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Bei den abgelehnten Empfehlungen handelte es sich überwiegend um solche zur Abschaffung der Todesstrafe sowie zur Abschaffung von Bestimmungen im Strafgesetzbuch, die einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen des gleichen Geschlechts kriminalisieren. Amnesty ReportKasachstan01.06.2016 Kasachstan 2016 Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen blieb weitestgehend bestehen. Es gab nach wie vor keine unabhängige und vollständige Untersuchung der Foltervorwürfe, die nach der Niederschlagung der Proteste in Schanaosen im Jahr 2011 erhoben wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Amnesty ReportGuyana01.06.2016 Guyana 2016 Nach wie vor gaben exzessive Gewalt durch die Polizei, Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie Diskriminierung und Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle Anlass zur Sorge. Amnesty ReportKasachstan06.05.2015 Kasachstan 2015 Menschenrechtsverletzungen, die von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden verübt wurden, wurden nicht untersucht, und bei der strafrechtlichen Verfolgung der mutmaßlichen Täter waren ebenfalls keine Fortschritte zu verzeichnen. Bürokratische Hindernisse verhinderten, dass Folteropfer und ihre Familienangehörigen Gerechtigkeit erfuhren. Zivilgesellschaftliche Aktivisten befürchteten, dass neue Gesetzesvorhaben ihre Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken könnten. Amnesty ReportBurkina Faso03.05.2015 Burkina Faso 2015 Die Anwendung von Folter und anderen Misshandlungen sowie der Einsatz von unverhältnismäßiger Gewalt durch die Polizei und andere Sicherheitskräfte gaben nach wie vor Anlass zur Sorge. Die Müttersterblichkeit war weiterhin hoch. Amnesty ReportBurkina Faso31.05.2016 Burkina Faso 2016 Soldaten der Präsidentengarde (_Régiment de Sécurité Prési-dentielle_) töteten bei Demonstrationen, die auf einen Putsch-versuch folgten, 14 Protestierende und Passanten und verletz-ten Hunderte weitere Personen. Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger, Protestierende und Journalisten wurden misshandelt und eingeschüchtert. Amnesty ReportSimbabwe08.05.2015 Simbabwe 2015 Die Exekutive wendete noch immer die alten, verfassungswidrigen Gesetze an, so dass u.a. die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt blieben. Auch die wirtschaftlichen und sozialen Rechte wurden weiterhin verletzt, z.B. durch rechtswidrige Zwangsräumungen in ländlichen und städtischen Gebieten. Sowohl in der regierenden Zimbabwe African National Union-Patriotic Front (ZANU-PF) als auch innerhalb der größten Oppositionspartei gab es gewalttätige Auseinandersetzungen. Amnesty ReportMalawi07.05.2015 Malawi 2015 Die für den Tod von zwei Studenten in den Jahren 2011 und 2012 Verantwortlichen wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Homosexualität galt nach wie vor als strafbare Handlung, doch wurde eine Entkriminalisierung einvernehmlicher sexueller Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen zugesichert. Nach wie vor wurden Todesurteile verhängt; es gab jedoch keine Hinrichtungen Amnesty ReportGuyana04.05.2015 Guyana 2015 Nach wie vor wurden Vorwürfe über Misshandlungen durch die Polizei erhoben. Auch Gewalt gegen Frauen gab Anlass zur Sorge; die Anzahl der Verurteilungen in Fällen sexueller Straftaten blieb gering. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMalawi07.06.2016 Malawi 2016 Die Angriffe auf Menschen mit Albinismus nahmen deutlich zu. Im Mai 2015 begutachtete der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung die Lage der Menschenrechte in Malawi. Die Regierung nahm 154 der 199 Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats an. Bei den abgelehnten Empfehlungen handelte es sich überwiegend um solche zur Abschaffung der Todesstrafe sowie zur Abschaffung von Bestimmungen im Strafgesetzbuch, die einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen des gleichen Geschlechts kriminalisieren.
Amnesty ReportKasachstan01.06.2016 Kasachstan 2016 Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen blieb weitestgehend bestehen. Es gab nach wie vor keine unabhängige und vollständige Untersuchung der Foltervorwürfe, die nach der Niederschlagung der Proteste in Schanaosen im Jahr 2011 erhoben wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt.
Amnesty ReportGuyana01.06.2016 Guyana 2016 Nach wie vor gaben exzessive Gewalt durch die Polizei, Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie Diskriminierung und Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle Anlass zur Sorge.
Amnesty ReportKasachstan06.05.2015 Kasachstan 2015 Menschenrechtsverletzungen, die von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden verübt wurden, wurden nicht untersucht, und bei der strafrechtlichen Verfolgung der mutmaßlichen Täter waren ebenfalls keine Fortschritte zu verzeichnen. Bürokratische Hindernisse verhinderten, dass Folteropfer und ihre Familienangehörigen Gerechtigkeit erfuhren. Zivilgesellschaftliche Aktivisten befürchteten, dass neue Gesetzesvorhaben ihre Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken könnten.
Amnesty ReportBurkina Faso03.05.2015 Burkina Faso 2015 Die Anwendung von Folter und anderen Misshandlungen sowie der Einsatz von unverhältnismäßiger Gewalt durch die Polizei und andere Sicherheitskräfte gaben nach wie vor Anlass zur Sorge. Die Müttersterblichkeit war weiterhin hoch.
Amnesty ReportBurkina Faso31.05.2016 Burkina Faso 2016 Soldaten der Präsidentengarde (_Régiment de Sécurité Prési-dentielle_) töteten bei Demonstrationen, die auf einen Putsch-versuch folgten, 14 Protestierende und Passanten und verletz-ten Hunderte weitere Personen. Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger, Protestierende und Journalisten wurden misshandelt und eingeschüchtert.
Amnesty ReportSimbabwe08.05.2015 Simbabwe 2015 Die Exekutive wendete noch immer die alten, verfassungswidrigen Gesetze an, so dass u.a. die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt blieben. Auch die wirtschaftlichen und sozialen Rechte wurden weiterhin verletzt, z.B. durch rechtswidrige Zwangsräumungen in ländlichen und städtischen Gebieten. Sowohl in der regierenden Zimbabwe African National Union-Patriotic Front (ZANU-PF) als auch innerhalb der größten Oppositionspartei gab es gewalttätige Auseinandersetzungen.
Amnesty ReportMalawi07.05.2015 Malawi 2015 Die für den Tod von zwei Studenten in den Jahren 2011 und 2012 Verantwortlichen wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Homosexualität galt nach wie vor als strafbare Handlung, doch wurde eine Entkriminalisierung einvernehmlicher sexueller Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen zugesichert. Nach wie vor wurden Todesurteile verhängt; es gab jedoch keine Hinrichtungen
Amnesty ReportGuyana04.05.2015 Guyana 2015 Nach wie vor wurden Vorwürfe über Misshandlungen durch die Polizei erhoben. Auch Gewalt gegen Frauen gab Anlass zur Sorge; die Anzahl der Verurteilungen in Fällen sexueller Straftaten blieb gering.