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Folter und andere Misshandlungen blieben weit verbreitet. Amnesty ReportTurkmenistan08.05.2012 Turkmenistan 2012 Der UN-Ausschuss gegen Folter stellte 2011 fest, dass Folter in Turkmenistan weit verbreitet war. Die Regierung ging im Berichtsjahr unvermindert hart gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger vor. Amnesty ReportTürkei08.05.2012 Türkei 2012 Im Berichtsjahr wurden weder die versprochene Verfassungsreform noch andere angekündigte rechtliche Reformen in Angriff genommen. Stattdessen war das Recht auf freie Meinungsäußerung bedroht, und Demonstrierende sahen sich mit zunehmender Polizeigewalt konfrontiert. Tausende von Strafverfahren auf Grundlage der vage und breit gefassten Antiterrorgesetzgebung erfüllten nicht die Standards für ein faires Verfahren. Bei mehreren Bombenanschlägen kamen Zivilpersonen ums Leben. Es gab keine Fortschritte bezüglich der Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. Die Rechte von Minderjährigen im Justizsystem waren nicht ausreichend geschützt. Auch die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern waren noch immer nicht gesetzlich abgesichert. Es fehlte weiterhin an präventiven Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Amnesty ReportTurkmenistan11.05.2011 Turkmenistan 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Turkmenistan **Staats- und Regierungschef:** Gurbanguly Berdimuhammedow **Todesstrafe:** für alle Straftaten abgeschafft **Einwohner:** 5,2 Mio. **Lebenserwartung:** 65,3 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 72/56 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 99,5% Amnesty ReportVatikan11.05.2011 Vatikanstadt 2011 Amtliche Bezeichnung: Staat Vatikanstadt Staatsoberhaupt: Papst Benedikt XVI. Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Der Vatikan kam 2010 seinen internationalen Verpflichtungen zum Schutz von Kindern nicht in vollem Umfang nach. Amnesty ReportTürkei10.05.2011 Türkei 2011 Die 2010 umgesetzten Änderungen der Verfassung und des Antiterrorgesetzes waren ein Schritt hin zum Schutz der Menschenrechte, der notwendige grundlegende Wandel wurde damit jedoch nicht vollzogen. Nach wie vor fanden Strafverfahren statt, mit denen das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt wurde. Vorschläge zur Einrichtung unabhängiger Mechanismen zur Wahrung der Menschenrechte wurden nicht umgesetzt. Es trafen weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Ermittlungen und Strafverfahren gegen Beamte mit Polizeibefugnissen in solchen Fällen waren noch immer ineffektiv. Auch im Berichtsjahr fanden auf der Grundlage der Antiterrorgesetze zahlreiche unfaire Gerichtsverfahren statt. Bombenanschläge forderten Todesopfer unter der Zivilbevölkerung. Die Rechte von Kriegsdienstverweigerern, von Homosexuellen und anderen sexuellen Minderheiten sowie von Flüchtlingen und Asylsuchenden waren nach wie vor gesetzlich nicht abgesichert. Beim Schutz der Frauen vor Gewalt wurden minimale Fortschritte erzielt. Amnesty ReportTurkmenistan20.05.2010 Turkmenistan 2010 Über den Verbleib zahlreicher Opfer des "Verschwindenlassens" aus dem Jahr 2002 herrschte nach wie vor Ungewissheit. Es befanden sich weiterhin gewaltlose politische Gefangene in Haft, die lediglich in friedlicher Weise ihre Überzeugungen zum Ausdruck gebracht hatten. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Religionsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Amnesty ReportTürkei20.05.2010 Türkei 2010 Bei den Bemühungen, die Menschenrechte besser zu schützen, wurden 2009 kaum Fortschritte erzielt. Nach wie vor trafen Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Auch gab es weiterhin Strafverfahren, die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränkten. Die legitimen Aktivitäten türkischer Menschenrechtsverteidiger wurden durch administrative und juristische Schikanen behindert. Amnesty ReportTürkei12.05.2009 Türkei 2009 Vor dem Hintergrund politischer Instabilität und militärischer Auseinandersetzungen kam es 2008 zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen. Berichte über Folter und andere Misshandlungen nahmen zu. Auf kritische Äußerungen reagierten die Behörden mit Einschüchterungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen. Das Recht auf friedliche Versammlung wurde missachtet, und die Ordnungskräfte lösten Demonstrationen unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Das Antiterrorgesetz wurde dazu benutzt, das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken, und die auf Grundlage dieses Gesetzes geführten Verfahren waren häufig unfair. Es gab weiterhin Hürden, die verhinderten, dass Beamte mit Polizeibefugnissen für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen wurden. Bei der Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen waren keine Fortschritte zu verzeichnen. Es gab eine Zunahme bei der Abschiebung von Flüchtlingen. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität war weiterhin sehr verbreitet. Gesetze zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen wurden nur zögerlich umgesetzt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportTurkmenistan23.05.2013 Turkmenistan 2013 Ein neues Gesetz über politische Parteien erlaubte eine offizielle politische Opposition. Dennoch litten Regierungskritiker, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger 2012 unvermindert unter Schikanen von staatlicher Seite. Folter und andere Misshandlungen blieben weit verbreitet.
