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Amnesty ReportTurkmenistan28.03.2023 Turkmenistan 2022 Schwere Menschenrechtsverletzungen waren nach wie vor an der Tagesordnung. Amnesty ReportEuropa und Zentralasien16.04.2020 Regionalkapitel Europa 2019 Einige europäische Länder unternahmen 2019 Anstrengungen, die Unabhängigkeit der Justiz auszuhebeln. Amnesty ReportTurkmenistan23.05.2018 Turkmenistan 2017/18 Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiter massiv eingeschränkt. Amnesty ReportTurkmenistan21.05.2017 Turkmenistan 2017 2016 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab, obwohl ein Nationaler Menschenrechtsplan für den Zeitraum von 2016 bis 2020 ins Leben gerufen wurde. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nicht frei tätig sein. Die Regierung verweigerte unabhängigen Kontrollorganen zur Überwachung der Menschenrechtslage nach wie vor die Einreise. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Religionsfreiheit waren weiterhin massiv eingeschränkt, ebenso das Recht auf Freizügigkeit. Sexuelle Beziehungen zwischen Männern stellten nach wie vor einen Straftatbestand dar. Amnesty ReportTurkmenistan30.05.2016 Turkmenistan 2016 2015 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab. Unabhängige Kontrollorgane zur Überwachung der Menschenrechtslage wurden weiterhin nicht ins Land gelassen. Im Januar 2015 erklärte die Regierung, sie plane, eine Ombudsstelle für Menschenrechte einzurichten. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nach wie vor nicht frei tätig sein. Amnesty ReportTurkmenistan09.05.2015 Turkmenistan 2015 Trotz Verbesserungen in der Gesetzgebung zur Regelung der Medien und der politischen Teilhabe drohten Oppositionellen, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern nach wie vor Schikanen von staatlicher Seite. Die Unabhängigkeit der Justiz war nur begrenzt gewährleistet. Es gab keine wirksamen Rechtsbehelfsverfahren, und Freisprüche bei Strafverfahren waren selten. Anwälte, die unabhängig zu arbeiten versuchten, riskierten Berufsverbot. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet. Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty Report28.03.2023 Regionalkapitel Europa und Zentralasien 2022 2022 wird in Europa und Zentralasien als das Jahr in Erinnerung bleiben, in dem Russland eine groß angelegte Militärinvasion in die Ukraine begann.
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Amnesty ReportTurkmenistan30.05.2016 Turkmenistan 2016 2015 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab. Unabhängige Kontrollorgane zur Überwachung der Menschenrechtslage wurden weiterhin nicht ins Land gelassen. Im Januar 2015 erklärte die Regierung, sie plane, eine Ombudsstelle für Menschenrechte einzurichten. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nach wie vor nicht frei tätig sein.
Amnesty ReportTurkmenistan09.05.2015 Turkmenistan 2015 Trotz Verbesserungen in der Gesetzgebung zur Regelung der Medien und der politischen Teilhabe drohten Oppositionellen, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern nach wie vor Schikanen von staatlicher Seite. Die Unabhängigkeit der Justiz war nur begrenzt gewährleistet. Es gab keine wirksamen Rechtsbehelfsverfahren, und Freisprüche bei Strafverfahren waren selten. Anwälte, die unabhängig zu arbeiten versuchten, riskierten Berufsverbot. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet.
Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen.