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Das Recht indigener Gemeinschaften auf vorherige Konsultation und freie, vorherige und informierte Zustimmung bei Entscheidungen, die ihre Lebensgrundlage betreffen, wurde nicht gewahrt. Amnesty ReportLibanon07.05.2015 Libanon 2015 2014 herrschten weiterhin Spannungen, die aus dem bewaffneten Konflikt im benachbarten Syrien resultierten. Es gingen neue Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Im Libanon lebten mehr als 1,2 Mio. syrische Flüchtlinge, das Land leitete jedoch Maßnahmen ein, um den Zustrom zu begrenzen, und verweigerte u.a. palästinensischen Flüchtlingen aus Syrien die Einreise. Die Todesstrafe blieb in Kraft, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Amnesty ReportArmenien01.05.2015 Armenien 2015 Die Polizei löste mehrere friedliche Protestkundgebungen unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Politisch aktive Bürger, die zu strittigen Themen Position bezogen, wurden bedroht und angegriffen. Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo22.02.2015 Kongo (Demokratische Republik) 2015 Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) war weiterhin angespannt. Zunehmende Gewaltakte bewaffneter Gruppen forderten das Leben Tausender Zivilpersonen und zwangen mehr als 1 Mio. Menschen, ihre Wohnstätten zu verlassen. Sowohl die Sicherheitskräfte als auch bewaffnete Gruppen verübten Menschenrechtsverstöße wie Tötungen und Massenvergewaltigungen. Amnesty ReportLibanon27.05.2013 Libanon 2013 Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen, darunter auch demütigende körperliche Untersuchungen von Gefangenen. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten weder Zugang zum Arbeitsmarkt noch zum Bildungs- und Gesundheitssystem sowie zu angemessenem Wohnraum. Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern und manchmal von den Sicherheitskräften misshandelt. Zahlreiche Flüchtlinge und Asylsuchende, die zum Teil aus dem benachbarten Syrien geflohen waren, befanden sich in willkürlicher Haft. Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo24.05.2013 Kongo (Demokratische Republik) 2013 Die bereits prekäre Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo verschlechterte sich in bedenklichem Ausmaß. Gründe dafür waren die zunehmende Ausbreitung bewaffneter Gruppen wie der neu gegründeten Gruppe 23. März (Mouvement du 23-Mars - M23), der einfache Zugang zu Waffen und Munition sowie die von den kongolesischen Streitkräften verübten Menschenrechtsverletzungen. Amnesty ReportEcuador22.05.2013 Ecuador 2013 Sprecher indigener Gemeinschaften waren mit fragwürdigen Strafanzeigen konfrontiert, mit denen ihr Recht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden sollte. Die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und eine freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung wurden nicht erfüllt. Amnesty ReportArmenien22.05.2013 Armenien 2013 Die Öffentlichkeit reagierte feindselig auf Themen, die als unpatriotisch galten. Laut einem Bericht kamen die Haftbedingungen unmenschlicher Behandlung gleich. Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo09.05.2012 Kongo (Demokratische Republik) 2012 Trotz geringfügiger Fortschritte blieben völkerrechtliche Verbrechen in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) weiterhin straflos. Die Sicherheitskräfte der Regierung und bewaffnete Gruppen verübten zahlreiche Menschenrechtsverletzungen im Osten der DR Kongo. Gegen neun Soldaten der kongolesischen Streitkräfte, darunter ein Oberstleutnant, wurde Anklage erhoben. Sie wurden beschuldigt, am 1. Januar in der Stadt Fizi in der Provinz Südkivu Verbrechen gegen die Menschlichkeit - insbesondere Vergewaltigungen - begangen zu haben, und erhielten im Februar Gefängnisstrafen. Dies war einer der äußerst seltenen Fälle, in denen Täter unverzüglich vor Gericht gestellt wurden. In anderen Fällen von Massenvergewaltigungen durch Angehörige der Armee und bewaffneter Gruppen gerieten die Ermittlungen jedoch ins Stocken. Die allgemeinen Wahlen wurden von zahlreichen Menschenrechtsverletzungen überschattet, darunter rechtswidrige Tötungen und willkürliche Festnahmen durch die Sicherheitskräfte. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit blieben weiterhin eingeschränkt, und Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden nach wie vor eingeschüchtert. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportEcuador01.06.2016 Ecuador 2016 Regierungskritiker, darunter auch Menschenrechtsverteidiger, wurden angegriffen und mit Geldstrafen und unbegründeten Anklagen belegt. Das Recht indigener Gemeinschaften auf vorherige Konsultation und freie, vorherige und informierte Zustimmung bei Entscheidungen, die ihre Lebensgrundlage betreffen, wurde nicht gewahrt.
