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Amnesty ReportMali23.05.2018 Mali 2017/18 Im Dezember 2017 nahm die Nationalversammlung einen Gesetzentwurf über den Schutz von Menschenrechtsverteidigern an. Nach Protesten verschob die Regierung eine geplante Verfassungsreform. Amnesty ReportKirgisistan23.05.2018 Kirgisistan 2017/18 Die Behörden beschränkten die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, vor allem im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen, die im Oktober 2017 stattfanden. Amnesty ReportTunesien22.02.2018 Tunesien 2017/18 Die Behörden verlängerten 2017 den Ausnahmezustand erneut und legitimierten damit willkürliche Einschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit. Amnesty ReportMali19.05.2017 Mali 2017 Der innerstaatliche bewaffnete Konflikt und die Instabilität nahmen zu. Bewaffnete Gruppen waren für Übergriffe wie die Tötung von UN-Blauhelmsoldaten verantwortlich. Sicherheitskräfte sowie Angehörige der UN-Friedenstruppen setzten exzessive und tödliche Gewalt ein, auch gegen Demonstrierende. Amnesty ReportKirgisistan17.05.2017 Kirgisistan 2017 Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb 2016 weiter in Haft, obwohl der UN-Menschenrechtsausschuss darauf drängte, ihn unverzüglich freizulassen. Ein Gesetz über "ausländische Agenten", das sich negativ auf NGOs ausgewirkt hätte, wurde vom Parlament abgelehnt. Über einen Gesetzentwurf, der vorsah, "Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen" unter Strafe zu stellen, wurde jedoch weiter beraten. Eine Verfassungsreform enthielt Änderungen, die den Schutz der Menschenrechte bedrohten. Personen, die für Folter verantwortlich waren, blieben ebenso straffrei wie diejenigen, die Gewaltverbrechen gegen Frauen verübten. Polizeieinsätze gegen Sexarbeiterinnen hatten diskriminierenden Charakter. Nach wie vor unternahmen die Behörden keine ernsthaften Anstrengungen, um die gewaltsamen Auseinandersetzungen vom Juni 2010 in Osch und Dschalalabat wirksam zu untersuchen. Amnesty ReportEcuador15.05.2017 Ecuador 2017 Regierungskritiker, darunter auch Menschenrechtsverteidiger, wurden strafrechtlich verfolgt, bedroht und drangsaliert. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit wurden eingeschränkt. Ecuador verwehrte indigenen Gemeinschaften bei Entscheidungen, die ihre Lebensgrundlage betrafen, das Recht auf vorherige Konsultation und freie, vorherige und informierte Zustimmung. Amnesty ReportTunesien19.02.2017 Tunesien 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit 2016 weiterhin ein. Unter dem Ausnahmezustand und auf Grundlage der Antiterrorgesetze wurden die persönliche Freiheit und das Recht auf Freizügigkeit willkürlich eingeschränkt. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt. Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportEcuador23.05.2018 Ecuador 2017/18 Sprecher indigener Gemeinschaften, Menschenrechtsverteidiger und Mitarbeiter von NGOs sahen sich strafrechtlicher Verfolgung und Schikanen ausgesetzt, und es gab auch weiterhin Einschränkungen der Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit.
Amnesty ReportMali23.05.2018 Mali 2017/18 Im Dezember 2017 nahm die Nationalversammlung einen Gesetzentwurf über den Schutz von Menschenrechtsverteidigern an. Nach Protesten verschob die Regierung eine geplante Verfassungsreform.
Amnesty ReportKirgisistan23.05.2018 Kirgisistan 2017/18 Die Behörden beschränkten die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, vor allem im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen, die im Oktober 2017 stattfanden.
Amnesty ReportTunesien22.02.2018 Tunesien 2017/18 Die Behörden verlängerten 2017 den Ausnahmezustand erneut und legitimierten damit willkürliche Einschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit.
Amnesty ReportMali19.05.2017 Mali 2017 Der innerstaatliche bewaffnete Konflikt und die Instabilität nahmen zu. Bewaffnete Gruppen waren für Übergriffe wie die Tötung von UN-Blauhelmsoldaten verantwortlich. Sicherheitskräfte sowie Angehörige der UN-Friedenstruppen setzten exzessive und tödliche Gewalt ein, auch gegen Demonstrierende.
Amnesty ReportKirgisistan17.05.2017 Kirgisistan 2017 Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb 2016 weiter in Haft, obwohl der UN-Menschenrechtsausschuss darauf drängte, ihn unverzüglich freizulassen. Ein Gesetz über "ausländische Agenten", das sich negativ auf NGOs ausgewirkt hätte, wurde vom Parlament abgelehnt. Über einen Gesetzentwurf, der vorsah, "Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen" unter Strafe zu stellen, wurde jedoch weiter beraten. Eine Verfassungsreform enthielt Änderungen, die den Schutz der Menschenrechte bedrohten. Personen, die für Folter verantwortlich waren, blieben ebenso straffrei wie diejenigen, die Gewaltverbrechen gegen Frauen verübten. Polizeieinsätze gegen Sexarbeiterinnen hatten diskriminierenden Charakter. Nach wie vor unternahmen die Behörden keine ernsthaften Anstrengungen, um die gewaltsamen Auseinandersetzungen vom Juni 2010 in Osch und Dschalalabat wirksam zu untersuchen.
Amnesty ReportEcuador15.05.2017 Ecuador 2017 Regierungskritiker, darunter auch Menschenrechtsverteidiger, wurden strafrechtlich verfolgt, bedroht und drangsaliert. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit wurden eingeschränkt. Ecuador verwehrte indigenen Gemeinschaften bei Entscheidungen, die ihre Lebensgrundlage betrafen, das Recht auf vorherige Konsultation und freie, vorherige und informierte Zustimmung.
Amnesty ReportTunesien19.02.2017 Tunesien 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit 2016 weiterhin ein. Unter dem Ausnahmezustand und auf Grundlage der Antiterrorgesetze wurden die persönliche Freiheit und das Recht auf Freizügigkeit willkürlich eingeschränkt. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt.
Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger.