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Frauen und Mädchen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben weiterhin diskriminiert und waren nur unzureichend gegen geschlechtsspezifische Gewalt geschützt. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Im Westjordanland gab es keine Hinrichtungen. Amnesty ReportJamaika06.05.2015 Jamaika 2015 Polizeigewalt gab weiterhin Anlass zur Sorge. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) wurden nach wie vor angegriffen und schikaniert. Es wurden Schritte unternommen, um das Problem der Straflosigkeit anzugehen. Jamaika hielt an der Todesstrafe fest. Amnesty ReportPalästina20.05.2017 Palästina 2017 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen schränkten auch 2016 das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, nahmen willkürlich Kritiker und politische Gegner fest und inhaftierten sie. Außerdem beschnitten sie das Recht auf Versammlungsfreiheit und setzten in einigen Fällen exzessive Gewalt ein, um Protestaktionen zu beenden. Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten waren sowohl im Gazastreifen als auch im Westjordanland an der Tagesordnung. Im Gazastreifen wurden weiterhin Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt und erhielten keine fairen Verfahren. Im Westjordanland wurden Gefangene ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren festgehalten. Frauen und Mädchen litten unter Diskriminierung und Gewalt. Im Gazastreifen verhängten Gerichte weiterhin Todesurteile, und die Hamas nahm Hinrichtungen vor. Im Westjordanland gab es weder Todesurteile noch Hinrichtungen. Amnesty ReportPalästina08.06.2016 Palästina 2016 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und die De-facto-Verwaltung der _Hamas_ im Gazastreifen schränkten 2015 das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, nahmen willkürlich Kritiker und politische Gegner fest und inhaftierten sie. Außerdem beschnitten sie das Recht auf Versammlungsfreiheit und setzten in einigen Fällen exzessive Gewalt ein, um Protestaktionen zu beenden. Amnesty ReportJamaika01.06.2016 Jamaika 2016 Es kam weiterhin zu exzessiver Polizeigewalt und außergerichtlichen Hinrichtungen. Ein Untersuchungsausschuss befasste sich mit den während des Ausnahmezustands im Jahr 2010 mutmaßlich verübten Menschenrechtsverletzungen. Im August 2015 fand in Jamaika zum ersten Mal eine _Gay-Pride_-Veranstaltung statt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) waren nach wie vor von Gewalt und Diskriminierung betroffen. Amnesty ReportTadschikistan09.05.2015 Tadschikistan 2015 Folter und andere Misshandlungen an Inhaftierten waren nach wie vor gängige Praxis, und die Täter blieben straffrei. Die Regierung verhängte weitere Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Amnesty ReportPalästina27.05.2013 Palästinensische Gebiete 2013 Sowohl die Palästinensische Behörde (Palestinian Authority - PA) als auch die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen nahmen 2012 willkürlich Personen fest und inhaftierten sie. Dies betraf vor allem die jeweiligen politischen Gegner. In beiden Landesteilen kam es zu Folter und anderen Misshandlungen von Gefangenen durch Sicherheitskräfte, die dafür nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Vier Häftlinge starben unter nicht geklärten Umständen in Gewahrsam - zwei im Gazastreifen, zwei im Westjordanland. Amnesty ReportJamaika23.05.2013 Jamaika 2013 In Innenstadtvierteln wurden 2012 weiterhin zahlreiche Menschen durch kriminelle Banden ermordet oder von der Polizei getötet. Ermittlungen in Fällen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen während des im Jahr 2010 verhängten Ausnahmezustands machten keine nennenswerten Fortschritte. Nach vorliegenden Informationen wurden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle in verstärktem Maße angegriffen und drangsaliert. Todesurteile wurden weder verhängt noch vollstreckt. Amnesty ReportTadschikistan23.05.2013 Tadschikistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, und die Täter gingen nach wie vor straffrei aus. Unabhängige Kontrollorgane erhielten keinen Zugang zu Haftanstalten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war trotz gewisser gesetzlicher Liberalisierungen weiterhin eingeschränkt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportPalästina08.05.2015 Palästina 2015 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und im Gazastreifen schränkten 2014 die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ein, nahmen willkürlich Personen fest und inhaftierten sie. Frauen und Mädchen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben weiterhin diskriminiert und waren nur unzureichend gegen geschlechtsspezifische Gewalt geschützt. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Im Westjordanland gab es keine Hinrichtungen.
