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Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden unterdrückt. Bei der Auflösung friedlicher Demonstrationen ging die Polizei mit exzessiver Gewalt vor. Oppositionspolitiker wurden in ihre Heimatorte verbannt und durften diese nicht verlassen. Amnesty ReportÖsterreich08.05.2015 Österreich 2015 Die chronische Vernachlässigung von Häftlingen im Maßnahmenvollzug wurde aufgedeckt. Untersuchungen zu den Vorwürfen exzessiver Gewaltanwendung durch die Polizei bei Demonstrationen waren noch im Gang.Die Antidiskriminierungsgesetzgebung wies noch Schutzlücken auf. Die Asylverfahren waren nach wie vor langwierig, und die Bereitstellung unabhängiger Rechtsberatung für Asylsuchende war unzureichend. Amnesty ReportÖsterreich20.05.2017 Österreich 2017 Die Zahl der registrierten Asylanträge sank 2016 gegenüber dem Vorjahr um die Hälfte. Im April wurde jedoch vom Parlament eine Gesetzesgrundlage beschlossen, die es der Regierung ermöglicht, per Notverordnung die Zahl der Asylsuchenden im Land zu begrenzen. Mit einem neuen Gesetz wurden dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung weitreichende Überwachungs- und Ermittlungsbefugnisse eingeräumt. Amnesty ReportÄquatorialguinea14.05.2017 Äquatorialguinea 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden im Vorfeld der Präsidentschaftswahl im April 2016 stark eingeschränkt. Die Polizei ging gegen Mitglieder von Oppositionsparteien mit exzessiver Gewalt vor und setzte dabei auch Schusswaffen ein. Hunderte Oppositionspolitiker und andere Personen - unter ihnen auch ausländische Staatsangehörige - wurden willkürlich festgenommen und ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren über unterschiedlich lange Zeiträume hinweg inhaftiert. Einige Festgenommene wurden in Gewahrsam gefoltert. Amnesty ReportÖsterreich08.06.2016 Österreich 2016 Bis Ende November 2015 beantragten mehr als 81000 Personen in Österreich Asyl - ein deutlicher Anstieg gegenüber den Vorjahren. Im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen mussten Tausende Asylsuchende in unzureichenden Einrichtungen übernachten, in denen es nur eine mangelhafte medizinische Versorgung gab und Maßnahmen zum Schutz unbegleiteter Minderjähriger fehlten. Amnesty ReportMarokko07.05.2015 Marokko und Westsahara 2015 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin ein. Kritik an der Regierung wurde unterdrückt, Journalisten riskierten strafrechtliche Verfolgung, Aktivisten wurden festgenommen. Die Behörden beteiligten sich an rechtswidrigen Ausweisungen von Migranten und Asylsuchenden von Spanien nach Marokko. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Die Regierung hielt jedoch an dem Moratorium für Hinrichtungen fest. Amnesty ReportÄquatorialguinea01.05.2015 Äquatorialguinea 2015 Im Januar 2014 wurden neun Gefangene hingerichtet, kurz bevor ein zeitlich befristetes Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe verfügt wurde. Gefangene wurden routinemäßig gefoltert. Verschiedene Oppositionspolitiker wurden willkürlich festgenommen und ohne Anklageerhebung über lange Zeit hinweg ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Zivilpersonen wurden vor Militärgerichte gestellt. Amnesty ReportÖsterreich27.05.2013 Österreich 2013 Der Tatbestand der Folter wurde in das österreichische Strafgesetzbuch aufgenommen. Nach wie vor bestanden Bedenken über rassistisches Verhalten im Strafjustizwesen. Der Rechtsschutz für Asylsuchende wurde eingeschränkt. Amnesty ReportMarokko27.05.2013 Marokko und Westsahara 2013 Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Kritiker der Monarchie und staatlicher Einrichtungen sowie sahrauische Aktivisten, die sich für eine Selbstbestimmung der Westsahara einsetzten, wurden strafrechtlich verfolgt. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Personen, denen man terroristische oder andere Straftaten im Zusammenhang mit der Sicherheit vorwarf, drohten Folter oder andere Misshandlungen sowie unfaire Gerichtsverfahren. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportÄquatorialguinea26.05.2016 Äquatorialguinea 2016 Nachdem es bei der Fußball-Afrikameisterschaft zu Ausschreitungen gekommen war, wurden mehrere hundert Menschen, unter ihnen auch Kinder, willkürlich festgenommen, inhaftiert und mit Schlägen misshandelt. Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden unterdrückt. Bei der Auflösung friedlicher Demonstrationen ging die Polizei mit exzessiver Gewalt vor. Oppositionspolitiker wurden in ihre Heimatorte verbannt und durften diese nicht verlassen.
