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Amnesty ReportTurkmenistan28.03.2023 Turkmenistan 2022 Schwere Menschenrechtsverletzungen waren nach wie vor an der Tagesordnung. Amnesty ReportJamaika23.05.2018 Jamaika 2017/18 Die Polizei verübte weiterhin rechtswidrige Tötungen, von denen einige mutmaßlich außergerichtliche Hinrichtungen waren. Amnesty ReportKasachstan17.05.2017 Kasachstan 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Die Behörden griffen auf Verwaltungshaft zurück, um Menschen daran zu hindern, an nichtgenehmigten Protesten teilzunehmen, und leiteten Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Benutzer sozialer Medien und unabhängige Journalisten ein. Zum ersten Mal wurden verschärfte Strafen gegen Leiter von NGOs verhängt, die im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und im Strafgesetzbuch als eigene Kategorie von Straftätern aufgeführt waren. Es gab Berichte über neue Fälle von Folter und anderen Misshandlungen von Tatverdächtigen und Gefangenen. Die zahlreichen Arbeitsmigranten im Land wurden ausgebeutet und hatten nur eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung. Eine Person wurde zum Tode verurteilt. Amnesty ReportTurkmenistan30.05.2016 Turkmenistan 2016 2015 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab. Unabhängige Kontrollorgane zur Überwachung der Menschenrechtslage wurden weiterhin nicht ins Land gelassen. Im Januar 2015 erklärte die Regierung, sie plane, eine Ombudsstelle für Menschenrechte einzurichten. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nach wie vor nicht frei tätig sein. Amnesty ReportTurkmenistan09.05.2015 Turkmenistan 2015 Trotz Verbesserungen in der Gesetzgebung zur Regelung der Medien und der politischen Teilhabe drohten Oppositionellen, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern nach wie vor Schikanen von staatlicher Seite. Die Unabhängigkeit der Justiz war nur begrenzt gewährleistet. Es gab keine wirksamen Rechtsbehelfsverfahren, und Freisprüche bei Strafverfahren waren selten. Anwälte, die unabhängig zu arbeiten versuchten, riskierten Berufsverbot. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet. Amnesty ReportJamaika06.05.2015 Jamaika 2015 Polizeigewalt gab weiterhin Anlass zur Sorge. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) wurden nach wie vor angegriffen und schikaniert. Es wurden Schritte unternommen, um das Problem der Straflosigkeit anzugehen. Jamaika hielt an der Todesstrafe fest. Amnesty ReportJamaika01.06.2016 Jamaika 2016 Es kam weiterhin zu exzessiver Polizeigewalt und außergerichtlichen Hinrichtungen. Ein Untersuchungsausschuss befasste sich mit den während des Ausnahmezustands im Jahr 2010 mutmaßlich verübten Menschenrechtsverletzungen. Im August 2015 fand in Jamaika zum ersten Mal eine _Gay-Pride_-Veranstaltung statt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) waren nach wie vor von Gewalt und Diskriminierung betroffen.
Amnesty Report28.03.2023 Regionalkapitel Europa und Zentralasien 2022 2022 wird in Europa und Zentralasien als das Jahr in Erinnerung bleiben, in dem Russland eine groß angelegte Militärinvasion in die Ukraine begann.
Amnesty ReportTurkmenistan28.03.2023 Turkmenistan 2022 Schwere Menschenrechtsverletzungen waren nach wie vor an der Tagesordnung.
Amnesty ReportJamaika23.05.2018 Jamaika 2017/18 Die Polizei verübte weiterhin rechtswidrige Tötungen, von denen einige mutmaßlich außergerichtliche Hinrichtungen waren.
Amnesty ReportKasachstan17.05.2017 Kasachstan 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Die Behörden griffen auf Verwaltungshaft zurück, um Menschen daran zu hindern, an nichtgenehmigten Protesten teilzunehmen, und leiteten Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Benutzer sozialer Medien und unabhängige Journalisten ein. Zum ersten Mal wurden verschärfte Strafen gegen Leiter von NGOs verhängt, die im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und im Strafgesetzbuch als eigene Kategorie von Straftätern aufgeführt waren. Es gab Berichte über neue Fälle von Folter und anderen Misshandlungen von Tatverdächtigen und Gefangenen. Die zahlreichen Arbeitsmigranten im Land wurden ausgebeutet und hatten nur eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung. Eine Person wurde zum Tode verurteilt.
Amnesty ReportTurkmenistan30.05.2016 Turkmenistan 2016 2015 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab. Unabhängige Kontrollorgane zur Überwachung der Menschenrechtslage wurden weiterhin nicht ins Land gelassen. Im Januar 2015 erklärte die Regierung, sie plane, eine Ombudsstelle für Menschenrechte einzurichten. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nach wie vor nicht frei tätig sein.
Amnesty ReportTurkmenistan09.05.2015 Turkmenistan 2015 Trotz Verbesserungen in der Gesetzgebung zur Regelung der Medien und der politischen Teilhabe drohten Oppositionellen, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern nach wie vor Schikanen von staatlicher Seite. Die Unabhängigkeit der Justiz war nur begrenzt gewährleistet. Es gab keine wirksamen Rechtsbehelfsverfahren, und Freisprüche bei Strafverfahren waren selten. Anwälte, die unabhängig zu arbeiten versuchten, riskierten Berufsverbot. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet.
Amnesty ReportJamaika06.05.2015 Jamaika 2015 Polizeigewalt gab weiterhin Anlass zur Sorge. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) wurden nach wie vor angegriffen und schikaniert. Es wurden Schritte unternommen, um das Problem der Straflosigkeit anzugehen. Jamaika hielt an der Todesstrafe fest.
Amnesty ReportJamaika01.06.2016 Jamaika 2016 Es kam weiterhin zu exzessiver Polizeigewalt und außergerichtlichen Hinrichtungen. Ein Untersuchungsausschuss befasste sich mit den während des Ausnahmezustands im Jahr 2010 mutmaßlich verübten Menschenrechtsverletzungen. Im August 2015 fand in Jamaika zum ersten Mal eine _Gay-Pride_-Veranstaltung statt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) waren nach wie vor von Gewalt und Diskriminierung betroffen.