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Die Behörden bestritten die gewichtigen Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber ethnischen Usbeken in der Stadt Osh im Verlauf der Unruhen. Rechtsanwälte, die ethnische Usbeken verteidigten, erhielten Drohungen und wurden tätlich angegriffen. Ungeachtet der offiziellen Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei jedem einzelnen Bericht über Folter Ermittlungen einzuleiten, versäumten es die Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig, gründliche und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Amnesty ReportVatikan11.05.2011 Vatikanstadt 2011 Amtliche Bezeichnung: Staat Vatikanstadt Staatsoberhaupt: Papst Benedikt XVI. Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Der Vatikan kam 2010 seinen internationalen Verpflichtungen zum Schutz von Kindern nicht in vollem Umfang nach. Amnesty ReportEswatini11.05.2011 Swasiland 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Königreich Swasiland **Staatsoberhaupt:** König Mswati III. **Regierungschef:** Barnabas Sibusiso Dlamini **Todesstrafe:** in der Praxis abgeschafft **Einwohner:** 1,2 Mio. **Lebenserwartung:** 47 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 111/92 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 86,5% Amnesty ReportKirgisistan10.05.2011 Kirgisistan 2011 Im Juni 2010 forderten vier Tage anhaltende gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der kirgisischen und der usbekischen Bevölkerungsgruppe Hunderte von Todesopfern und zwangen Tausende von Menschen zur Flucht aus ihren Wohnorten. Die Bemühungen zur Wiederherstellung der Ordnung in der Region wurden durch Berichte über gravierende Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung der Sicherheitskräfte, willkürliche Festnahmen sowie Folterungen und andere Misshandlungen während der Verbringung in eine Hafteinrichtung und während des Aufenthalts im Gewahrsam in Frage gestellt. Die Wahrheit über die Ereignisse zu ermitteln, war wegen der offensichtlichen Vorurteile zwischen den Bevölkerungsgruppen schwierig. Mindestens 271 Personen, zum Großteil Usbeken, wurden unter dem Vorwurf der Beteiligung an den Übergriffen im Juni in Untersuchungshaft genommen. Menschenrechtsverteidiger, Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen und Rechtsanwälte wurden mit Schlägen misshandelt und festgenommen, einige von ihnen wurden unter dem Vorwurf, eine schwere Straftat begangen zu haben, in Haft gehalten und gefoltert, um ein "Geständnis" zu erzwingen. Amnesty ReportEswatini20.05.2010 Swasiland 2010 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor unterdrückt. Zudem wurden Sicherheitsgesetze dazu benutzt, die Rechte der Menschen zu verletzen. Die Polizei wandte gegen friedliche Protestteilnehmer exzessive Gewalt an. Amnesty ReportKirgisistan19.05.2010 Kirgisistan 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb 2009 eingeschränkt. Drei Menschenrechtsverteidiger wurden des Landes verwiesen. Die Sicherheitskräfte begingen bei Antiterrormaßnahmen Folterungen und andere Misshandlungen. Amnesty ReportKirgisistan20.05.2009 Kirgisistan 2009 Neue Gesetze schränkten die Rechte auf Religions- und Versammlungsfreiheit rigoros ein. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Usbekistan sahen sich weiterhin der Gefahr von Entführungen und Abschiebungen ausgesetzt. Amnesty ReportEswatini12.05.2009 Swasiland 2009 Politische Gewalt und öffentliche Proteste hatten eine Razzia gegen regierungskritische Personen zur Folge, wofür das neue Gesetz zur Terrorismusbekämpfung herangezogen wurde. Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung von Swasiland lebten in Armut, zwei Fünftel benötigten Nahrungshilfe. Frauen und Kinder litten weiterhin unverhältnismäßig stark unter der HIV-Pandemie und sexueller Gewalt. Die Polizei wandte nach wie vor exzessive Gewalt gegen friedliche Demonstranten und streikende Arbeiter an. Berichte über Folter, andere Misshandlungen und den ungerechtfertigten Einsatz von Gewalt mit Todesfolge durch Polizeikräfte trafen ein. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKirgisistan09.05.2012 Kirgisistan 2012 Auch die Einrichtung zweier unabhängiger Kommissionen zur Untersuchung der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Jahr 2010 durch die Regierung führte nicht zu einer wirklich fairen und effektiven Untersuchung der Ereignisse und ihrer Folgen. Die Behörden bestritten die gewichtigen Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber ethnischen Usbeken in der Stadt Osh im Verlauf der Unruhen. Rechtsanwälte, die ethnische Usbeken verteidigten, erhielten Drohungen und wurden tätlich angegriffen. Ungeachtet der offiziellen Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei jedem einzelnen Bericht über Folter Ermittlungen einzuleiten, versäumten es die Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig, gründliche und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.
