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Menschenrechtsverteidiger und Journalisten, deren Berichterstattung über die Monarchie als grenzüberschreitend gewertet wurde, Befürworter der Selbstbestimmung in der Westsahara und Mitglieder der nicht zugelassenen politischen Organisation Adl-wa al-Ihsan wurden schikaniert, festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Amnesty ReportKongo (Republik)19.05.2009 Kongo (Republik) 2009 Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden bedroht, festgenommen und inhaftiert. Nach Unruhen im Juli kamen mehr als 30 Personen in Haft. Einige von ihnen wurden gefoltert oder auf andere Art misshandelt. Im Dezember entließ man sie ohne Gerichtsverfahren aus der Haft. Amnesty ReportMarokko18.05.2009 Marokko und Westsahara 2009 Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden 2008 weiterhin eingeschränkt. Kritik an der Monarchie und Aussagen zu politisch brisanten Themen stellten die Behörden unter Strafe. Proteste gegen die Regierung wurden mit exzessiver Gewalt aufgelöst. Personen, die für die Selbstbestimmung der Westsahara eintreten, wurden schikaniert und strafrechtlich verfolgt. Amnesty ReportUsbekistan12.05.2009 Usbekistan 2009 Zwar wurden einige Menschenrechtsverteidiger auf Bewährung aus der Haft entlassen, verschiedene Reformen in Gesetzgebung und Justiz auf den Weg gebracht und der Menschenrechtsdialog zwischen der Regierung und der internationalen Gemeinschaft ausgeweitet, doch führte dies nicht zu grundlegenden und umfassenden Reformen des Systems. Die Behörden weigerten sich weiterhin, eine unabhängige internationale Untersuchung der Massentötungen in Andischan im Jahr 2005 zuzulassen. Menschenrechtsverteidiger, engagierte Bürger und unabhängige Journalisten wurden aufgrund ihrer Arbeit zum Ziel von Übergriffen. Auch 2008 gab es Berichte, wonach Festgenommene und Häftlinge häufig Folterungen oder anderen Misshandlungen ausgesetzt waren. Die Behörden versäumten es, diesen Vorwürfen gründlich nachzugehen. Mehrere Tausend Personen, die wegen Verbindungen zu verbotenen islamistischen Organisationen verurteilt worden waren, verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Die Behörden versuchten nach wie vor, die Auslieferung tatsächlicher oder vermeintlicher Mitglieder verbotener islamistischer Parteien oder Bewegungen zu erreichen. Die Todesstrafe wurde abgeschafft. Amnesty ReportUSA12.05.2009 Vereinigte Staaten von Amerika 2009 Das Pentagon gab die Freilassung weiterer 22 auf dem US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay auf Kuba einsitzender ausländischer Häftlinge bekannt. Damit waren dort Ende 2008 noch ca. 250 Personen inhaftiert. Im März wurde ein bislang in geheimer CIA-Haft gehaltener Gefangener nach Guantánamo verlegt. Im Juni erkannte der Oberste Gerichtshof den Häftlingen in Guantánamo letztinstanzlich das Recht zu, ihre Inhaftierung vor amerikanischen Bundesgerichten anzufechten. Ende 2008 war jedoch erst in acht Fällen, in denen Gefangene Klage auf Überprüfung ihrer Einstufung als "feindliche Kämpfer" eingereicht hatten, ein Urteil gefällt worden. In Guantánamo fanden die ersten beiden Prozesse vor Militärkommissionen statt. Weitere Verfahren, darunter einige, in denen Todesurteile verhängt werden könnten, standen Ende 2008 noch aus. Es gab weiterhin Berichte über brutales Vorgehen der Polizei und Misshandlungen in den Gefängnissen und in den Haftzentren für Einwanderer. Dutzende von Menschen starben, nachdem Polizeibeamte Taser (Elektroschockwaffen) gegen sie eingesetzt hatten. Im Oktober fand erstmals ein Prozess statt, bei dem ein US-Gericht über Folterungen urteilte, die außerhalb der USA begangen worden waren. Im Berichtsjahr wurden 37 Todesurteile vollstreckt. Damit sank die Hinrichtungsquote auf den niedrigsten Stand seit 15 Jahren. 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Amnesty ReportKongo (Republik)19.05.2010 Kongo (Republik) 2010 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung**: Republik Kongo **Staats- und Regierungschef**: Denis Sassou-Nguesso **Todesstrafe**: in der Praxis abgeschafft **Einwohner**: 3,7 Mio. **Lebenserwartung**: 53,5 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w)**: 135/122 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate**: 81,1%
Amnesty ReportMarokko19.05.2010 Marokko und Westsahara 2010 Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben auch 2009 im Zusammenhang mit der internen oder externen staatlichen Sicherheit stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten, deren Berichterstattung über die Monarchie als grenzüberschreitend gewertet wurde, Befürworter der Selbstbestimmung in der Westsahara und Mitglieder der nicht zugelassenen politischen Organisation Adl-wa al-Ihsan wurden schikaniert, festgenommen und strafrechtlich verfolgt.
