Ergebnisse Filter ein-/ausblendenFilter ausblenden Bewaffnete Konflikte Bildung Diskriminierung Ethnische Minderheiten Folter & Misshandlung Frauen Geflüchtete & Asyl Gesundheit Gewaltlose politische Gefangene Gewerkschaften Haftbedingungen Indigene Internationale Organisationen Journalist*innen Justiz Kinder & Jugendliche Klimakrise und Menschenrechte Kriegsdienstverweigerer Künstler*innen Massenüberwachung & Privatsphäre Medizinisches Personal Meinungsfreiheit Menschenrechtsverteidiger*innen Migration Polizei und Menschenrechte Rassismus Religion Sexuelle & reproduktive Rechte Sport und Menschenrechte Staatlicher Mord Straflosigkeit Studierende & Schüler*innen Terrorismusbekämpfung Todesstrafe Unternehmensverantwortung Verschwindenlassen Waffen Wirtschaftliche, soziale & kulturelle Rechte Anwenden Afghanistan Afrika Ägypten Albanien Algerien Andorra Angola Antigua und Barbuda Äquatorialguinea Argentinien Armenien Aserbaidschan Asien und Pazifik Äthiopien Australien Bahamas Bahrain Bangladesch Barbados Belarus Belgien Benin Bhutan Bolivien Bosnien und Herzegowina Botsuana Brasilien Britische Jungferninseln Brunei / Darussalam Bulgarien Burkina Faso Burundi Chile China Costa Rica Côte d'Ivoire Dänemark Demokratische Republik Kongo Deutschland Dominica Dominikanische Republik Dschibuti Ecuador El Salvador Eritrea Estland Eswatini Europa und Zentralasien Fidschi Finnland Frankreich Gabun Gambia Georgien Ghana Grenada Griechenland Großbritannien und Nordirland Guatemala Guinea Guinea-Bissau Guyana Haiti Heiliger Stuhl / Vatikan Honduras Hongkong Indien Indonesien Irak Iran Irland Island Israel und besetzte palästinensische Gebiete Italien Jamaika Japan Jemen Jordanien Kaiman-Inseln Kambodscha Kamerun Kanada Kasachstan Katar Kenia Kirgisistan Kiribati Kolumbien Komoren Kongo (Republik) Korea (Nord) Korea (Süd) Kroatien Kuba Kuwait Laos Lesotho Libanon Liberia Litauen Luxemburg Madagaskar Malawi Malaysia Malediven Mali Malta Marokko Mauretanien Mauritius Mazedonien Mexiko Moldau Mongolei Montenegro Mosambik Myanmar Naher Osten und Nordafrika Namibia Nauru Nepal Neuseeland Nicaragua Niederlande Niger Nigeria Nord- und Südamerika Nordmazedonien Norwegen Österreich Pakistan Palästina Panama Papua-Neuguinea Paraguay Peru Philippinen Polen Portugal Puerto Rico Ruanda Rumänien Russische Föderation Salomonen Sambia Samoa Saudi-Arabien Schweden Schweiz Senegal Serbien Sierra Leone Simbabwe Singapur Slowakei Slowenien Somalia Spanien Sri Lanka St. Kitts und Nevis St. Lucia St. Vincent und die Grenadinen Südafrika Sudan Südsudan Suriname Syrien Tadschikistan Taiwan Tansania Thailand Timor-Leste Togo Tonga Trinidad und Tobago Tschad Tschechische Republik Tunesien Türkei Turkmenistan Tuvalu Uganda Ukraine Ungarn Uruguay Usbekistan Vanuatu Venezuela Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Staaten von Amerika Vietnam Zentralafrikanische Republik Zypern Anwenden Aktuell Amnesty Journal Amnesty Report Artikel Artikel Bericht Blog Brief gegen das Vergessen Erfolg Kultur Material & Download Material & Download Petition Positionspapiere Pressemitteilung Pressetermine Schwerpunkte Termine Über Menschenrechte Urgent Action Anwenden ? Meine Filter: Lettland x Libyen x Oman x Mehr › ‹ Weniger Filter zurücksetzen x 51 Ergebnisse Amnesty Report-Artikelarchiv Open sharing options Facebook Twitter E-Mail Suchergebnis Content type Bundestagswahl ParticipantBezirkJobAktionArtikelBlogpostKampagneAmnesty MaterialEventGruppeJournalLanding pageMember EventBasic pageReport Rubrik Allgemein-Pressemitteilung-Pressetermine-Schwerpunkte-TermineAmnestyInformieren-Aktuell-Amnesty Journal-Amnesty Report-Artikel-Bericht-Blog-Kultur-Material & Download-Positionspapiere-Über MenschenrechteMitmachen-Artikel-Brief gegen das Vergessen-Erfolg-Material & Download-Petition-Urgent ActionSpenden Pro Seite 9182736 Amnesty ReportTschad09.05.2015 Tschad 2015 Nach wie vor wurden gravierende Menschenrechtsverletzungen bei nahezu völliger Straffreiheit begangen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden häufig verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Gewerkschafter waren Schikanen, Einschüchterung, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ausgesetzt. Angehörige der Sicherheitskräfte töteten mehrere Menschen u.a. bei Protestaktionen. Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen. Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportLibyen07.05.2015 Libyen 2015 Milizen und andere bewaffnete Kräfte begingen möglicherweise Kriegsverbrechen, andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße. Politisch motivierte Tötungen waren an der Tagesordnung und wurden strafrechtlich nicht geahndet. Journalisten wurden aufgrund ihrer Berichterstattung ins Visier genommen, und ausländische Staatsangehörige mussten zunehmend Angriffe befürchten. Amnesty ReportLettland07.05.2015 Lettland 2015 Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle waren nur unzureichend vor Hassverbrechen geschützt. Trotz einer rechtlichen Reform im Jahr 2013 war die Zahl der in Lettland lebenden staatenlosen Menschen, die keine politischen Rechte besaßen, weiterhin hoch. Amnesty ReportOman27.05.2013 Oman 2013 Mehr als 30 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker befanden sich als gewaltlose politische Gefangene in Haft. Nach ihrer Festnahme war ihnen vorgeworfen worden, in sozialen Netzwerken den Sultan beleidigt und weitere mutmaßliche Straftaten gegen die Sicherheit begangen zu haben. Sie erhielten Freiheitsstrafen von bis zu 18 Monaten. Amnesty ReportLibyen27.05.2013 Libyen 2013 Bewaffnete Milizen begingen 2012 erneut schwere Menschenrechtsverstöße, wie willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und rechtswidrige Tötungen, und gingen dabei straffrei aus. Tausende mutmaßliche Unterstützer der 2011 gestürzten Regierung Mu'ammar al-Gaddafis blieben ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren im Gefängnis und hatten keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer Haft anzufechten. Die Mehrzahl der Häftlinge wurde in Gewahrsam geschlagen oder anderweitig misshandelt; zahlreiche Menschen starben infolge von Folter. Amnesty ReportLettland27.05.2013 Lettland 2013 Opfer von Hassverbrechen, die aufgrund von Geschlecht, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung begangen wurden, waren durch das Gesetz nicht geschützt. Asylsuchende hatten keinen angemessenen Zugang zu Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft. Die Todesstrafe wurde für alle Delikte abgeschafft. Über 300.000 Menschen blieben weiterhin staatenlos. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportTschad09.05.2015 Tschad 2015 Nach wie vor wurden gravierende Menschenrechtsverletzungen bei nahezu völliger Straffreiheit begangen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden häufig verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Gewerkschafter waren Schikanen, Einschüchterung, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ausgesetzt. Angehörige der Sicherheitskräfte töteten mehrere Menschen u.a. bei Protestaktionen.
Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen.
Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportLibyen07.05.2015 Libyen 2015 Milizen und andere bewaffnete Kräfte begingen möglicherweise Kriegsverbrechen, andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße. Politisch motivierte Tötungen waren an der Tagesordnung und wurden strafrechtlich nicht geahndet. Journalisten wurden aufgrund ihrer Berichterstattung ins Visier genommen, und ausländische Staatsangehörige mussten zunehmend Angriffe befürchten.
Amnesty ReportLettland07.05.2015 Lettland 2015 Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle waren nur unzureichend vor Hassverbrechen geschützt. Trotz einer rechtlichen Reform im Jahr 2013 war die Zahl der in Lettland lebenden staatenlosen Menschen, die keine politischen Rechte besaßen, weiterhin hoch.
Amnesty ReportOman27.05.2013 Oman 2013 Mehr als 30 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker befanden sich als gewaltlose politische Gefangene in Haft. Nach ihrer Festnahme war ihnen vorgeworfen worden, in sozialen Netzwerken den Sultan beleidigt und weitere mutmaßliche Straftaten gegen die Sicherheit begangen zu haben. Sie erhielten Freiheitsstrafen von bis zu 18 Monaten.
Amnesty ReportLibyen27.05.2013 Libyen 2013 Bewaffnete Milizen begingen 2012 erneut schwere Menschenrechtsverstöße, wie willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und rechtswidrige Tötungen, und gingen dabei straffrei aus. Tausende mutmaßliche Unterstützer der 2011 gestürzten Regierung Mu'ammar al-Gaddafis blieben ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren im Gefängnis und hatten keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer Haft anzufechten. Die Mehrzahl der Häftlinge wurde in Gewahrsam geschlagen oder anderweitig misshandelt; zahlreiche Menschen starben infolge von Folter.
Amnesty ReportLettland27.05.2013 Lettland 2013 Opfer von Hassverbrechen, die aufgrund von Geschlecht, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung begangen wurden, waren durch das Gesetz nicht geschützt. Asylsuchende hatten keinen angemessenen Zugang zu Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft. Die Todesstrafe wurde für alle Delikte abgeschafft. Über 300.000 Menschen blieben weiterhin staatenlos.