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Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger. Amnesty ReportGuinea-Bissau01.06.2016 Guinea-Bissau 2016 Obwohl die Menschenrechtslage in Guinea-Bissau besser wurde, gab es Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie Todesfälle in Polizeigewahrsam. Die Behörden machten keine Anstalten, die schlechten Haftbedingungen zu verbessern. Amnesty ReportUganda30.05.2016 Uganda 2016 Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde 2015 noch stärker eingeschränkt, und das Vorgehen der Polizei war von zunehmender Brutalität gekennzeichnet. Es gab weiterhin Angriffe auf Aktivisten, Journalisten und andere Medienschaffende, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Oppositionspolitiker, die für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Februar 2016 kandidieren wollten, wurden samt ihren Anhängern festgenommen und inhaftiert. Amnesty ReportUganda09.05.2015 Uganda 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Die Behörden gingen mit repressiven und diskriminierenden Gesetzen gegen die Aktivitäten der Zivilgesellschaft vor. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) waren in zunehmendem Maße Diskriminierung, Schikanen und Gewalt ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Amnesty ReportKirgisistan06.05.2015 Kirgisistan 2015 Die Behörden ergriffen 2014 keine wirksamen Maßnahmen, um Folter- und Misshandlungsvorwürfe zu untersuchen und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Zu den während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen wurden keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen eingeleitet. Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb in Haft. Amnesty ReportDom. Rep.03.05.2015 Dominikanische Republik 2015 Die Anzahl der Tötungen durch die Polizei stieg wieder an. Nach einem im September 2013 ergangenen Urteil des Verfassungsgerichts blieben die meisten Personen haitianischer Herkunft staatenlos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen war nach wie vor weit verbreitet. Ein Gesetz zum besseren Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen war bis Ende 2014 immer noch nicht verabschiedet worden. Amnesty ReportDom. Rep.01.06.2016 Dominikanische Republik 2016 Ein Gesetz zur Reform der Polizei wurde noch nicht verabschiedet. Viele Personen haitianischer Herkunft blieben staatenlos, obwohl ein Gesetz (Gesetz 169-14) eingeführt wurde, das Abhilfe schaffen sollte. Änderungen des Strafgesetzbuchs zur Aufhebung des absoluten Abtreibungsverbots wurden für verfassungswidrig erklärt und traten nicht in Kraft. Gesetze, die den Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen sowie von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) hätten verbessern können, wurden vom Parlament noch nicht verabschiedet. Amnesty ReportGuinea-Bissau04.05.2015 Guinea-Bissau 2015 Nach den Wahlen im April und der Bildung einer neuen Regierung im Juli 2014 nahmen die politischen Spannungen und Menschenrechtsverletzungen ab, welche die Lage im Land bis dahin geprägt hatten. Dank der Wiederaufnahme der internationalen Finanzhilfe und der Zahlung ausstehender Gehälter in einigen Bereichen der öffentlichen Hand ließen die sozialen Spannungen nach. Amnesty ReportKirgisistan24.05.2013 Kirgistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren im ganzen Land weit verbreitet. Doch gingen Polizei und Justizbehörden entsprechenden Vorwürfen nicht nach. In Bezug auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und deren Folgen hatten die Behörden nach wie vor keine unparteiischen und effektiven Untersuchungen eingeleitet. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger.
Amnesty ReportGuinea-Bissau01.06.2016 Guinea-Bissau 2016 Obwohl die Menschenrechtslage in Guinea-Bissau besser wurde, gab es Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie Todesfälle in Polizeigewahrsam. Die Behörden machten keine Anstalten, die schlechten Haftbedingungen zu verbessern.
Amnesty ReportUganda30.05.2016 Uganda 2016 Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde 2015 noch stärker eingeschränkt, und das Vorgehen der Polizei war von zunehmender Brutalität gekennzeichnet. Es gab weiterhin Angriffe auf Aktivisten, Journalisten und andere Medienschaffende, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Oppositionspolitiker, die für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Februar 2016 kandidieren wollten, wurden samt ihren Anhängern festgenommen und inhaftiert.
Amnesty ReportUganda09.05.2015 Uganda 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Die Behörden gingen mit repressiven und diskriminierenden Gesetzen gegen die Aktivitäten der Zivilgesellschaft vor. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) waren in zunehmendem Maße Diskriminierung, Schikanen und Gewalt ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet.
Amnesty ReportKirgisistan06.05.2015 Kirgisistan 2015 Die Behörden ergriffen 2014 keine wirksamen Maßnahmen, um Folter- und Misshandlungsvorwürfe zu untersuchen und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Zu den während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen wurden keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen eingeleitet. Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb in Haft.
Amnesty ReportDom. Rep.03.05.2015 Dominikanische Republik 2015 Die Anzahl der Tötungen durch die Polizei stieg wieder an. Nach einem im September 2013 ergangenen Urteil des Verfassungsgerichts blieben die meisten Personen haitianischer Herkunft staatenlos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen war nach wie vor weit verbreitet. Ein Gesetz zum besseren Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen war bis Ende 2014 immer noch nicht verabschiedet worden.
Amnesty ReportDom. Rep.01.06.2016 Dominikanische Republik 2016 Ein Gesetz zur Reform der Polizei wurde noch nicht verabschiedet. Viele Personen haitianischer Herkunft blieben staatenlos, obwohl ein Gesetz (Gesetz 169-14) eingeführt wurde, das Abhilfe schaffen sollte. Änderungen des Strafgesetzbuchs zur Aufhebung des absoluten Abtreibungsverbots wurden für verfassungswidrig erklärt und traten nicht in Kraft. Gesetze, die den Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen sowie von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) hätten verbessern können, wurden vom Parlament noch nicht verabschiedet.
Amnesty ReportGuinea-Bissau04.05.2015 Guinea-Bissau 2015 Nach den Wahlen im April und der Bildung einer neuen Regierung im Juli 2014 nahmen die politischen Spannungen und Menschenrechtsverletzungen ab, welche die Lage im Land bis dahin geprägt hatten. Dank der Wiederaufnahme der internationalen Finanzhilfe und der Zahlung ausstehender Gehälter in einigen Bereichen der öffentlichen Hand ließen die sozialen Spannungen nach.
Amnesty ReportKirgisistan24.05.2013 Kirgistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren im ganzen Land weit verbreitet. Doch gingen Polizei und Justizbehörden entsprechenden Vorwürfen nicht nach. In Bezug auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und deren Folgen hatten die Behörden nach wie vor keine unparteiischen und effektiven Untersuchungen eingeleitet.