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Die Schweizer Behörden schickten Tausende von Asylsuchenden nach Italien zurück. Im September 2016 wurde das neue Nachrichtendienstgesetz in einem Referendum bestätigt. Amnesty ReportKasachstan17.05.2017 Kasachstan 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Die Behörden griffen auf Verwaltungshaft zurück, um Menschen daran zu hindern, an nichtgenehmigten Protesten teilzunehmen, und leiteten Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Benutzer sozialer Medien und unabhängige Journalisten ein. Zum ersten Mal wurden verschärfte Strafen gegen Leiter von NGOs verhängt, die im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und im Strafgesetzbuch als eigene Kategorie von Straftätern aufgeführt waren. Es gab Berichte über neue Fälle von Folter und anderen Misshandlungen von Tatverdächtigen und Gefangenen. Die zahlreichen Arbeitsmigranten im Land wurden ausgebeutet und hatten nur eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung. Eine Person wurde zum Tode verurteilt. Amnesty ReportHonduras17.02.2017 Honduras 2017 Ein Klima allgegenwärtiger Gewalt zwang Tausende Honduraner zur Flucht aus ihrem Land. Gegen Frauen, Migranten, Binnenvertriebene und Menschenrechtsverteidiger und in besonderem Maße gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) sowie Umwelt- und Landrechtsaktivisten wurde gezielt Gewalt angewandt. Ein schwaches Strafrechtssystem begünstigte die in der Praxis bestehende Straflosigkeit. Amnesty ReportSchweiz09.06.2016 Schweiz 2016 Das Parlament verabschiedete ein weitreichendes neues Überwachungsgesetz. Unverhältnismäßige Gewaltanwendung durch Polizeibeamte, namentlich bei Abschiebungen von Asylsuchenden, waren weiterhin ein Thema, ebenso die Schwäche der geltenden Rechenschaftsmechanismen für Polizeibeamte. Opfern von Menschenhandel sowie ausländischen Opfern von häuslicher Gewalt wurde der Zugang zu Schutzmaßnahmen erschwert. Amnesty ReportKasachstan01.06.2016 Kasachstan 2016 Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen blieb weitestgehend bestehen. Es gab nach wie vor keine unabhängige und vollständige Untersuchung der Foltervorwürfe, die nach der Niederschlagung der Proteste in Schanaosen im Jahr 2011 erhoben wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Amnesty ReportHonduras01.06.2016 Honduras 2016 Staatliche wie kriminelle Akteure gingen gegen Menschenrechtsverteidiger sowie Sprecher von indigenen, kleinbäuerlichen und afro-honduranischen Gemeinschaften, die an Landkonflikten beteiligt waren, mit Gewalt und Einschüchterungen vor. Mit derartigen Vergeltungsmaßnahmen für rechtmäßige Aktivitäten sahen sich auch Aktivisten konfrontiert, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) einsetzten, sowie Vertreter der Justizbehörden und Journalisten. Amnesty ReportKasachstan06.05.2015 Kasachstan 2015 Menschenrechtsverletzungen, die von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden verübt wurden, wurden nicht untersucht, und bei der strafrechtlichen Verfolgung der mutmaßlichen Täter waren ebenfalls keine Fortschritte zu verzeichnen. Bürokratische Hindernisse verhinderten, dass Folteropfer und ihre Familienangehörigen Gerechtigkeit erfuhren. Zivilgesellschaftliche Aktivisten befürchteten, dass neue Gesetzesvorhaben ihre Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken könnten. Amnesty ReportHonduras04.05.2015 Honduras 2015 Gegen Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Frauen und Mädchen, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) sowie indigene Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften von Afro-Kolumbianern und Kleinbauern gerichtete Menschenrechtsverletzungen und -verstöße gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Diese Verstöße fanden in einem Kontext statt, in dem Straflosigkeit üblich war und sowohl organisierte als auch gewöhnliche Kriminalität ein hohes Ausmaß erreicht hatte. Amnesty ReportSchweiz28.05.2013 Schweiz 2013 Die Bedingungen für den Zugang zum Asylverfahren wurden 2012 verschärft. Es wurden Maßnahmen zur Einschränkung der Anwendung von Gewalt bei Abschiebungen eingeführt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportSchweiz20.05.2017 Schweiz 2017 Mit einer Änderung des Asylgesetzes wurde eine kostenlose Rechtsberatung für Asylsuchende eingeführt. Damit waren aber nicht alle Bedenken hinsichtlich der Wahrung der Rechte von Migranten und Flüchtlingen ausgeräumt. Die Schweizer Behörden schickten Tausende von Asylsuchenden nach Italien zurück. Im September 2016 wurde das neue Nachrichtendienstgesetz in einem Referendum bestätigt.