Amnesty ReportÖsterreich08.05.2015 Österreich 2015 Die chronische Vernachlässigung von Häftlingen im Maßnahmenvollzug wurde aufgedeckt. Untersuchungen zu den Vorwürfen exzessiver Gewaltanwendung durch die Polizei bei Demonstrationen waren noch im Gang.Die Antidiskriminierungsgesetzgebung wies noch Schutzlücken auf. Die Asylverfahren waren nach wie vor langwierig, und die Bereitstellung unabhängiger Rechtsberatung für Asylsuchende war unzureichend.
Amnesty ReportÖsterreich20.05.2017 Österreich 2017 Die Zahl der registrierten Asylanträge sank 2016 gegenüber dem Vorjahr um die Hälfte. Im April wurde jedoch vom Parlament eine Gesetzesgrundlage beschlossen, die es der Regierung ermöglicht, per Notverordnung die Zahl der Asylsuchenden im Land zu begrenzen. Mit einem neuen Gesetz wurden dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung weitreichende Überwachungs- und Ermittlungsbefugnisse eingeräumt.
Amnesty ReportÄquatorialguinea14.05.2017 Äquatorialguinea 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden im Vorfeld der Präsidentschaftswahl im April 2016 stark eingeschränkt. Die Polizei ging gegen Mitglieder von Oppositionsparteien mit exzessiver Gewalt vor und setzte dabei auch Schusswaffen ein. Hunderte Oppositionspolitiker und andere Personen - unter ihnen auch ausländische Staatsangehörige - wurden willkürlich festgenommen und ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren über unterschiedlich lange Zeiträume hinweg inhaftiert. Einige Festgenommene wurden in Gewahrsam gefoltert.
Amnesty ReportÖsterreich08.06.2016 Österreich 2016 Bis Ende November 2015 beantragten mehr als 81000 Personen in Österreich Asyl - ein deutlicher Anstieg gegenüber den Vorjahren. Im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen mussten Tausende Asylsuchende in unzureichenden Einrichtungen übernachten, in denen es nur eine mangelhafte medizinische Versorgung gab und Maßnahmen zum Schutz unbegleiteter Minderjähriger fehlten.
Amnesty ReportMarokko07.05.2015 Marokko und Westsahara 2015 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin ein. Kritik an der Regierung wurde unterdrückt, Journalisten riskierten strafrechtliche Verfolgung, Aktivisten wurden festgenommen. Die Behörden beteiligten sich an rechtswidrigen Ausweisungen von Migranten und Asylsuchenden von Spanien nach Marokko. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Die Regierung hielt jedoch an dem Moratorium für Hinrichtungen fest.
Amnesty ReportÄquatorialguinea01.05.2015 Äquatorialguinea 2015 Im Januar 2014 wurden neun Gefangene hingerichtet, kurz bevor ein zeitlich befristetes Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe verfügt wurde. Gefangene wurden routinemäßig gefoltert. Verschiedene Oppositionspolitiker wurden willkürlich festgenommen und ohne Anklageerhebung über lange Zeit hinweg ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Zivilpersonen wurden vor Militärgerichte gestellt.
Amnesty ReportÖsterreich27.05.2013 Österreich 2013 Der Tatbestand der Folter wurde in das österreichische Strafgesetzbuch aufgenommen. Nach wie vor bestanden Bedenken über rassistisches Verhalten im Strafjustizwesen. Der Rechtsschutz für Asylsuchende wurde eingeschränkt.
Amnesty ReportMarokko27.05.2013 Marokko und Westsahara 2013 Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Kritiker der Monarchie und staatlicher Einrichtungen sowie sahrauische Aktivisten, die sich für eine Selbstbestimmung der Westsahara einsetzten, wurden strafrechtlich verfolgt. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Personen, denen man terroristische oder andere Straftaten im Zusammenhang mit der Sicherheit vorwarf, drohten Folter oder andere Misshandlungen sowie unfaire Gerichtsverfahren.