Amnesty ReportLibanon07.05.2015 Libanon 2015 2014 herrschten weiterhin Spannungen, die aus dem bewaffneten Konflikt im benachbarten Syrien resultierten. Es gingen neue Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Im Libanon lebten mehr als 1,2 Mio. syrische Flüchtlinge, das Land leitete jedoch Maßnahmen ein, um den Zustrom zu begrenzen, und verweigerte u.a. palästinensischen Flüchtlingen aus Syrien die Einreise. Die Todesstrafe blieb in Kraft, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.
Amnesty ReportArmenien01.05.2015 Armenien 2015 Die Polizei löste mehrere friedliche Protestkundgebungen unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Politisch aktive Bürger, die zu strittigen Themen Position bezogen, wurden bedroht und angegriffen.
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo22.02.2015 Kongo (Demokratische Republik) 2015 Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) war weiterhin angespannt. Zunehmende Gewaltakte bewaffneter Gruppen forderten das Leben Tausender Zivilpersonen und zwangen mehr als 1 Mio. Menschen, ihre Wohnstätten zu verlassen. Sowohl die Sicherheitskräfte als auch bewaffnete Gruppen verübten Menschenrechtsverstöße wie Tötungen und Massenvergewaltigungen.
Amnesty ReportLibanon27.05.2013 Libanon 2013 Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen, darunter auch demütigende körperliche Untersuchungen von Gefangenen. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten weder Zugang zum Arbeitsmarkt noch zum Bildungs- und Gesundheitssystem sowie zu angemessenem Wohnraum. Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern und manchmal von den Sicherheitskräften misshandelt. Zahlreiche Flüchtlinge und Asylsuchende, die zum Teil aus dem benachbarten Syrien geflohen waren, befanden sich in willkürlicher Haft.
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo24.05.2013 Kongo (Demokratische Republik) 2013 Die bereits prekäre Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo verschlechterte sich in bedenklichem Ausmaß. Gründe dafür waren die zunehmende Ausbreitung bewaffneter Gruppen wie der neu gegründeten Gruppe 23. März (Mouvement du 23-Mars - M23), der einfache Zugang zu Waffen und Munition sowie die von den kongolesischen Streitkräften verübten Menschenrechtsverletzungen.
Amnesty ReportEcuador22.05.2013 Ecuador 2013 Sprecher indigener Gemeinschaften waren mit fragwürdigen Strafanzeigen konfrontiert, mit denen ihr Recht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden sollte. Die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und eine freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung wurden nicht erfüllt.
Amnesty ReportArmenien22.05.2013 Armenien 2013 Die Öffentlichkeit reagierte feindselig auf Themen, die als unpatriotisch galten. Laut einem Bericht kamen die Haftbedingungen unmenschlicher Behandlung gleich.
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo09.05.2012 Kongo (Demokratische Republik) 2012 Trotz geringfügiger Fortschritte blieben völkerrechtliche Verbrechen in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) weiterhin straflos. Die Sicherheitskräfte der Regierung und bewaffnete Gruppen verübten zahlreiche Menschenrechtsverletzungen im Osten der DR Kongo. Gegen neun Soldaten der kongolesischen Streitkräfte, darunter ein Oberstleutnant, wurde Anklage erhoben. Sie wurden beschuldigt, am 1. Januar in der Stadt Fizi in der Provinz Südkivu Verbrechen gegen die Menschlichkeit - insbesondere Vergewaltigungen - begangen zu haben, und erhielten im Februar Gefängnisstrafen. Dies war einer der äußerst seltenen Fälle, in denen Täter unverzüglich vor Gericht gestellt wurden. In anderen Fällen von Massenvergewaltigungen durch Angehörige der Armee und bewaffneter Gruppen gerieten die Ermittlungen jedoch ins Stocken. Die allgemeinen Wahlen wurden von zahlreichen Menschenrechtsverletzungen überschattet, darunter rechtswidrige Tötungen und willkürliche Festnahmen durch die Sicherheitskräfte. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit blieben weiterhin eingeschränkt, und Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden nach wie vor eingeschüchtert.