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Die Gerichtsverfahren wegen völkerrechtlicher Verbrechen und anderer Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militärregierung unter General Pinochet (1973-90) gingen 2016 weiter. In einigen wenigen Fällen kamen die Verantwortlichen in Haft. Fälle unnötiger und exzessiver Polizeigewalt wurden weiterhin vor Militärgerichten verhandelt. Dies änderte sich allerdings im November durch ein neues Gesetz, das der Militärjustiz die Zuständigkeit für Zivilpersonen entzog. Schwangerschaftsabbrüche standen weiterhin ausnahmslos unter Strafe, es gab jedoch Bemühungen, sie unter bestimmten Bedingungen straffrei zu stellen. Amnesty ReportUsbekistan30.05.2016 Usbekistan 2016 Die Behörden setzten 2015 Folter und andere Misshandlungen ein, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, tatsächliche oder vermeintliche Sicherheitsbedrohungen zu bekämpfen und politische Gegner zu unterdrücken. Außerdem wurden auf diese Weise "Geständnisse" und belastende Informationen erzwungen und Häftlinge sowie deren Familien eingeschüchtert oder bestraft. Amnesty ReportUsbekistan09.05.2015 Usbekistan 2015 Folter und andere Misshandlungen in Hafteinrichtungen waren nach wie vor im ganzen Land an der Tagesordnung. Die Behörden wiesen immer noch Foltervorwürfe gegen Polizisten und Beamte des Nationalen Sicherheitsdienstes zurück und versäumten es, glaubhaften und übereinstimmenden Berichten über solche Menschenrechtsverletzungen effektiv nachzugehen. Amnesty ReportChile03.05.2015 Chile 2015 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2014 weiter. Amnesty ReportChile31.05.2016 Chile 2016 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2015 weiter. Schwangerschaftsabbrüche standen weiterhin ausnahmslos unter Strafe. Amnesty ReportUsbekistan23.05.2013 Usbekistan 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war 2012 stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden weiterhin schikaniert, geschlagen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Zwei Menschenrechtsverteidiger kamen aus humanitären Gründen vorzeitig frei, mindestens zehn weitere blieben jedoch in Haft, teilweise unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen. Anlass zur Sorge bot weiterhin der häufige Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen, um "Geständnisse" zu erpressen. Amnesty ReportChile22.05.2013 Chile 2013 Die Konsultation der indigenen Völker über Projekte, die sie betrafen, blieb weiter unzureichend. Es wurde ein Gesetz zur Verhinderung und Bestrafung von Diskriminierung verabschiedet. Die Polizei reagierte auf mehrere Protestkundgebungen mit exzessiver Gewalt. Die Strafverfahren wegen Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit wurden fortgesetzt. Amnesty ReportUsbekistan08.05.2012 Usbekistan 2012 Zwei Menschenrechtsverteidiger wurden aus humanitären Gründen 2011 vorzeitig aus der Haft entlassen. Andere gewaltlose politische Gefangene verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Trotz der Verabschiedung neuer Gesetze, die die Behandlung von Inhaftierten verbessern sollten, gab es zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Festgenommenen und Gefängnisinsassen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden noch stärker beschnitten. Amnesty ReportChile04.05.2012 Chile 2012 Im Laufe des Jahres kam es immer wieder zu Protesten gegen bildungs- und umweltpolitische sowie andere Maßnahmen der Regierung. Die Anzahl der Strafanzeigen wegen unter der Militärregierung (1973-90) verübten schweren Menschenrechtsverletzungen stieg weiter an, doch nicht einmal ein Drittel der Verurteilten verbüßte Haftstrafen. Die Antiterrorgesetze wurden auch 2011 unvermindert gegen Angehörige indigener Völker angewendet. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportChile15.05.2017 Chile 2017 Es bestand weiterhin die Befürchtung, dass in der Vergangenheit verübte und anhaltende Menschenrechtsverletzungen straflos bleiben könnten. Die Gerichtsverfahren wegen völkerrechtlicher Verbrechen und anderer Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militärregierung unter General Pinochet (1973-90) gingen 2016 weiter. In einigen wenigen Fällen kamen die Verantwortlichen in Haft. Fälle unnötiger und exzessiver Polizeigewalt wurden weiterhin vor Militärgerichten verhandelt. Dies änderte sich allerdings im November durch ein neues Gesetz, das der Militärjustiz die Zuständigkeit für Zivilpersonen entzog. Schwangerschaftsabbrüche standen weiterhin ausnahmslos unter Strafe, es gab jedoch Bemühungen, sie unter bestimmten Bedingungen straffrei zu stellen.
Amnesty ReportUsbekistan30.05.2016 Usbekistan 2016 Die Behörden setzten 2015 Folter und andere Misshandlungen ein, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, tatsächliche oder vermeintliche Sicherheitsbedrohungen zu bekämpfen und politische Gegner zu unterdrücken. Außerdem wurden auf diese Weise "Geständnisse" und belastende Informationen erzwungen und Häftlinge sowie deren Familien eingeschüchtert oder bestraft.
Amnesty ReportUsbekistan09.05.2015 Usbekistan 2015 Folter und andere Misshandlungen in Hafteinrichtungen waren nach wie vor im ganzen Land an der Tagesordnung. Die Behörden wiesen immer noch Foltervorwürfe gegen Polizisten und Beamte des Nationalen Sicherheitsdienstes zurück und versäumten es, glaubhaften und übereinstimmenden Berichten über solche Menschenrechtsverletzungen effektiv nachzugehen.
Amnesty ReportChile03.05.2015 Chile 2015 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2014 weiter.
Amnesty ReportChile31.05.2016 Chile 2016 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2015 weiter. Schwangerschaftsabbrüche standen weiterhin ausnahmslos unter Strafe.
Amnesty ReportUsbekistan23.05.2013 Usbekistan 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war 2012 stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden weiterhin schikaniert, geschlagen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Zwei Menschenrechtsverteidiger kamen aus humanitären Gründen vorzeitig frei, mindestens zehn weitere blieben jedoch in Haft, teilweise unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen. Anlass zur Sorge bot weiterhin der häufige Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen, um "Geständnisse" zu erpressen.
Amnesty ReportChile22.05.2013 Chile 2013 Die Konsultation der indigenen Völker über Projekte, die sie betrafen, blieb weiter unzureichend. Es wurde ein Gesetz zur Verhinderung und Bestrafung von Diskriminierung verabschiedet. Die Polizei reagierte auf mehrere Protestkundgebungen mit exzessiver Gewalt. Die Strafverfahren wegen Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit wurden fortgesetzt.
Amnesty ReportUsbekistan08.05.2012 Usbekistan 2012 Zwei Menschenrechtsverteidiger wurden aus humanitären Gründen 2011 vorzeitig aus der Haft entlassen. Andere gewaltlose politische Gefangene verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Trotz der Verabschiedung neuer Gesetze, die die Behandlung von Inhaftierten verbessern sollten, gab es zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Festgenommenen und Gefängnisinsassen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden noch stärker beschnitten.
Amnesty ReportChile04.05.2012 Chile 2012 Im Laufe des Jahres kam es immer wieder zu Protesten gegen bildungs- und umweltpolitische sowie andere Maßnahmen der Regierung. Die Anzahl der Strafanzeigen wegen unter der Militärregierung (1973-90) verübten schweren Menschenrechtsverletzungen stieg weiter an, doch nicht einmal ein Drittel der Verurteilten verbüßte Haftstrafen. Die Antiterrorgesetze wurden auch 2011 unvermindert gegen Angehörige indigener Völker angewendet.