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Bei der Auflösung friedlicher Demonstrationen ging die Polizei mit exzessiver Gewalt vor. Oppositionspolitiker wurden in ihre Heimatorte verbannt und durften diese nicht verlassen. Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportBelarus02.05.2015 Belarus 2015 Als einziges europäisches Land vollstreckte Belarus noch immer Todesurteile. Oppositionspolitiker und Menschenrechtsverteidiger wurden für legitime Aktivitäten bestraft und inhaftiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war stark eingeschränkt. Journalisten waren Schikanen ausgesetzt, und die gravierenden Einschränkungen des Rechts auf Versammlungsfreiheit bestanden unverändert fort. Anträge von NGOs auf Zulassung wurden wie in den Vorjahren willkürlich abgelehnt. Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen. Amnesty ReportÄquatorialguinea14.05.2017 Äquatorialguinea 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden im Vorfeld der Präsidentschaftswahl im April 2016 stark eingeschränkt. Die Polizei ging gegen Mitglieder von Oppositionsparteien mit exzessiver Gewalt vor und setzte dabei auch Schusswaffen ein. Hunderte Oppositionspolitiker und andere Personen - unter ihnen auch ausländische Staatsangehörige - wurden willkürlich festgenommen und ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren über unterschiedlich lange Zeiträume hinweg inhaftiert. Einige Festgenommene wurden in Gewahrsam gefoltert. Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportÄquatorialguinea01.05.2015 Äquatorialguinea 2015 Im Januar 2014 wurden neun Gefangene hingerichtet, kurz bevor ein zeitlich befristetes Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe verfügt wurde. Gefangene wurden routinemäßig gefoltert. Verschiedene Oppositionspolitiker wurden willkürlich festgenommen und ohne Anklageerhebung über lange Zeit hinweg ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Zivilpersonen wurden vor Militärgerichte gestellt. Amnesty ReportOman27.05.2013 Oman 2013 Mehr als 30 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker befanden sich als gewaltlose politische Gefangene in Haft. Nach ihrer Festnahme war ihnen vorgeworfen worden, in sozialen Netzwerken den Sultan beleidigt und weitere mutmaßliche Straftaten gegen die Sicherheit begangen zu haben. Sie erhielten Freiheitsstrafen von bis zu 18 Monaten. Amnesty ReportBelarus22.05.2013 Belarus 2013 Gewaltlose politische Gefangene waren weiterhin in Haft; in einigen Fällen wurde ihre Haftdauer wegen Verstößen gegen die Gefängnisordnung verlängert. Zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten sahen sich mit Einschränkungen ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit konfrontiert. Zwei Männer wurden hingerichtet. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportÄquatorialguinea26.05.2016 Äquatorialguinea 2016 Nachdem es bei der Fußball-Afrikameisterschaft zu Ausschreitungen gekommen war, wurden mehrere hundert Menschen, unter ihnen auch Kinder, willkürlich festgenommen, inhaftiert und mit Schlägen misshandelt. Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden unterdrückt. Bei der Auflösung friedlicher Demonstrationen ging die Polizei mit exzessiver Gewalt vor. Oppositionspolitiker wurden in ihre Heimatorte verbannt und durften diese nicht verlassen.
Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportBelarus02.05.2015 Belarus 2015 Als einziges europäisches Land vollstreckte Belarus noch immer Todesurteile. Oppositionspolitiker und Menschenrechtsverteidiger wurden für legitime Aktivitäten bestraft und inhaftiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war stark eingeschränkt. Journalisten waren Schikanen ausgesetzt, und die gravierenden Einschränkungen des Rechts auf Versammlungsfreiheit bestanden unverändert fort. Anträge von NGOs auf Zulassung wurden wie in den Vorjahren willkürlich abgelehnt.
Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen.
Amnesty ReportÄquatorialguinea14.05.2017 Äquatorialguinea 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden im Vorfeld der Präsidentschaftswahl im April 2016 stark eingeschränkt. Die Polizei ging gegen Mitglieder von Oppositionsparteien mit exzessiver Gewalt vor und setzte dabei auch Schusswaffen ein. Hunderte Oppositionspolitiker und andere Personen - unter ihnen auch ausländische Staatsangehörige - wurden willkürlich festgenommen und ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren über unterschiedlich lange Zeiträume hinweg inhaftiert. Einige Festgenommene wurden in Gewahrsam gefoltert.
Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportÄquatorialguinea01.05.2015 Äquatorialguinea 2015 Im Januar 2014 wurden neun Gefangene hingerichtet, kurz bevor ein zeitlich befristetes Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe verfügt wurde. Gefangene wurden routinemäßig gefoltert. Verschiedene Oppositionspolitiker wurden willkürlich festgenommen und ohne Anklageerhebung über lange Zeit hinweg ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Zivilpersonen wurden vor Militärgerichte gestellt.
Amnesty ReportOman27.05.2013 Oman 2013 Mehr als 30 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker befanden sich als gewaltlose politische Gefangene in Haft. Nach ihrer Festnahme war ihnen vorgeworfen worden, in sozialen Netzwerken den Sultan beleidigt und weitere mutmaßliche Straftaten gegen die Sicherheit begangen zu haben. Sie erhielten Freiheitsstrafen von bis zu 18 Monaten.
Amnesty ReportBelarus22.05.2013 Belarus 2013 Gewaltlose politische Gefangene waren weiterhin in Haft; in einigen Fällen wurde ihre Haftdauer wegen Verstößen gegen die Gefängnisordnung verlängert. Zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten sahen sich mit Einschränkungen ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit konfrontiert. Zwei Männer wurden hingerichtet.