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Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) waren in zunehmendem Maße Diskriminierung, Schikanen und Gewalt ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Amnesty ReportRuanda08.05.2015 Ruanda 2015 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit 2014 weiterhin in extremer Weise ein. Die Bevölkerung konnte keine offene Kritik zu Themen äußern, die von staatlichen Stellen als politisch brisant angesehen wurden. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder der Opposition waren weiterhin Repressionen ausgesetzt. Es gab Berichte über rechtswidrige Inhaftierungen durch den ruandischen Militärgeheimdienst. Amnesty ReportHonduras04.05.2015 Honduras 2015 Gegen Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Frauen und Mädchen, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) sowie indigene Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften von Afro-Kolumbianern und Kleinbauern gerichtete Menschenrechtsverletzungen und -verstöße gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Diese Verstöße fanden in einem Kontext statt, in dem Straflosigkeit üblich war und sowohl organisierte als auch gewöhnliche Kriminalität ein hohes Ausmaß erreicht hatte. Amnesty ReportRuanda27.05.2013 Ruanda 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren auch 2012 eingeschränkt. Zu Vorwürfen über rechtswidrige Inhaftierungen und Folterungen durch Angehörige des ruandischen Militärgeheimdienstes wurden keine Ermittlungen durchgeführt. Amnesty ReportHonduras23.05.2013 Honduras 2013 Menschenrechtsverteidiger wurden auch 2012 bedroht, tätlich angegriffen und getötet. Die Haftbedingungen boten weiterhin Anlass zu Besorgnis. Dies wurde besonders deutlich, als bei einem Brand im Gefängnis von Comayagua mindestens 360 Häftlinge ums Leben kamen. Es gab die Befürchtung, dass ein Gesetz den Zugang zu Verhütungsmitteln als Straftat definieren könnte. Die Unabhängigkeit der Justiz geriet in den Blickpunkt, nachdem mehrere Richter des Obersten Gerichtshofs ihrer Ämter enthoben worden waren. Amnesty ReportUganda23.05.2013 Uganda 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden schikaniert. Polizisten und weitere Ordnungskräfte verübten nach wie vor Folter und andere Menschenrechtsverletzungen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Amnesty ReportUganda08.05.2012 Uganda 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2011 zunehmend eingeschränkt. Die Behörden gingen hart gegen friedliche Demonstrierende vor. Dabei setzten sie auch exzessive Gewalt ein, wodurch Menschen zu Tode kamen. Beamte mit Polizeibefugnissen verübten weiterhin Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen und Folterungen. Die Täter wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender waren auch im Berichtsjahr Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Amnesty ReportHonduras07.05.2012 Honduras 2012 Mehrere Menschen wurden während der anhaltenden Landrechtskonflikte in der Region Bajo Aguán getötet. Rechtswidrige Zwangsräumungen machten Hunderte von Kleinbauernfamilien obdachlos. Militär- und Polizeiangehörige, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren, hatten weiterhin keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Dies galt auch für die Menschenrechtsverstöße während des Staatsstreichs von 2009. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor Einschüchterungen ausgesetzt. Amnesty ReportRuanda04.05.2012 Ruanda 2012 Die Behörden gingen zunehmend gegen Personen vor, die Kritik an der Regierung übten; auch kam es vermehrt zu rechtswidrigen Inhaftierungen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiterhin eingeschränkt, obwohl geplant war, die Gesetzgebung diesbezüglich zu reformieren. Oppositionspolitiker und Journalisten, die während der Präsidentschaftswahlen im Jahr 2010 festgenommen worden waren, wurden auf der Grundlage politisch motivierter Anklagen in unfairen Verfahren schuldig gesprochen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportUganda09.05.2015 Uganda 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Die Behörden gingen mit repressiven und diskriminierenden Gesetzen gegen die Aktivitäten der Zivilgesellschaft vor. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) waren in zunehmendem Maße Diskriminierung, Schikanen und Gewalt ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet.
Amnesty ReportRuanda08.05.2015 Ruanda 2015 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit 2014 weiterhin in extremer Weise ein. Die Bevölkerung konnte keine offene Kritik zu Themen äußern, die von staatlichen Stellen als politisch brisant angesehen wurden. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder der Opposition waren weiterhin Repressionen ausgesetzt. Es gab Berichte über rechtswidrige Inhaftierungen durch den ruandischen Militärgeheimdienst.
Amnesty ReportHonduras04.05.2015 Honduras 2015 Gegen Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Frauen und Mädchen, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) sowie indigene Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften von Afro-Kolumbianern und Kleinbauern gerichtete Menschenrechtsverletzungen und -verstöße gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Diese Verstöße fanden in einem Kontext statt, in dem Straflosigkeit üblich war und sowohl organisierte als auch gewöhnliche Kriminalität ein hohes Ausmaß erreicht hatte.
Amnesty ReportRuanda27.05.2013 Ruanda 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren auch 2012 eingeschränkt. Zu Vorwürfen über rechtswidrige Inhaftierungen und Folterungen durch Angehörige des ruandischen Militärgeheimdienstes wurden keine Ermittlungen durchgeführt.
Amnesty ReportHonduras23.05.2013 Honduras 2013 Menschenrechtsverteidiger wurden auch 2012 bedroht, tätlich angegriffen und getötet. Die Haftbedingungen boten weiterhin Anlass zu Besorgnis. Dies wurde besonders deutlich, als bei einem Brand im Gefängnis von Comayagua mindestens 360 Häftlinge ums Leben kamen. Es gab die Befürchtung, dass ein Gesetz den Zugang zu Verhütungsmitteln als Straftat definieren könnte. Die Unabhängigkeit der Justiz geriet in den Blickpunkt, nachdem mehrere Richter des Obersten Gerichtshofs ihrer Ämter enthoben worden waren.
Amnesty ReportUganda23.05.2013 Uganda 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden schikaniert. Polizisten und weitere Ordnungskräfte verübten nach wie vor Folter und andere Menschenrechtsverletzungen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Amnesty ReportUganda08.05.2012 Uganda 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2011 zunehmend eingeschränkt. Die Behörden gingen hart gegen friedliche Demonstrierende vor. Dabei setzten sie auch exzessive Gewalt ein, wodurch Menschen zu Tode kamen. Beamte mit Polizeibefugnissen verübten weiterhin Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen und Folterungen. Die Täter wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender waren auch im Berichtsjahr Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt.
Amnesty ReportHonduras07.05.2012 Honduras 2012 Mehrere Menschen wurden während der anhaltenden Landrechtskonflikte in der Region Bajo Aguán getötet. Rechtswidrige Zwangsräumungen machten Hunderte von Kleinbauernfamilien obdachlos. Militär- und Polizeiangehörige, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren, hatten weiterhin keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Dies galt auch für die Menschenrechtsverstöße während des Staatsstreichs von 2009. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor Einschüchterungen ausgesetzt.
Amnesty ReportRuanda04.05.2012 Ruanda 2012 Die Behörden gingen zunehmend gegen Personen vor, die Kritik an der Regierung übten; auch kam es vermehrt zu rechtswidrigen Inhaftierungen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiterhin eingeschränkt, obwohl geplant war, die Gesetzgebung diesbezüglich zu reformieren. Oppositionspolitiker und Journalisten, die während der Präsidentschaftswahlen im Jahr 2010 festgenommen worden waren, wurden auf der Grundlage politisch motivierter Anklagen in unfairen Verfahren schuldig gesprochen.