Amnesty ReportKongo (Republik)19.05.2009 Kongo (Republik) 2009 Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden bedroht, festgenommen und inhaftiert. Nach Unruhen im Juli kamen mehr als 30 Personen in Haft. Einige von ihnen wurden gefoltert oder auf andere Art misshandelt. Im Dezember entließ man sie ohne Gerichtsverfahren aus der Haft.
Amnesty ReportMarokko18.05.2009 Marokko und Westsahara 2009 Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden 2008 weiterhin eingeschränkt. Kritik an der Monarchie und Aussagen zu politisch brisanten Themen stellten die Behörden unter Strafe. Proteste gegen die Regierung wurden mit exzessiver Gewalt aufgelöst. Personen, die für die Selbstbestimmung der Westsahara eintreten, wurden schikaniert und strafrechtlich verfolgt.
Amnesty ReportUsbekistan12.05.2009 Usbekistan 2009 Zwar wurden einige Menschenrechtsverteidiger auf Bewährung aus der Haft entlassen, verschiedene Reformen in Gesetzgebung und Justiz auf den Weg gebracht und der Menschenrechtsdialog zwischen der Regierung und der internationalen Gemeinschaft ausgeweitet, doch führte dies nicht zu grundlegenden und umfassenden Reformen des Systems. Die Behörden weigerten sich weiterhin, eine unabhängige internationale Untersuchung der Massentötungen in Andischan im Jahr 2005 zuzulassen. Menschenrechtsverteidiger, engagierte Bürger und unabhängige Journalisten wurden aufgrund ihrer Arbeit zum Ziel von Übergriffen. Auch 2008 gab es Berichte, wonach Festgenommene und Häftlinge häufig Folterungen oder anderen Misshandlungen ausgesetzt waren. Die Behörden versäumten es, diesen Vorwürfen gründlich nachzugehen. Mehrere Tausend Personen, die wegen Verbindungen zu verbotenen islamistischen Organisationen verurteilt worden waren, verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Die Behörden versuchten nach wie vor, die Auslieferung tatsächlicher oder vermeintlicher Mitglieder verbotener islamistischer Parteien oder Bewegungen zu erreichen. Die Todesstrafe wurde abgeschafft.
Amnesty ReportUSA12.05.2009 Vereinigte Staaten von Amerika 2009 Das Pentagon gab die Freilassung weiterer 22 auf dem US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay auf Kuba einsitzender ausländischer Häftlinge bekannt. Damit waren dort Ende 2008 noch ca. 250 Personen inhaftiert. Im März wurde ein bislang in geheimer CIA-Haft gehaltener Gefangener nach Guantánamo verlegt. Im Juni erkannte der Oberste Gerichtshof den Häftlingen in Guantánamo letztinstanzlich das Recht zu, ihre Inhaftierung vor amerikanischen Bundesgerichten anzufechten. Ende 2008 war jedoch erst in acht Fällen, in denen Gefangene Klage auf Überprüfung ihrer Einstufung als "feindliche Kämpfer" eingereicht hatten, ein Urteil gefällt worden. In Guantánamo fanden die ersten beiden Prozesse vor Militärkommissionen statt. Weitere Verfahren, darunter einige, in denen Todesurteile verhängt werden könnten, standen Ende 2008 noch aus. Es gab weiterhin Berichte über brutales Vorgehen der Polizei und Misshandlungen in den Gefängnissen und in den Haftzentren für Einwanderer. Dutzende von Menschen starben, nachdem Polizeibeamte Taser (Elektroschockwaffen) gegen sie eingesetzt hatten. Im Oktober fand erstmals ein Prozess statt, bei dem ein US-Gericht über Folterungen urteilte, die außerhalb der USA begangen worden waren. Im Berichtsjahr wurden 37 Todesurteile vollstreckt. Damit sank die Hinrichtungsquote auf den niedrigsten Stand seit 15 Jahren.