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Diese Verstöße fanden in einem Kontext statt, in dem Straflosigkeit üblich war und sowohl organisierte als auch gewöhnliche Kriminalität ein hohes Ausmaß erreicht hatte. Amnesty ReportGeorgien04.05.2015 Georgien 2015 Religiöse und sexuelle Minderheiten litten 2014 weiterhin unter Diskriminierung und Gewalt. Es gab mehrere Vorfälle, bei denen sie ihr Recht auf Versammlungsfreiheit nicht ausüben konnten. Oppositionspolitiker wurden gewaltsam angegriffen. Nach wie vor trafen Meldungen über Misshandlungen durch Polizisten und Strafvollzugsbeamte ein. Diese Fälle wurden oft nur unzureichend untersucht. Häusliche Gewalt gegen Frauen war weiterhin weit verbreitet. Amnesty ReportHonduras23.05.2013 Honduras 2013 Menschenrechtsverteidiger wurden auch 2012 bedroht, tätlich angegriffen und getötet. Die Haftbedingungen boten weiterhin Anlass zu Besorgnis. Dies wurde besonders deutlich, als bei einem Brand im Gefängnis von Comayagua mindestens 360 Häftlinge ums Leben kamen. Es gab die Befürchtung, dass ein Gesetz den Zugang zu Verhütungsmitteln als Straftat definieren könnte. Die Unabhängigkeit der Justiz geriet in den Blickpunkt, nachdem mehrere Richter des Obersten Gerichtshofs ihrer Ämter enthoben worden waren. Amnesty ReportUsbekistan23.05.2013 Usbekistan 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war 2012 stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden weiterhin schikaniert, geschlagen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Zwei Menschenrechtsverteidiger kamen aus humanitären Gründen vorzeitig frei, mindestens zehn weitere blieben jedoch in Haft, teilweise unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen. Anlass zur Sorge bot weiterhin der häufige Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen, um "Geständnisse" zu erpressen. Amnesty ReportGeorgien22.05.2013 Georgien 2013 Nach den Parlamentswahlen im Oktober 2012 vollzog sich erstmals ein friedlicher demokratischer Machtwechsel im postsowjetischen Georgien. Vor und nach den Wahlen kam es jedoch zu zahlreichen Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Amnesty ReportChile22.05.2013 Chile 2013 Die Konsultation der indigenen Völker über Projekte, die sie betrafen, blieb weiter unzureichend. Es wurde ein Gesetz zur Verhinderung und Bestrafung von Diskriminierung verabschiedet. Die Polizei reagierte auf mehrere Protestkundgebungen mit exzessiver Gewalt. Die Strafverfahren wegen Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit wurden fortgesetzt. Amnesty ReportUsbekistan08.05.2012 Usbekistan 2012 Zwei Menschenrechtsverteidiger wurden aus humanitären Gründen 2011 vorzeitig aus der Haft entlassen. Andere gewaltlose politische Gefangene verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Trotz der Verabschiedung neuer Gesetze, die die Behandlung von Inhaftierten verbessern sollten, gab es zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Festgenommenen und Gefängnisinsassen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden noch stärker beschnitten. Amnesty ReportHonduras07.05.2012 Honduras 2012 Mehrere Menschen wurden während der anhaltenden Landrechtskonflikte in der Region Bajo Aguán getötet. Rechtswidrige Zwangsräumungen machten Hunderte von Kleinbauernfamilien obdachlos. Militär- und Polizeiangehörige, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren, hatten weiterhin keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Dies galt auch für die Menschenrechtsverstöße während des Staatsstreichs von 2009. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor Einschüchterungen ausgesetzt. Amnesty ReportGeorgien07.05.2012 Georgien 2012 Die Polizei setzte bei der Auflösung von Demonstrationen exzessive Gewalt ein. Bei Zwangsräumungen wurden internationale Standards verletzt. Die eingeschränkte Unabhängigkeit der Justiz gab Anlass zu Besorgnis. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportHonduras04.05.2015 Honduras 2015 Gegen Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Frauen und Mädchen, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) sowie indigene Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften von Afro-Kolumbianern und Kleinbauern gerichtete Menschenrechtsverletzungen und -verstöße gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Diese Verstöße fanden in einem Kontext statt, in dem Straflosigkeit üblich war und sowohl organisierte als auch gewöhnliche Kriminalität ein hohes Ausmaß erreicht hatte.