Amnesty ReportKasachstan17.05.2017 Kasachstan 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Die Behörden griffen auf Verwaltungshaft zurück, um Menschen daran zu hindern, an nichtgenehmigten Protesten teilzunehmen, und leiteten Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Benutzer sozialer Medien und unabhängige Journalisten ein. Zum ersten Mal wurden verschärfte Strafen gegen Leiter von NGOs verhängt, die im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und im Strafgesetzbuch als eigene Kategorie von Straftätern aufgeführt waren. Es gab Berichte über neue Fälle von Folter und anderen Misshandlungen von Tatverdächtigen und Gefangenen. Die zahlreichen Arbeitsmigranten im Land wurden ausgebeutet und hatten nur eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung. Eine Person wurde zum Tode verurteilt.
Amnesty ReportHonduras17.02.2017 Honduras 2017 Ein Klima allgegenwärtiger Gewalt zwang Tausende Honduraner zur Flucht aus ihrem Land. Gegen Frauen, Migranten, Binnenvertriebene und Menschenrechtsverteidiger und in besonderem Maße gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) sowie Umwelt- und Landrechtsaktivisten wurde gezielt Gewalt angewandt. Ein schwaches Strafrechtssystem begünstigte die in der Praxis bestehende Straflosigkeit.
Amnesty ReportSchweiz09.06.2016 Schweiz 2016 Das Parlament verabschiedete ein weitreichendes neues Überwachungsgesetz. Unverhältnismäßige Gewaltanwendung durch Polizeibeamte, namentlich bei Abschiebungen von Asylsuchenden, waren weiterhin ein Thema, ebenso die Schwäche der geltenden Rechenschaftsmechanismen für Polizeibeamte. Opfern von Menschenhandel sowie ausländischen Opfern von häuslicher Gewalt wurde der Zugang zu Schutzmaßnahmen erschwert.
Amnesty ReportKasachstan01.06.2016 Kasachstan 2016 Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen blieb weitestgehend bestehen. Es gab nach wie vor keine unabhängige und vollständige Untersuchung der Foltervorwürfe, die nach der Niederschlagung der Proteste in Schanaosen im Jahr 2011 erhoben wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt.
Amnesty ReportHonduras01.06.2016 Honduras 2016 Staatliche wie kriminelle Akteure gingen gegen Menschenrechtsverteidiger sowie Sprecher von indigenen, kleinbäuerlichen und afro-honduranischen Gemeinschaften, die an Landkonflikten beteiligt waren, mit Gewalt und Einschüchterungen vor. Mit derartigen Vergeltungsmaßnahmen für rechtmäßige Aktivitäten sahen sich auch Aktivisten konfrontiert, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) einsetzten, sowie Vertreter der Justizbehörden und Journalisten.
Amnesty ReportKasachstan06.05.2015 Kasachstan 2015 Menschenrechtsverletzungen, die von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden verübt wurden, wurden nicht untersucht, und bei der strafrechtlichen Verfolgung der mutmaßlichen Täter waren ebenfalls keine Fortschritte zu verzeichnen. Bürokratische Hindernisse verhinderten, dass Folteropfer und ihre Familienangehörigen Gerechtigkeit erfuhren. Zivilgesellschaftliche Aktivisten befürchteten, dass neue Gesetzesvorhaben ihre Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken könnten.
Amnesty ReportHonduras04.05.2015 Honduras 2015 Gegen Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Frauen und Mädchen, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) sowie indigene Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften von Afro-Kolumbianern und Kleinbauern gerichtete Menschenrechtsverletzungen und -verstöße gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Diese Verstöße fanden in einem Kontext statt, in dem Straflosigkeit üblich war und sowohl organisierte als auch gewöhnliche Kriminalität ein hohes Ausmaß erreicht hatte.
Amnesty ReportSchweiz28.05.2013 Schweiz 2013 Die Bedingungen für den Zugang zum Asylverfahren wurden 2012 verschärft. Es wurden Maßnahmen zur Einschränkung der Anwendung von Gewalt bei Abschiebungen eingeführt.