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Die libanesische Grenze blieb für syrische Flüchtlinge faktisch geschlossen. Die meisten Flüchtlinge lebten unter großen Entbehrungen. Frauen wurden weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexualisierte Gewalt und andere gewaltsame Übergriffe geschützt. Arbeitsmigranten litten unter Ausbeutung und Misshandlung durch ihre Arbeitgeber. Die Behörden unternahmen nichts, um das Schicksal Tausender Menschen aufzuklären, die während des libanesischen Bürgerkriegs (1975-90) entführt worden waren und "verschwanden". Palästinensische Flüchtlinge, die teilweise seit Jahrzehnten im Libanon lebten, wurden noch immer diskriminiert. Das Parlament verabschiedete ein neues Gesetz zur Bildung eines nationalen Menschenrechtsinstituts. Gerichte verhängten auch im Jahr 2016 Todesurteile, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportLibanon07.05.2015 Libanon 2015 2014 herrschten weiterhin Spannungen, die aus dem bewaffneten Konflikt im benachbarten Syrien resultierten. Es gingen neue Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Im Libanon lebten mehr als 1,2 Mio. syrische Flüchtlinge, das Land leitete jedoch Maßnahmen ein, um den Zustrom zu begrenzen, und verweigerte u.a. palästinensischen Flüchtlingen aus Syrien die Einreise. Die Todesstrafe blieb in Kraft, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Amnesty ReportGeorgien04.05.2015 Georgien 2015 Religiöse und sexuelle Minderheiten litten 2014 weiterhin unter Diskriminierung und Gewalt. Es gab mehrere Vorfälle, bei denen sie ihr Recht auf Versammlungsfreiheit nicht ausüben konnten. Oppositionspolitiker wurden gewaltsam angegriffen. Nach wie vor trafen Meldungen über Misshandlungen durch Polizisten und Strafvollzugsbeamte ein. Diese Fälle wurden oft nur unzureichend untersucht. Häusliche Gewalt gegen Frauen war weiterhin weit verbreitet. Amnesty ReportLibanon27.05.2013 Libanon 2013 Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen, darunter auch demütigende körperliche Untersuchungen von Gefangenen. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten weder Zugang zum Arbeitsmarkt noch zum Bildungs- und Gesundheitssystem sowie zu angemessenem Wohnraum. Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern und manchmal von den Sicherheitskräften misshandelt. Zahlreiche Flüchtlinge und Asylsuchende, die zum Teil aus dem benachbarten Syrien geflohen waren, befanden sich in willkürlicher Haft. Amnesty ReportKuba27.05.2013 Kuba 2013 Die Unterdrückung unabhängiger Journalisten, Oppositionsführer und Menschenrechtsverteidiger nahm 2012 zu. Es wurde von durchschnittlich 400 kurzfristigen Festnahmen pro Monat berichtet. Aktivisten, die aus den Provinzen nach Havanna reisten, wurden häufig inhaftiert. Gewaltlose politische Gefangene wurden nach wie vor aufgrund konstruierter Anklagen verurteilt oder in Untersuchungshaft gehalten. Amnesty ReportGeorgien22.05.2013 Georgien 2013 Nach den Parlamentswahlen im Oktober 2012 vollzog sich erstmals ein friedlicher demokratischer Machtwechsel im postsowjetischen Georgien. Vor und nach den Wahlen kam es jedoch zu zahlreichen Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Amnesty ReportKuba09.05.2012 Kuba 2012 Die letzten elf gewaltlosen politischen Gefangenen, die Opfer der Verhaftungswelle gegen Regimekritiker im März 2003 waren, kamen im März 2011 zusammen mit 62 weiteren politischen Gefangenen frei. Doch die staatliche Repression dauerte auch im Berichtsjahr an und führte zu Hunderten von Festnahmen und kurzfristigen Inhaftierungen. Journalisten und politische Dissidenten waren Schikanen und Einschüchterungsversuchen durch Angehörige der Sicherheitskräfte und Anhänger der Regierungspartei ausgesetzt, die mit stillschweigendem Einverständnis der Regierung agierten. Amnesty ReportGeorgien07.05.2012 Georgien 2012 Die Polizei setzte bei der Auflösung von Demonstrationen exzessive Gewalt ein. Bei Zwangsräumungen wurden internationale Standards verletzt. Die eingeschränkte Unabhängigkeit der Justiz gab Anlass zu Besorgnis. Amnesty ReportLibanon03.05.2012 Libanon 2012 Personen, denen Straftaten im Zusammenhang mit der Gefährdung der nationalen Sicherheit zur Last gelegt wurden, erhielten unfaire Gerichtsverfahren. Gegen einige der Angeklagten erging die Todesstrafe. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Justizpolizei. Menschenrechtsverteidiger, die Foltervorwürfe publik gemacht hatten, wurden strafrechtlich belangt. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten keinen angemessenen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, zu Bildung und Wohnraum. Zahlreiche weitere Flüchtlinge und Asylsuchende wurden willkürlich inhaftiert. Einige von ihnen wurden zwangsweise in ihre Heimatländer rückgeführt, obwohl ihnen dort schwere Menschenrechtsverstöße drohten. Frauen waren noch immer Diskriminierungen ausgesetzt, obwohl ein Gesetz abgeschafft wurde, welches milde Strafen für sogenannte Tötungen im Namen der Familienehre vorgesehen hatte. Arbeitsmigranten, vor allem Frauen, die als Haushaltshilfen arbeiteten, waren nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Missbrauch geschützt. Acht Menschen wurden zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch keine Hinrichtungen statt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportLibanon18.05.2017 Libanon 2017 Der bewaffnete Konflikt in Syrien hatte nach wie vor Auswirkungen auf die Lage der Menschenrechte im Libanon. Das Land beherbergte mehr als 1 Mio. syrische Flüchtlinge, deren Recht auf Asyl jedoch durch die Behörden stark eingeschränkt wurde. Die libanesische Grenze blieb für syrische Flüchtlinge faktisch geschlossen. Die meisten Flüchtlinge lebten unter großen Entbehrungen. Frauen wurden weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexualisierte Gewalt und andere gewaltsame Übergriffe geschützt. Arbeitsmigranten litten unter Ausbeutung und Misshandlung durch ihre Arbeitgeber. Die Behörden unternahmen nichts, um das Schicksal Tausender Menschen aufzuklären, die während des libanesischen Bürgerkriegs (1975-90) entführt worden waren und "verschwanden". Palästinensische Flüchtlinge, die teilweise seit Jahrzehnten im Libanon lebten, wurden noch immer diskriminiert. Das Parlament verabschiedete ein neues Gesetz zur Bildung eines nationalen Menschenrechtsinstituts. Gerichte verhängten auch im Jahr 2016 Todesurteile, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportLibanon07.05.2015 Libanon 2015 2014 herrschten weiterhin Spannungen, die aus dem bewaffneten Konflikt im benachbarten Syrien resultierten. Es gingen neue Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Im Libanon lebten mehr als 1,2 Mio. syrische Flüchtlinge, das Land leitete jedoch Maßnahmen ein, um den Zustrom zu begrenzen, und verweigerte u.a. palästinensischen Flüchtlingen aus Syrien die Einreise. Die Todesstrafe blieb in Kraft, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.
