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Gegen Frauen, Migranten, Binnenvertriebene und Menschenrechtsverteidiger und in besonderem Maße gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) sowie Umwelt- und Landrechtsaktivisten wurde gezielt Gewalt angewandt. Ein schwaches Strafrechtssystem begünstigte die in der Praxis bestehende Straflosigkeit. Amnesty ReportGuinea01.06.2016 Guinea 2016 Im Vorfeld der Präsidentschaftswahl wurden Demonstrationen von den Behörden verboten. Zudem gingen die Sicherheitskräfte regelmäßig mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Es kam nach wie vor zu willkürlichen Festnahmen, auch von Angehörigen der Opposition. Frauen und Männer wurden wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung festgenommen. Menschenrechtsverletzungen zogen nach wie vor keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich. Amnesty ReportHonduras01.06.2016 Honduras 2016 Staatliche wie kriminelle Akteure gingen gegen Menschenrechtsverteidiger sowie Sprecher von indigenen, kleinbäuerlichen und afro-honduranischen Gemeinschaften, die an Landkonflikten beteiligt waren, mit Gewalt und Einschüchterungen vor. Mit derartigen Vergeltungsmaßnahmen für rechtmäßige Aktivitäten sahen sich auch Aktivisten konfrontiert, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) einsetzten, sowie Vertreter der Justizbehörden und Journalisten. Amnesty ReportSudan17.02.2016 Sudan 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit 2015 drastisch ein. Dies äußerte sich u.a. in einem scharfen Vorgehen gegen Medien, zivilgesellschaftliche Organisationen und oppositionelle politische Parteien. Die bewaffneten Konflikte in Darfur und in den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile führten auch 2015 zu Massenvertreibungen und Opfern unter der Zivilbevölkerung. Alle Konfliktparteien waren für Menschenrechtsverstöße verantwortlich. Die sudanesischen Streitkräfte zerstörten zivile Einrichtungen in den umkämpften Gebieten, darunter Schulen und Krankenhäuser. Zudem hinderten sie humanitäre Organisationen daran, der unter den anhaltenden Kämpfen leidenden Zivilbevölkerung zu helfen. Amnesty ReportJamaika06.05.2015 Jamaika 2015 Polizeigewalt gab weiterhin Anlass zur Sorge. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) wurden nach wie vor angegriffen und schikaniert. Es wurden Schritte unternommen, um das Problem der Straflosigkeit anzugehen. Jamaika hielt an der Todesstrafe fest. Amnesty ReportJamaika01.06.2016 Jamaika 2016 Es kam weiterhin zu exzessiver Polizeigewalt und außergerichtlichen Hinrichtungen. Ein Untersuchungsausschuss befasste sich mit den während des Ausnahmezustands im Jahr 2010 mutmaßlich verübten Menschenrechtsverletzungen. Im August 2015 fand in Jamaika zum ersten Mal eine _Gay-Pride_-Veranstaltung statt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) waren nach wie vor von Gewalt und Diskriminierung betroffen. Amnesty ReportHonduras04.05.2015 Honduras 2015 Gegen Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Frauen und Mädchen, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) sowie indigene Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften von Afro-Kolumbianern und Kleinbauern gerichtete Menschenrechtsverletzungen und -verstöße gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Diese Verstöße fanden in einem Kontext statt, in dem Straflosigkeit üblich war und sowohl organisierte als auch gewöhnliche Kriminalität ein hohes Ausmaß erreicht hatte. Amnesty ReportGuinea04.05.2015 Guinea 2015 Das Land war von einem der schwersten Ausbrüche der Ebola-Infektion seit Entdeckung des Virus im Jahr 1976 betroffen. Im Kampf gegen die weitere Verbreitung des Virus mangelte es an vielen dringend benötigten Ressourcen.Der UN-Ausschuss gegen Folter und das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte kritisierten die schlechten und unmenschlichen Haftbedingungen sowie Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen. Amnesty ReportSudan22.02.2015 Sudan 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren drastisch eingeschränkt. Dies äußerte sich u.a. in einem scharfen Vorgehen gegen die Medien, den öffentlichen Dialog und Demonstrationen. Die bewaffneten Konflikte in Darfur und in den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile führten weiterhin zu Massenvertreibungen und forderten Todesopfer unter der Zivilbevölkerung. 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Amnesty ReportHonduras17.02.2017 Honduras 2017 Ein Klima allgegenwärtiger Gewalt zwang Tausende Honduraner zur Flucht aus ihrem Land. Gegen Frauen, Migranten, Binnenvertriebene und Menschenrechtsverteidiger und in besonderem Maße gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) sowie Umwelt- und Landrechtsaktivisten wurde gezielt Gewalt angewandt. Ein schwaches Strafrechtssystem begünstigte die in der Praxis bestehende Straflosigkeit.
