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Mehrfach trafen Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen an Inhaftierten in Polizeigewahrsam und Haftanstalten ein. Amnesty ReportFinnland25.05.2009 Finnland 2009 Frauen wurden weder gesetzlich noch in der Praxis ausreichend vor Gewalt geschützt. Asylsuchende wurden in EU-Länder zurückgeschickt, in denen sie mit weniger Schutz rechnen mussten, als wenn ihr Antrag in Finnland geprüft worden wäre. Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen wurden zu Haftstrafen verurteilt. Amnesty ReportLiberia18.05.2009 Liberia 2009 Präsidentin Ellen Johnson-Sirleaf unterzeichnete ein Gesetz, mit dem die Todesstrafe für Mord in Verbindung mit bewaffnetem Raubüberfall wieder eingeführt wurde. Die Arbeit der Justiz war auch weiterhin durch Personalmangel behindert. Es gab eine hohe Anzahl von Vergewaltigungen und anderen Formen sexueller Gewalt. Amnesty ReportUsbekistan12.05.2009 Usbekistan 2009 Zwar wurden einige Menschenrechtsverteidiger auf Bewährung aus der Haft entlassen, verschiedene Reformen in Gesetzgebung und Justiz auf den Weg gebracht und der Menschenrechtsdialog zwischen der Regierung und der internationalen Gemeinschaft ausgeweitet, doch führte dies nicht zu grundlegenden und umfassenden Reformen des Systems. Die Behörden weigerten sich weiterhin, eine unabhängige internationale Untersuchung der Massentötungen in Andischan im Jahr 2005 zuzulassen. Menschenrechtsverteidiger, engagierte Bürger und unabhängige Journalisten wurden aufgrund ihrer Arbeit zum Ziel von Übergriffen. Auch 2008 gab es Berichte, wonach Festgenommene und Häftlinge häufig Folterungen oder anderen Misshandlungen ausgesetzt waren. Die Behörden versäumten es, diesen Vorwürfen gründlich nachzugehen. Mehrere Tausend Personen, die wegen Verbindungen zu verbotenen islamistischen Organisationen verurteilt worden waren, verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Die Behörden versuchten nach wie vor, die Auslieferung tatsächlicher oder vermeintlicher Mitglieder verbotener islamistischer Parteien oder Bewegungen zu erreichen. Die Todesstrafe wurde abgeschafft. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Aktuelle Seite 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportAlbanien25.05.2009 Albanien 2009 Familiäre Gewalt war an der Tagesordnung. Frauen und Kinder wurden auch 2008 weiterhin Opfer von Menschenhandel, um als Zwangsprostituierte oder in anderer Form ausgebeutet zu werden. Mehrfach trafen Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen an Inhaftierten in Polizeigewahrsam und Haftanstalten ein.
Amnesty ReportFinnland25.05.2009 Finnland 2009 Frauen wurden weder gesetzlich noch in der Praxis ausreichend vor Gewalt geschützt. Asylsuchende wurden in EU-Länder zurückgeschickt, in denen sie mit weniger Schutz rechnen mussten, als wenn ihr Antrag in Finnland geprüft worden wäre. Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen wurden zu Haftstrafen verurteilt.
Amnesty ReportLiberia18.05.2009 Liberia 2009 Präsidentin Ellen Johnson-Sirleaf unterzeichnete ein Gesetz, mit dem die Todesstrafe für Mord in Verbindung mit bewaffnetem Raubüberfall wieder eingeführt wurde. Die Arbeit der Justiz war auch weiterhin durch Personalmangel behindert. Es gab eine hohe Anzahl von Vergewaltigungen und anderen Formen sexueller Gewalt.
Amnesty ReportUsbekistan12.05.2009 Usbekistan 2009 Zwar wurden einige Menschenrechtsverteidiger auf Bewährung aus der Haft entlassen, verschiedene Reformen in Gesetzgebung und Justiz auf den Weg gebracht und der Menschenrechtsdialog zwischen der Regierung und der internationalen Gemeinschaft ausgeweitet, doch führte dies nicht zu grundlegenden und umfassenden Reformen des Systems. Die Behörden weigerten sich weiterhin, eine unabhängige internationale Untersuchung der Massentötungen in Andischan im Jahr 2005 zuzulassen. Menschenrechtsverteidiger, engagierte Bürger und unabhängige Journalisten wurden aufgrund ihrer Arbeit zum Ziel von Übergriffen. Auch 2008 gab es Berichte, wonach Festgenommene und Häftlinge häufig Folterungen oder anderen Misshandlungen ausgesetzt waren. Die Behörden versäumten es, diesen Vorwürfen gründlich nachzugehen. Mehrere Tausend Personen, die wegen Verbindungen zu verbotenen islamistischen Organisationen verurteilt worden waren, verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Die Behörden versuchten nach wie vor, die Auslieferung tatsächlicher oder vermeintlicher Mitglieder verbotener islamistischer Parteien oder Bewegungen zu erreichen. Die Todesstrafe wurde abgeschafft.