Amnesty ReportVatikan11.05.2011 Vatikanstadt 2011 Amtliche Bezeichnung: Staat Vatikanstadt Staatsoberhaupt: Papst Benedikt XVI. Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Der Vatikan kam 2010 seinen internationalen Verpflichtungen zum Schutz von Kindern nicht in vollem Umfang nach.
Amnesty ReportEswatini11.05.2011 Swasiland 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Königreich Swasiland **Staatsoberhaupt:** König Mswati III. **Regierungschef:** Barnabas Sibusiso Dlamini **Todesstrafe:** in der Praxis abgeschafft **Einwohner:** 1,2 Mio. **Lebenserwartung:** 47 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 111/92 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 86,5%
Amnesty ReportKirgisistan10.05.2011 Kirgisistan 2011 Im Juni 2010 forderten vier Tage anhaltende gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der kirgisischen und der usbekischen Bevölkerungsgruppe Hunderte von Todesopfern und zwangen Tausende von Menschen zur Flucht aus ihren Wohnorten. Die Bemühungen zur Wiederherstellung der Ordnung in der Region wurden durch Berichte über gravierende Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung der Sicherheitskräfte, willkürliche Festnahmen sowie Folterungen und andere Misshandlungen während der Verbringung in eine Hafteinrichtung und während des Aufenthalts im Gewahrsam in Frage gestellt. Die Wahrheit über die Ereignisse zu ermitteln, war wegen der offensichtlichen Vorurteile zwischen den Bevölkerungsgruppen schwierig. Mindestens 271 Personen, zum Großteil Usbeken, wurden unter dem Vorwurf der Beteiligung an den Übergriffen im Juni in Untersuchungshaft genommen. Menschenrechtsverteidiger, Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen und Rechtsanwälte wurden mit Schlägen misshandelt und festgenommen, einige von ihnen wurden unter dem Vorwurf, eine schwere Straftat begangen zu haben, in Haft gehalten und gefoltert, um ein "Geständnis" zu erzwingen.
Amnesty ReportEswatini20.05.2010 Swasiland 2010 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor unterdrückt. Zudem wurden Sicherheitsgesetze dazu benutzt, die Rechte der Menschen zu verletzen. Die Polizei wandte gegen friedliche Protestteilnehmer exzessive Gewalt an.
Amnesty ReportKirgisistan19.05.2010 Kirgisistan 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb 2009 eingeschränkt. Drei Menschenrechtsverteidiger wurden des Landes verwiesen. Die Sicherheitskräfte begingen bei Antiterrormaßnahmen Folterungen und andere Misshandlungen.
Amnesty ReportKirgisistan20.05.2009 Kirgisistan 2009 Neue Gesetze schränkten die Rechte auf Religions- und Versammlungsfreiheit rigoros ein. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Usbekistan sahen sich weiterhin der Gefahr von Entführungen und Abschiebungen ausgesetzt.
Amnesty ReportEswatini12.05.2009 Swasiland 2009 Politische Gewalt und öffentliche Proteste hatten eine Razzia gegen regierungskritische Personen zur Folge, wofür das neue Gesetz zur Terrorismusbekämpfung herangezogen wurde. Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung von Swasiland lebten in Armut, zwei Fünftel benötigten Nahrungshilfe. Frauen und Kinder litten weiterhin unverhältnismäßig stark unter der HIV-Pandemie und sexueller Gewalt. Die Polizei wandte nach wie vor exzessive Gewalt gegen friedliche Demonstranten und streikende Arbeiter an. Berichte über Folter, andere Misshandlungen und den ungerechtfertigten Einsatz von Gewalt mit Todesfolge durch Polizeikräfte trafen ein.