Amnesty ReportGuinea01.06.2016 Guinea 2016 Im Vorfeld der Präsidentschaftswahl wurden Demonstrationen von den Behörden verboten. Zudem gingen die Sicherheitskräfte regelmäßig mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Es kam nach wie vor zu willkürlichen Festnahmen, auch von Angehörigen der Opposition. Frauen und Männer wurden wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung festgenommen. Menschenrechtsverletzungen zogen nach wie vor keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich.
Amnesty ReportHonduras01.06.2016 Honduras 2016 Staatliche wie kriminelle Akteure gingen gegen Menschenrechtsverteidiger sowie Sprecher von indigenen, kleinbäuerlichen und afro-honduranischen Gemeinschaften, die an Landkonflikten beteiligt waren, mit Gewalt und Einschüchterungen vor. Mit derartigen Vergeltungsmaßnahmen für rechtmäßige Aktivitäten sahen sich auch Aktivisten konfrontiert, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) einsetzten, sowie Vertreter der Justizbehörden und Journalisten.
Amnesty ReportSudan17.02.2016 Sudan 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit 2015 drastisch ein. Dies äußerte sich u.a. in einem scharfen Vorgehen gegen Medien, zivilgesellschaftliche Organisationen und oppositionelle politische Parteien. Die bewaffneten Konflikte in Darfur und in den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile führten auch 2015 zu Massenvertreibungen und Opfern unter der Zivilbevölkerung. Alle Konfliktparteien waren für Menschenrechtsverstöße verantwortlich. Die sudanesischen Streitkräfte zerstörten zivile Einrichtungen in den umkämpften Gebieten, darunter Schulen und Krankenhäuser. Zudem hinderten sie humanitäre Organisationen daran, der unter den anhaltenden Kämpfen leidenden Zivilbevölkerung zu helfen.
Amnesty ReportJamaika06.05.2015 Jamaika 2015 Polizeigewalt gab weiterhin Anlass zur Sorge. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) wurden nach wie vor angegriffen und schikaniert. Es wurden Schritte unternommen, um das Problem der Straflosigkeit anzugehen. Jamaika hielt an der Todesstrafe fest.
Amnesty ReportJamaika01.06.2016 Jamaika 2016 Es kam weiterhin zu exzessiver Polizeigewalt und außergerichtlichen Hinrichtungen. Ein Untersuchungsausschuss befasste sich mit den während des Ausnahmezustands im Jahr 2010 mutmaßlich verübten Menschenrechtsverletzungen. Im August 2015 fand in Jamaika zum ersten Mal eine _Gay-Pride_-Veranstaltung statt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) waren nach wie vor von Gewalt und Diskriminierung betroffen.
Amnesty ReportHonduras04.05.2015 Honduras 2015 Gegen Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Frauen und Mädchen, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) sowie indigene Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften von Afro-Kolumbianern und Kleinbauern gerichtete Menschenrechtsverletzungen und -verstöße gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Diese Verstöße fanden in einem Kontext statt, in dem Straflosigkeit üblich war und sowohl organisierte als auch gewöhnliche Kriminalität ein hohes Ausmaß erreicht hatte.
Amnesty ReportGuinea04.05.2015 Guinea 2015 Das Land war von einem der schwersten Ausbrüche der Ebola-Infektion seit Entdeckung des Virus im Jahr 1976 betroffen. Im Kampf gegen die weitere Verbreitung des Virus mangelte es an vielen dringend benötigten Ressourcen.Der UN-Ausschuss gegen Folter und das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte kritisierten die schlechten und unmenschlichen Haftbedingungen sowie Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen.
Amnesty ReportSudan22.02.2015 Sudan 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren drastisch eingeschränkt. Dies äußerte sich u.a. in einem scharfen Vorgehen gegen die Medien, den öffentlichen Dialog und Demonstrationen. Die bewaffneten Konflikte in Darfur und in den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile führten weiterhin zu Massenvertreibungen und forderten Todesopfer unter der Zivilbevölkerung.