Amnesty ReportGeorgien04.05.2015 Georgien 2015 Religiöse und sexuelle Minderheiten litten 2014 weiterhin unter Diskriminierung und Gewalt. Es gab mehrere Vorfälle, bei denen sie ihr Recht auf Versammlungsfreiheit nicht ausüben konnten. Oppositionspolitiker wurden gewaltsam angegriffen. Nach wie vor trafen Meldungen über Misshandlungen durch Polizisten und Strafvollzugsbeamte ein. Diese Fälle wurden oft nur unzureichend untersucht. Häusliche Gewalt gegen Frauen war weiterhin weit verbreitet.
Amnesty ReportLibanon27.05.2013 Libanon 2013 Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen, darunter auch demütigende körperliche Untersuchungen von Gefangenen. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten weder Zugang zum Arbeitsmarkt noch zum Bildungs- und Gesundheitssystem sowie zu angemessenem Wohnraum. Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern und manchmal von den Sicherheitskräften misshandelt. Zahlreiche Flüchtlinge und Asylsuchende, die zum Teil aus dem benachbarten Syrien geflohen waren, befanden sich in willkürlicher Haft.
Amnesty ReportKuba27.05.2013 Kuba 2013 Die Unterdrückung unabhängiger Journalisten, Oppositionsführer und Menschenrechtsverteidiger nahm 2012 zu. Es wurde von durchschnittlich 400 kurzfristigen Festnahmen pro Monat berichtet. Aktivisten, die aus den Provinzen nach Havanna reisten, wurden häufig inhaftiert. Gewaltlose politische Gefangene wurden nach wie vor aufgrund konstruierter Anklagen verurteilt oder in Untersuchungshaft gehalten.
Amnesty ReportGeorgien22.05.2013 Georgien 2013 Nach den Parlamentswahlen im Oktober 2012 vollzog sich erstmals ein friedlicher demokratischer Machtwechsel im postsowjetischen Georgien. Vor und nach den Wahlen kam es jedoch zu zahlreichen Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung.
Amnesty ReportKuba09.05.2012 Kuba 2012 Die letzten elf gewaltlosen politischen Gefangenen, die Opfer der Verhaftungswelle gegen Regimekritiker im März 2003 waren, kamen im März 2011 zusammen mit 62 weiteren politischen Gefangenen frei. Doch die staatliche Repression dauerte auch im Berichtsjahr an und führte zu Hunderten von Festnahmen und kurzfristigen Inhaftierungen. Journalisten und politische Dissidenten waren Schikanen und Einschüchterungsversuchen durch Angehörige der Sicherheitskräfte und Anhänger der Regierungspartei ausgesetzt, die mit stillschweigendem Einverständnis der Regierung agierten.
Amnesty ReportGeorgien07.05.2012 Georgien 2012 Die Polizei setzte bei der Auflösung von Demonstrationen exzessive Gewalt ein. Bei Zwangsräumungen wurden internationale Standards verletzt. Die eingeschränkte Unabhängigkeit der Justiz gab Anlass zu Besorgnis.
Amnesty ReportLibanon03.05.2012 Libanon 2012 Personen, denen Straftaten im Zusammenhang mit der Gefährdung der nationalen Sicherheit zur Last gelegt wurden, erhielten unfaire Gerichtsverfahren. Gegen einige der Angeklagten erging die Todesstrafe. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Justizpolizei. Menschenrechtsverteidiger, die Foltervorwürfe publik gemacht hatten, wurden strafrechtlich belangt. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten keinen angemessenen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, zu Bildung und Wohnraum. Zahlreiche weitere Flüchtlinge und Asylsuchende wurden willkürlich inhaftiert. Einige von ihnen wurden zwangsweise in ihre Heimatländer rückgeführt, obwohl ihnen dort schwere Menschenrechtsverstöße drohten. Frauen waren noch immer Diskriminierungen ausgesetzt, obwohl ein Gesetz abgeschafft wurde, welches milde Strafen für sogenannte Tötungen im Namen der Familienehre vorgesehen hatte. Arbeitsmigranten, vor allem Frauen, die als Haushaltshilfen arbeiteten, waren nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Missbrauch geschützt. Acht Menschen wurden zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch keine Hinrichtungen statt.