitsdienstes zurück und versäumten es, glaubhaften und übereinstimmenden Berichten über solche Menschenrechtsverletzungen effektiv nachzugehen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportRuanda23.05.2018 Ruanda 2017/18 Vor und nach der Präsidentschaftswahl 2017 gingen die Behörden mit großer Härte gegen Oppositionspolitiker vor. In einigen Fällen wurden die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit stark eingeschränkt. Außerdem gab es rechtswidrige Tötungen und ungeklärte Fälle des Verschwindenlassens.
Amnesty ReportUsbekistan21.05.2017 Usbekistan 2017 In den Hafteinrichtungen und Gefängnissen des Landes war Folter nach wie vor an der Tagesordnung. Die Behörden sorgten dafür, dass Hunderte Personen, die sie verdächtigten, kriminellen Aktivitäten nachzugehen, in Opposition zur Regierung zu stehen oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit darzustellen, aus dem Ausland nach Usbekistan zurückkehrten. Teilweise geschah dies durch geheime rechtswidrige Überstellungen. Nach ihrer Rückkehr liefen die Betroffenen Gefahr, gefoltert zu werden. Zwangsarbeit war weit verbreitet. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit blieben weiter stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor routinemäßig Schikanen und gewaltsamen Angriffen ausgesetzt.
Amnesty ReportTschad21.05.2017 Tschad 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram war auch 2016 für Übergriffe im Gebiet des Tschadsees verantwortlich, bei denen Menschen ums Leben kamen und Privateigentum geplündert und zerstört wurde. Zehntausende Menschen sahen sich aufgrund der Gewalt und der Reaktion der Regierung auf diese gezwungen, in andere Landesteile zu fliehen, wo sie katastrophalen Lebensbedingungen ausgesetzt waren, u. a. hatten sie kaum Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen. Die Präsidentschaftswahlen im April 2016 fanden vor dem Hintergrund von Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Einsatzes exzessiver oder unnötiger Gewalt gegen friedliche Demonstrierende und von Fällen des Verschwindenlassens statt. Mehr als 389000 Flüchtlinge lebten im Tschad nach wie vor unter schlechten Bedingungen in überfüllten Flüchtlingslagern. Der frühere tschadische Präsident Hissène Habré wurde im Senegal von den Außerordentlichen Afrikanischen Kammern wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Folter während seiner Amtszeit (1982-90) schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt.
Amnesty ReportRuanda20.05.2017 Ruanda 2017 Es herrschte weiterhin ein Klima, das offene Diskussionen und kritische Meinungsäußerungen kaum zuließ - nicht zuletzt angesichts der für 2017 geplanten Präsidentschaftswahl. Ranghohe Armeeangehörige wurden nach einem Prozess, der rechtliche Mängel aufwies, zu hohen Strafen verurteilt.
Amnesty ReportRuanda09.06.2016 Ruanda 2016 In Bezug auf Wirtschaft und Entwicklung war 2015 weiterhin ein Wachstum zu verzeichnen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde noch weiter eingeschränkt. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Oppositionelle waren Repressionen ausgesetzt. Im November 2015 befasste sich der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung mit der Lage der Menschenrechte in Ruanda.
Amnesty ReportTschad02.06.2016 Tschad 2016 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2015 vermehrt Anschläge in der tschadischen Hauptstadt N'Djamena und im Gebiet des Tschadsees, die zu Toten in der Zivilbevölkerung führten. Die bewaffnete Gruppe war außerdem für Entführungen von Zivilpersonen und die Plünderung und Zerstörung von Privateigentum verantwortlich. Die staatlichen Stellen reagierten mit verschiedenen Antiterror- und Sicherheitsmaßnahmen; so wurde u. a. ein restriktives Antiterrorgesetz verabschiedet, und die Sicherheitskräfte nahmen willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vor.
Amnesty ReportUsbekistan30.05.2016 Usbekistan 2016 Die Behörden setzten 2015 Folter und andere Misshandlungen ein, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, tatsächliche oder vermeintliche Sicherheitsbedrohungen zu bekämpfen und politische Gegner zu unterdrücken. Außerdem wurden auf diese Weise "Geständnisse" und belastende Informationen erzwungen und Häftlinge sowie deren Familien eingeschüchtert oder bestraft.
Amnesty ReportArmenien26.05.2016 Armenien 2016 Die Polizei löste 2015 mehrfach überwiegend friedliche Protestkundgebungen auf, in einigen Fällen unter Einsatz exzessiver Gewalt, was zu weiteren und ausgedehnteren Protesten führte. Die Organisatoren der Protestaktionen waren mit Festnahmen und strafrechtlicher Verfolgung aufgrund zweifelhafter Anklagen konfrontiert. Berichten zufolge wurde ein regierungskritischer Demonstrant angegriffen und verprügelt. Folter und andere Misshandlungen sowie Straflosigkeit für die Täter gaben nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Kriegsdienstverweigerer hatten auf der Grundlage neuer Bestimmungen, die 2013 eingeführt worden waren, erstmals Zugang zu einem zivilen Ersatzdienst.
Amnesty ReportUsbekistan09.05.2015 Usbekistan 2015 Folter und andere Misshandlungen in Hafteinrichtungen waren nach wie vor im ganzen Land an der Tagesordnung. Die Behörden wiesen immer noch Foltervorwürfe gegen Polizisten und Beamte des Nationalen Sicherheitsdienstes zurück und versäumten es, glaubhaften und übereinstimmenden Berichten über solche Menschenrechtsverletzungen effektiv nachzugehen.