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Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrationen vor. Dabei wurden die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verletzt. Im Osten der DR Kongo setzte sich der bewaffnete Konflikt fort: Bewaffnete Gruppen waren für summarische Hinrichtungen, Tötungen, Entführungen, sexualisierte Gewalt, Plünderung von Eigentum und zahlreiche weitere Menschenrechtsverstöße gegen Zivilpersonen verantwortlich, während Armeeangehörige außergerichtliche Hinrichtungen und andere Menschenrechtsverletzungen begingen. Weder die kongolesische Armee noch die UN-Friedensmission für die Stabilisierung in der DR Kongo (United Nations Organization Stabilization Mission in the Democratic Republic of the Congo bzw. Mission de l'Organisation des Nations unies pour la stabilisation en République démocratique du Congo - MONUSCO) waren in der Lage, der Zivilbevölkerung ausreichenden Schutz zu bieten. Amnesty ReportKirgisistan17.05.2017 Kirgisistan 2017 Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb 2016 weiter in Haft, obwohl der UN-Menschenrechtsausschuss darauf drängte, ihn unverzüglich freizulassen. Ein Gesetz über "ausländische Agenten", das sich negativ auf NGOs ausgewirkt hätte, wurde vom Parlament abgelehnt. Über einen Gesetzentwurf, der vorsah, "Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen" unter Strafe zu stellen, wurde jedoch weiter beraten. Eine Verfassungsreform enthielt Änderungen, die den Schutz der Menschenrechte bedrohten. Personen, die für Folter verantwortlich waren, blieben ebenso straffrei wie diejenigen, die Gewaltverbrechen gegen Frauen verübten. Polizeieinsätze gegen Sexarbeiterinnen hatten diskriminierenden Charakter. Nach wie vor unternahmen die Behörden keine ernsthaften Anstrengungen, um die gewaltsamen Auseinandersetzungen vom Juni 2010 in Osch und Dschalalabat wirksam zu untersuchen. Amnesty ReportSyrien19.02.2017 Syrien 2017 Die am bewaffneten Konflikt in Syrien beteiligten Parteien verübten 2016 Kriegsverbrechen, schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und grobe Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte und die mit ihnen verbündeten russischen Streitkräfte führten 2016 wahllose Angriffe durch und griffen Zivilpersonen und zivile Einrichtungen mit Bomben und Artillerie an. Dabei wurden Tausende Zivilpersonen getötet oder verletzt. Berichten zufolge setzten Regierungstruppen auch chemische Kampfstoffe ein. Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo07.06.2016 Kongo (Demokratische Republik) 2016 Die Regierung ging 2015 zunehmend schärfer gegen Proteste vor, die sich gegen Bestrebungen des Staatspräsidenten richteten, sich ein drittes Mal wählen zu lassen, obwohl die Verfassung nur zwei Amtsperioden des Präsidenten erlaubt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden immer häufiger verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten von Jugendbewegungen und Politiker wurden bedroht, schikaniert, willkürlich festgenommen und in einigen Fällen wegen der friedlichen Ausübung ihrer Rechte verurteilt. Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo22.02.2015 Kongo (Demokratische Republik) 2015 Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) war weiterhin angespannt. Zunehmende Gewaltakte bewaffneter Gruppen forderten das Leben Tausender Zivilpersonen und zwangen mehr als 1 Mio. Menschen, ihre Wohnstätten zu verlassen. Sowohl die Sicherheitskräfte als auch bewaffnete Gruppen verübten Menschenrechtsverstöße wie Tötungen und Massenvergewaltigungen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo17.05.2017 Kongo (Demokratische Republik) 2017 Im Jahr 2016 kam es in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) zu politischen Unruhen und Protesten gegen die Verlängerung der Amtszeit von Präsident Joseph Kabila. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrationen vor. Dabei wurden die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verletzt. Im Osten der DR Kongo setzte sich der bewaffnete Konflikt fort: Bewaffnete Gruppen waren für summarische Hinrichtungen, Tötungen, Entführungen, sexualisierte Gewalt, Plünderung von Eigentum und zahlreiche weitere Menschenrechtsverstöße gegen Zivilpersonen verantwortlich, während Armeeangehörige außergerichtliche Hinrichtungen und andere Menschenrechtsverletzungen begingen. Weder die kongolesische Armee noch die UN-Friedensmission für die Stabilisierung in der DR Kongo (United Nations Organization Stabilization Mission in the Democratic Republic of the Congo bzw. Mission de l'Organisation des Nations unies pour la stabilisation en République démocratique du Congo - MONUSCO) waren in der Lage, der Zivilbevölkerung ausreichenden Schutz zu bieten.
Amnesty ReportKirgisistan17.05.2017 Kirgisistan 2017 Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb 2016 weiter in Haft, obwohl der UN-Menschenrechtsausschuss darauf drängte, ihn unverzüglich freizulassen. Ein Gesetz über "ausländische Agenten", das sich negativ auf NGOs ausgewirkt hätte, wurde vom Parlament abgelehnt. Über einen Gesetzentwurf, der vorsah, "Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen" unter Strafe zu stellen, wurde jedoch weiter beraten. Eine Verfassungsreform enthielt Änderungen, die den Schutz der Menschenrechte bedrohten. Personen, die für Folter verantwortlich waren, blieben ebenso straffrei wie diejenigen, die Gewaltverbrechen gegen Frauen verübten. Polizeieinsätze gegen Sexarbeiterinnen hatten diskriminierenden Charakter. Nach wie vor unternahmen die Behörden keine ernsthaften Anstrengungen, um die gewaltsamen Auseinandersetzungen vom Juni 2010 in Osch und Dschalalabat wirksam zu untersuchen.
Amnesty ReportSyrien19.02.2017 Syrien 2017 Die am bewaffneten Konflikt in Syrien beteiligten Parteien verübten 2016 Kriegsverbrechen, schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und grobe Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte und die mit ihnen verbündeten russischen Streitkräfte führten 2016 wahllose Angriffe durch und griffen Zivilpersonen und zivile Einrichtungen mit Bomben und Artillerie an. Dabei wurden Tausende Zivilpersonen getötet oder verletzt. Berichten zufolge setzten Regierungstruppen auch chemische Kampfstoffe ein.
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo07.06.2016 Kongo (Demokratische Republik) 2016 Die Regierung ging 2015 zunehmend schärfer gegen Proteste vor, die sich gegen Bestrebungen des Staatspräsidenten richteten, sich ein drittes Mal wählen zu lassen, obwohl die Verfassung nur zwei Amtsperioden des Präsidenten erlaubt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden immer häufiger verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten von Jugendbewegungen und Politiker wurden bedroht, schikaniert, willkürlich festgenommen und in einigen Fällen wegen der friedlichen Ausübung ihrer Rechte verurteilt.
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo22.02.2015 Kongo (Demokratische Republik) 2015 Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) war weiterhin angespannt. Zunehmende Gewaltakte bewaffneter Gruppen forderten das Leben Tausender Zivilpersonen und zwangen mehr als 1 Mio. Menschen, ihre Wohnstätten zu verlassen. Sowohl die Sicherheitskräfte als auch bewaffnete Gruppen verübten Menschenrechtsverstöße wie Tötungen und Massenvergewaltigungen.