Amnesty ReportJamaika06.05.2015 Jamaika 2015 Polizeigewalt gab weiterhin Anlass zur Sorge. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) wurden nach wie vor angegriffen und schikaniert. Es wurden Schritte unternommen, um das Problem der Straflosigkeit anzugehen. Jamaika hielt an der Todesstrafe fest.
Amnesty ReportPalästina20.05.2017 Palästina 2017 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen schränkten auch 2016 das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, nahmen willkürlich Kritiker und politische Gegner fest und inhaftierten sie. Außerdem beschnitten sie das Recht auf Versammlungsfreiheit und setzten in einigen Fällen exzessive Gewalt ein, um Protestaktionen zu beenden. Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten waren sowohl im Gazastreifen als auch im Westjordanland an der Tagesordnung. Im Gazastreifen wurden weiterhin Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt und erhielten keine fairen Verfahren. Im Westjordanland wurden Gefangene ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren festgehalten. Frauen und Mädchen litten unter Diskriminierung und Gewalt. Im Gazastreifen verhängten Gerichte weiterhin Todesurteile, und die Hamas nahm Hinrichtungen vor. Im Westjordanland gab es weder Todesurteile noch Hinrichtungen.
Amnesty ReportPalästina08.06.2016 Palästina 2016 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und die De-facto-Verwaltung der _Hamas_ im Gazastreifen schränkten 2015 das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, nahmen willkürlich Kritiker und politische Gegner fest und inhaftierten sie. Außerdem beschnitten sie das Recht auf Versammlungsfreiheit und setzten in einigen Fällen exzessive Gewalt ein, um Protestaktionen zu beenden.
Amnesty ReportJamaika01.06.2016 Jamaika 2016 Es kam weiterhin zu exzessiver Polizeigewalt und außergerichtlichen Hinrichtungen. Ein Untersuchungsausschuss befasste sich mit den während des Ausnahmezustands im Jahr 2010 mutmaßlich verübten Menschenrechtsverletzungen. Im August 2015 fand in Jamaika zum ersten Mal eine _Gay-Pride_-Veranstaltung statt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) waren nach wie vor von Gewalt und Diskriminierung betroffen.
Amnesty ReportTadschikistan09.05.2015 Tadschikistan 2015 Folter und andere Misshandlungen an Inhaftierten waren nach wie vor gängige Praxis, und die Täter blieben straffrei. Die Regierung verhängte weitere Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.
Amnesty ReportPalästina27.05.2013 Palästinensische Gebiete 2013 Sowohl die Palästinensische Behörde (Palestinian Authority - PA) als auch die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen nahmen 2012 willkürlich Personen fest und inhaftierten sie. Dies betraf vor allem die jeweiligen politischen Gegner. In beiden Landesteilen kam es zu Folter und anderen Misshandlungen von Gefangenen durch Sicherheitskräfte, die dafür nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Vier Häftlinge starben unter nicht geklärten Umständen in Gewahrsam - zwei im Gazastreifen, zwei im Westjordanland.
Amnesty ReportJamaika23.05.2013 Jamaika 2013 In Innenstadtvierteln wurden 2012 weiterhin zahlreiche Menschen durch kriminelle Banden ermordet oder von der Polizei getötet. Ermittlungen in Fällen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen während des im Jahr 2010 verhängten Ausnahmezustands machten keine nennenswerten Fortschritte. Nach vorliegenden Informationen wurden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle in verstärktem Maße angegriffen und drangsaliert. Todesurteile wurden weder verhängt noch vollstreckt.
Amnesty ReportTadschikistan23.05.2013 Tadschikistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, und die Täter gingen nach wie vor straffrei aus. Unabhängige Kontrollorgane erhielten keinen Zugang zu Haftanstalten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war trotz gewisser gesetzlicher Liberalisierungen weiterhin eingeschränkt.