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Angeklagte wurden in unfairen Gerichtsverfahren wegen der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Gewissensfreiheit zu Haftstrafen verurteilt. Amnesty ReportLettland07.05.2015 Lettland 2015 Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle waren nur unzureichend vor Hassverbrechen geschützt. Trotz einer rechtlichen Reform im Jahr 2013 war die Zahl der in Lettland lebenden staatenlosen Menschen, die keine politischen Rechte besaßen, weiterhin hoch. Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte. Amnesty ReportEswatini27.05.2013 Swasiland 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden weiterhin verletzt. Es kam zu willkürlichen Festnahmen und zum Einsatz exzessiver Gewalt bei der Niederschlagung von politischen Protesten. Folter und andere Misshandlungen gaben nach wie vor Anlass zur Sorge. Hinsichtlich der Reform von Gesetzen, die Frauen diskriminierten, konnten gewisse Fortschritte erzielt werden. Amnesty ReportLettland27.05.2013 Lettland 2013 Opfer von Hassverbrechen, die aufgrund von Geschlecht, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung begangen wurden, waren durch das Gesetz nicht geschützt. Asylsuchende hatten keinen angemessenen Zugang zu Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft. Die Todesstrafe wurde für alle Delikte abgeschafft. Über 300.000 Menschen blieben weiterhin staatenlos. Amnesty ReportTansania23.05.2013 Tansania 2013 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit ein. Die Gewalt gegen Frauen hielt an; nur in seltenen Fällen wurden die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen. Das Flüchtlingslager Mtabila, in dem rund 37000 Flüchtlinge aus Burundi gelebt hatten, wurde geschlossen. Amnesty ReportGuatemala22.05.2013 Guatemala 2013 Es wurden weiterhin große Bergbau- und Wasserkraftprojekte durchgesetzt, ohne die Angehörigen der betroffenen ländlichen Gemeinschaften vorab anzuhören oder mögliche negative Auswirkungen der Vorhaben auf die Menschenrechte zu berücksichtigen. Amnesty ReportBosnien & Herzegowina22.05.2013 Bosnien und Herzegowina 2013 Im ganzen Land äußerten sich die großen Parteien 2012 vermehrt nationalistisch. Die staatliche Einheit wurde zunehmend infrage gestellt. Die Institutionen auf gesamtstaatlicher Ebene, darunter das Justizwesen, waren geschwächt. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen wurde fortgeführt, doch kamen die Prozesse nur schleppend voran, und es herrschte nach wie vor Straflosigkeit. Vielen zivilen Opfern des Krieges war noch immer der Zugang zu Gerechtigkeit und Entschädigungen verwehrt. Amnesty ReportEswatini09.05.2012 Swasiland 2012 Eine rechtsstaatliche Krise und die unfaire Entlassung eines Richters gefährdeten die Unabhängigkeit der Justiz. Die Behörden versuchten politische Proteste durch willkürliche und geheime Inhaftierungen sowie strafrechtliche Verfolgung aus politischen Gründen und exzessive Gewaltanwendung niederzuschlagen. Der Bericht eines Parlamentsausschusses machte deutlich, dass die Gesetze, die Wilderei verbieten, gewalttätigem Vorgehen gegen mutmaßliche Wilderer Vorschub leisten könnten. Hinsichtlich der Aufhebung von Gesetzen, die Frauen diskriminieren, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Die Behandlung von HIV/AIDS war in steigendem Maße durch die sich verschlechternde Finanzlage des Landes gefährdet. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportEswatini09.05.2015 Swasiland 2015 Die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz befanden sich in einer Krise, die sich immer weiter zuspitzte. Verletzungen der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor an der Tagesordnung. Angeklagte wurden in unfairen Gerichtsverfahren wegen der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Gewissensfreiheit zu Haftstrafen verurteilt.
Amnesty ReportLettland07.05.2015 Lettland 2015 Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle waren nur unzureichend vor Hassverbrechen geschützt. Trotz einer rechtlichen Reform im Jahr 2013 war die Zahl der in Lettland lebenden staatenlosen Menschen, die keine politischen Rechte besaßen, weiterhin hoch.
Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte.
Amnesty ReportEswatini27.05.2013 Swasiland 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden weiterhin verletzt. Es kam zu willkürlichen Festnahmen und zum Einsatz exzessiver Gewalt bei der Niederschlagung von politischen Protesten. Folter und andere Misshandlungen gaben nach wie vor Anlass zur Sorge. Hinsichtlich der Reform von Gesetzen, die Frauen diskriminierten, konnten gewisse Fortschritte erzielt werden.
Amnesty ReportLettland27.05.2013 Lettland 2013 Opfer von Hassverbrechen, die aufgrund von Geschlecht, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung begangen wurden, waren durch das Gesetz nicht geschützt. Asylsuchende hatten keinen angemessenen Zugang zu Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft. Die Todesstrafe wurde für alle Delikte abgeschafft. Über 300.000 Menschen blieben weiterhin staatenlos.
Amnesty ReportTansania23.05.2013 Tansania 2013 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit ein. Die Gewalt gegen Frauen hielt an; nur in seltenen Fällen wurden die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen. Das Flüchtlingslager Mtabila, in dem rund 37000 Flüchtlinge aus Burundi gelebt hatten, wurde geschlossen.
Amnesty ReportGuatemala22.05.2013 Guatemala 2013 Es wurden weiterhin große Bergbau- und Wasserkraftprojekte durchgesetzt, ohne die Angehörigen der betroffenen ländlichen Gemeinschaften vorab anzuhören oder mögliche negative Auswirkungen der Vorhaben auf die Menschenrechte zu berücksichtigen.
Amnesty ReportBosnien & Herzegowina22.05.2013 Bosnien und Herzegowina 2013 Im ganzen Land äußerten sich die großen Parteien 2012 vermehrt nationalistisch. Die staatliche Einheit wurde zunehmend infrage gestellt. Die Institutionen auf gesamtstaatlicher Ebene, darunter das Justizwesen, waren geschwächt. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen wurde fortgeführt, doch kamen die Prozesse nur schleppend voran, und es herrschte nach wie vor Straflosigkeit. Vielen zivilen Opfern des Krieges war noch immer der Zugang zu Gerechtigkeit und Entschädigungen verwehrt.
Amnesty ReportEswatini09.05.2012 Swasiland 2012 Eine rechtsstaatliche Krise und die unfaire Entlassung eines Richters gefährdeten die Unabhängigkeit der Justiz. Die Behörden versuchten politische Proteste durch willkürliche und geheime Inhaftierungen sowie strafrechtliche Verfolgung aus politischen Gründen und exzessive Gewaltanwendung niederzuschlagen. Der Bericht eines Parlamentsausschusses machte deutlich, dass die Gesetze, die Wilderei verbieten, gewalttätigem Vorgehen gegen mutmaßliche Wilderer Vorschub leisten könnten. Hinsichtlich der Aufhebung von Gesetzen, die Frauen diskriminieren, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Die Behandlung von HIV/AIDS war in steigendem Maße durch die sich verschlechternde Finanzlage des Landes gefährdet.