Amnesty ReportGeorgien04.05.2015 Georgien 2015 Religiöse und sexuelle Minderheiten litten 2014 weiterhin unter Diskriminierung und Gewalt. Es gab mehrere Vorfälle, bei denen sie ihr Recht auf Versammlungsfreiheit nicht ausüben konnten. Oppositionspolitiker wurden gewaltsam angegriffen. Nach wie vor trafen Meldungen über Misshandlungen durch Polizisten und Strafvollzugsbeamte ein. Diese Fälle wurden oft nur unzureichend untersucht. Häusliche Gewalt gegen Frauen war weiterhin weit verbreitet.
Amnesty ReportHonduras23.05.2013 Honduras 2013 Menschenrechtsverteidiger wurden auch 2012 bedroht, tätlich angegriffen und getötet. Die Haftbedingungen boten weiterhin Anlass zu Besorgnis. Dies wurde besonders deutlich, als bei einem Brand im Gefängnis von Comayagua mindestens 360 Häftlinge ums Leben kamen. Es gab die Befürchtung, dass ein Gesetz den Zugang zu Verhütungsmitteln als Straftat definieren könnte. Die Unabhängigkeit der Justiz geriet in den Blickpunkt, nachdem mehrere Richter des Obersten Gerichtshofs ihrer Ämter enthoben worden waren.
Amnesty ReportUsbekistan23.05.2013 Usbekistan 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war 2012 stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden weiterhin schikaniert, geschlagen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Zwei Menschenrechtsverteidiger kamen aus humanitären Gründen vorzeitig frei, mindestens zehn weitere blieben jedoch in Haft, teilweise unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen. Anlass zur Sorge bot weiterhin der häufige Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen, um "Geständnisse" zu erpressen.
Amnesty ReportGeorgien22.05.2013 Georgien 2013 Nach den Parlamentswahlen im Oktober 2012 vollzog sich erstmals ein friedlicher demokratischer Machtwechsel im postsowjetischen Georgien. Vor und nach den Wahlen kam es jedoch zu zahlreichen Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung.
Amnesty ReportChile22.05.2013 Chile 2013 Die Konsultation der indigenen Völker über Projekte, die sie betrafen, blieb weiter unzureichend. Es wurde ein Gesetz zur Verhinderung und Bestrafung von Diskriminierung verabschiedet. Die Polizei reagierte auf mehrere Protestkundgebungen mit exzessiver Gewalt. Die Strafverfahren wegen Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit wurden fortgesetzt.
Amnesty ReportUsbekistan08.05.2012 Usbekistan 2012 Zwei Menschenrechtsverteidiger wurden aus humanitären Gründen 2011 vorzeitig aus der Haft entlassen. Andere gewaltlose politische Gefangene verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Trotz der Verabschiedung neuer Gesetze, die die Behandlung von Inhaftierten verbessern sollten, gab es zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Festgenommenen und Gefängnisinsassen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden noch stärker beschnitten.
Amnesty ReportHonduras07.05.2012 Honduras 2012 Mehrere Menschen wurden während der anhaltenden Landrechtskonflikte in der Region Bajo Aguán getötet. Rechtswidrige Zwangsräumungen machten Hunderte von Kleinbauernfamilien obdachlos. Militär- und Polizeiangehörige, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren, hatten weiterhin keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Dies galt auch für die Menschenrechtsverstöße während des Staatsstreichs von 2009. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor Einschüchterungen ausgesetzt.
Amnesty ReportGeorgien07.05.2012 Georgien 2012 Die Polizei setzte bei der Auflösung von Demonstrationen exzessive Gewalt ein. Bei Zwangsräumungen wurden internationale Standards verletzt. Die eingeschränkte Unabhängigkeit der Justiz gab Anlass zu Besorgnis.