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Die Asylverfahren waren nach wie vor langwierig, und die Bereitstellung unabhängiger Rechtsberatung für Asylsuchende war unzureichend. Amnesty ReportÖsterreich20.05.2017 Österreich 2017 Die Zahl der registrierten Asylanträge sank 2016 gegenüber dem Vorjahr um die Hälfte. Im April wurde jedoch vom Parlament eine Gesetzesgrundlage beschlossen, die es der Regierung ermöglicht, per Notverordnung die Zahl der Asylsuchenden im Land zu begrenzen. Mit einem neuen Gesetz wurden dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung weitreichende Überwachungs- und Ermittlungsbefugnisse eingeräumt. Amnesty ReportÄquatorialguinea14.05.2017 Äquatorialguinea 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden im Vorfeld der Präsidentschaftswahl im April 2016 stark eingeschränkt. Die Polizei ging gegen Mitglieder von Oppositionsparteien mit exzessiver Gewalt vor und setzte dabei auch Schusswaffen ein. Hunderte Oppositionspolitiker und andere Personen - unter ihnen auch ausländische Staatsangehörige - wurden willkürlich festgenommen und ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren über unterschiedlich lange Zeiträume hinweg inhaftiert. Einige Festgenommene wurden in Gewahrsam gefoltert. Amnesty ReportÖsterreich08.06.2016 Österreich 2016 Bis Ende November 2015 beantragten mehr als 81000 Personen in Österreich Asyl - ein deutlicher Anstieg gegenüber den Vorjahren. Im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen mussten Tausende Asylsuchende in unzureichenden Einrichtungen übernachten, in denen es nur eine mangelhafte medizinische Versorgung gab und Maßnahmen zum Schutz unbegleiteter Minderjähriger fehlten. Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportÄquatorialguinea01.05.2015 Äquatorialguinea 2015 Im Januar 2014 wurden neun Gefangene hingerichtet, kurz bevor ein zeitlich befristetes Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe verfügt wurde. Gefangene wurden routinemäßig gefoltert. Verschiedene Oppositionspolitiker wurden willkürlich festgenommen und ohne Anklageerhebung über lange Zeit hinweg ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Zivilpersonen wurden vor Militärgerichte gestellt. Amnesty ReportÖsterreich27.05.2013 Österreich 2013 Der Tatbestand der Folter wurde in das österreichische Strafgesetzbuch aufgenommen. Nach wie vor bestanden Bedenken über rassistisches Verhalten im Strafjustizwesen. Der Rechtsschutz für Asylsuchende wurde eingeschränkt. Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt. Amnesty ReportÄquatorialguinea22.05.2013 Äquatorialguinea 2013 Im Februar trat die geänderte Verfassung in Kraft, die den Präsidenten mit mehr Befugnissen ausstattet. Es wurde eine Übergangsregierung ernannt, die die Regierungsgeschäfte bis zu den Wahlen im Jahr 2013 führen soll. Berichten zufolge waren Soldaten für widerrechtliche Tötungen verantwortlich. Menschenrechtsverteidiger, politisch engagierte Menschen und Kritiker der Regierung wurden schikaniert, willkürlich festgenommen und inhaftiert. Einige der Festgenommenen wurden gefoltert. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportÖsterreich08.05.2015 Österreich 2015 Die chronische Vernachlässigung von Häftlingen im Maßnahmenvollzug wurde aufgedeckt. Untersuchungen zu den Vorwürfen exzessiver Gewaltanwendung durch die Polizei bei Demonstrationen waren noch im Gang.Die Antidiskriminierungsgesetzgebung wies noch Schutzlücken auf. Die Asylverfahren waren nach wie vor langwierig, und die Bereitstellung unabhängiger Rechtsberatung für Asylsuchende war unzureichend.
Amnesty ReportÖsterreich20.05.2017 Österreich 2017 Die Zahl der registrierten Asylanträge sank 2016 gegenüber dem Vorjahr um die Hälfte. Im April wurde jedoch vom Parlament eine Gesetzesgrundlage beschlossen, die es der Regierung ermöglicht, per Notverordnung die Zahl der Asylsuchenden im Land zu begrenzen. Mit einem neuen Gesetz wurden dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung weitreichende Überwachungs- und Ermittlungsbefugnisse eingeräumt.
Amnesty ReportÄquatorialguinea14.05.2017 Äquatorialguinea 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden im Vorfeld der Präsidentschaftswahl im April 2016 stark eingeschränkt. Die Polizei ging gegen Mitglieder von Oppositionsparteien mit exzessiver Gewalt vor und setzte dabei auch Schusswaffen ein. Hunderte Oppositionspolitiker und andere Personen - unter ihnen auch ausländische Staatsangehörige - wurden willkürlich festgenommen und ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren über unterschiedlich lange Zeiträume hinweg inhaftiert. Einige Festgenommene wurden in Gewahrsam gefoltert.
Amnesty ReportÖsterreich08.06.2016 Österreich 2016 Bis Ende November 2015 beantragten mehr als 81000 Personen in Österreich Asyl - ein deutlicher Anstieg gegenüber den Vorjahren. Im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen mussten Tausende Asylsuchende in unzureichenden Einrichtungen übernachten, in denen es nur eine mangelhafte medizinische Versorgung gab und Maßnahmen zum Schutz unbegleiteter Minderjähriger fehlten.
Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportÄquatorialguinea01.05.2015 Äquatorialguinea 2015 Im Januar 2014 wurden neun Gefangene hingerichtet, kurz bevor ein zeitlich befristetes Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe verfügt wurde. Gefangene wurden routinemäßig gefoltert. Verschiedene Oppositionspolitiker wurden willkürlich festgenommen und ohne Anklageerhebung über lange Zeit hinweg ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Zivilpersonen wurden vor Militärgerichte gestellt.
Amnesty ReportÖsterreich27.05.2013 Österreich 2013 Der Tatbestand der Folter wurde in das österreichische Strafgesetzbuch aufgenommen. Nach wie vor bestanden Bedenken über rassistisches Verhalten im Strafjustizwesen. Der Rechtsschutz für Asylsuchende wurde eingeschränkt.
Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt.
Amnesty ReportÄquatorialguinea22.05.2013 Äquatorialguinea 2013 Im Februar trat die geänderte Verfassung in Kraft, die den Präsidenten mit mehr Befugnissen ausstattet. Es wurde eine Übergangsregierung ernannt, die die Regierungsgeschäfte bis zu den Wahlen im Jahr 2013 führen soll. Berichten zufolge waren Soldaten für widerrechtliche Tötungen verantwortlich. Menschenrechtsverteidiger, politisch engagierte Menschen und Kritiker der Regierung wurden schikaniert, willkürlich festgenommen und inhaftiert. Einige der Festgenommenen wurden gefoltert.