Amnesty ReportTurkmenistan08.05.2012 Turkmenistan 2012 Der UN-Ausschuss gegen Folter stellte 2011 fest, dass Folter in Turkmenistan weit verbreitet war. Die Regierung ging im Berichtsjahr unvermindert hart gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger vor.
Amnesty ReportTürkei08.05.2012 Türkei 2012 Im Berichtsjahr wurden weder die versprochene Verfassungsreform noch andere angekündigte rechtliche Reformen in Angriff genommen. Stattdessen war das Recht auf freie Meinungsäußerung bedroht, und Demonstrierende sahen sich mit zunehmender Polizeigewalt konfrontiert. Tausende von Strafverfahren auf Grundlage der vage und breit gefassten Antiterrorgesetzgebung erfüllten nicht die Standards für ein faires Verfahren. Bei mehreren Bombenanschlägen kamen Zivilpersonen ums Leben. Es gab keine Fortschritte bezüglich der Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. Die Rechte von Minderjährigen im Justizsystem waren nicht ausreichend geschützt. Auch die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern waren noch immer nicht gesetzlich abgesichert. Es fehlte weiterhin an präventiven Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen.
Amnesty ReportTurkmenistan11.05.2011 Turkmenistan 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Turkmenistan **Staats- und Regierungschef:** Gurbanguly Berdimuhammedow **Todesstrafe:** für alle Straftaten abgeschafft **Einwohner:** 5,2 Mio. **Lebenserwartung:** 65,3 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 72/56 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 99,5%
Amnesty ReportVatikan11.05.2011 Vatikanstadt 2011 Amtliche Bezeichnung: Staat Vatikanstadt Staatsoberhaupt: Papst Benedikt XVI. Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Der Vatikan kam 2010 seinen internationalen Verpflichtungen zum Schutz von Kindern nicht in vollem Umfang nach.
Amnesty ReportTürkei10.05.2011 Türkei 2011 Die 2010 umgesetzten Änderungen der Verfassung und des Antiterrorgesetzes waren ein Schritt hin zum Schutz der Menschenrechte, der notwendige grundlegende Wandel wurde damit jedoch nicht vollzogen. Nach wie vor fanden Strafverfahren statt, mit denen das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt wurde. Vorschläge zur Einrichtung unabhängiger Mechanismen zur Wahrung der Menschenrechte wurden nicht umgesetzt. Es trafen weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Ermittlungen und Strafverfahren gegen Beamte mit Polizeibefugnissen in solchen Fällen waren noch immer ineffektiv. Auch im Berichtsjahr fanden auf der Grundlage der Antiterrorgesetze zahlreiche unfaire Gerichtsverfahren statt. Bombenanschläge forderten Todesopfer unter der Zivilbevölkerung. Die Rechte von Kriegsdienstverweigerern, von Homosexuellen und anderen sexuellen Minderheiten sowie von Flüchtlingen und Asylsuchenden waren nach wie vor gesetzlich nicht abgesichert. Beim Schutz der Frauen vor Gewalt wurden minimale Fortschritte erzielt.
Amnesty ReportTurkmenistan20.05.2010 Turkmenistan 2010 Über den Verbleib zahlreicher Opfer des "Verschwindenlassens" aus dem Jahr 2002 herrschte nach wie vor Ungewissheit. Es befanden sich weiterhin gewaltlose politische Gefangene in Haft, die lediglich in friedlicher Weise ihre Überzeugungen zum Ausdruck gebracht hatten. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Religionsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt.
Amnesty ReportTürkei20.05.2010 Türkei 2010 Bei den Bemühungen, die Menschenrechte besser zu schützen, wurden 2009 kaum Fortschritte erzielt. Nach wie vor trafen Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Auch gab es weiterhin Strafverfahren, die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränkten. Die legitimen Aktivitäten türkischer Menschenrechtsverteidiger wurden durch administrative und juristische Schikanen behindert.
Amnesty ReportTürkei12.05.2009 Türkei 2009 Vor dem Hintergrund politischer Instabilität und militärischer Auseinandersetzungen kam es 2008 zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen. Berichte über Folter und andere Misshandlungen nahmen zu. Auf kritische Äußerungen reagierten die Behörden mit Einschüchterungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen. Das Recht auf friedliche Versammlung wurde missachtet, und die Ordnungskräfte lösten Demonstrationen unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Das Antiterrorgesetz wurde dazu benutzt, das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken, und die auf Grundlage dieses Gesetzes geführten Verfahren waren häufig unfair. Es gab weiterhin Hürden, die verhinderten, dass Beamte mit Polizeibefugnissen für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen wurden. Bei der Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen waren keine Fortschritte zu verzeichnen. Es gab eine Zunahme bei der Abschiebung von Flüchtlingen. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität war weiterhin sehr verbreitet. Gesetze zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen wurden nur zögerlich umgesetzt.