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Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportHonduras04.05.2015 Honduras 2015 Gegen Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Frauen und Mädchen, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) sowie indigene Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften von Afro-Kolumbianern und Kleinbauern gerichtete Menschenrechtsverletzungen und -verstöße gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Diese Verstöße fanden in einem Kontext statt, in dem Straflosigkeit üblich war und sowohl organisierte als auch gewöhnliche Kriminalität ein hohes Ausmaß erreicht hatte. Amnesty ReportTürkei22.02.2015 Türkei 2015 Nach den Gezi-Park-Protesten im Jahr 2013 und einem Bruch zwischen Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan und seinem ehemaligen Weggefährten Fethullah Gülen begannen die Behörden mit zunehmend autoritären Methoden gegen Kritiker vorzugehen. Sie beschnitten die Unabhängigkeit der Justiz, verschärften die Kontrolle des Internets und statteten den Geheimdienst mit neuen weitreichenden Befugnissen aus. Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt. Amnesty ReportHonduras23.05.2013 Honduras 2013 Menschenrechtsverteidiger wurden auch 2012 bedroht, tätlich angegriffen und getötet. Die Haftbedingungen boten weiterhin Anlass zu Besorgnis. Dies wurde besonders deutlich, als bei einem Brand im Gefängnis von Comayagua mindestens 360 Häftlinge ums Leben kamen. Es gab die Befürchtung, dass ein Gesetz den Zugang zu Verhütungsmitteln als Straftat definieren könnte. Die Unabhängigkeit der Justiz geriet in den Blickpunkt, nachdem mehrere Richter des Obersten Gerichtshofs ihrer Ämter enthoben worden waren. Amnesty ReportTürkei23.05.2013 Türkei 2013 Trotz einiger zögerlicher Reformen blieb die Meinungsfreiheit weiterhin eingeschränkt. Die Polizei ging bei der Auflösung friedlicher Demonstrationen mit unverhältnismäßiger Gewaltanwendung vor. Die Untersuchungen und strafrechtlichen Verfahren zu mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen durch Staatsbedienstete waren mit Mängeln behaftet. Auch 2012 wurden auf der Grundlage der Antiterrorgesetze unfaire Gerichtsverfahren durchgeführt. Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Amnesty ReportKuwait09.05.2012 Kuwait 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Personen, die sich kritisch über die Regierung äußerten, z.B. in sozialen Netzwerken, riskierten Festnahmen. Sicherheitskräfte gingen mit Schlägen gegen einige Demonstrierende vor. Ein Mann starb in Polizeigewahrsam, nachdem er offenbar gefoltert worden war. Frauen wurden noch immer durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit weiterhin verwehrt und damit auch der gleichberechtigte Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zum Arbeitsmarkt. Mindestens 17 Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden nach vorliegenden Informationen jedoch nicht statt. Amnesty ReportTürkei08.05.2012 Türkei 2012 Im Berichtsjahr wurden weder die versprochene Verfassungsreform noch andere angekündigte rechtliche Reformen in Angriff genommen. Stattdessen war das Recht auf freie Meinungsäußerung bedroht, und Demonstrierende sahen sich mit zunehmender Polizeigewalt konfrontiert. Tausende von Strafverfahren auf Grundlage der vage und breit gefassten Antiterrorgesetzgebung erfüllten nicht die Standards für ein faires Verfahren. Bei mehreren Bombenanschlägen kamen Zivilpersonen ums Leben. Es gab keine Fortschritte bezüglich der Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. Die Rechte von Minderjährigen im Justizsystem waren nicht ausreichend geschützt. Auch die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern waren noch immer nicht gesetzlich abgesichert. Es fehlte weiterhin an präventiven Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportHonduras04.05.2015 Honduras 2015 Gegen Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Frauen und Mädchen, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) sowie indigene Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften von Afro-Kolumbianern und Kleinbauern gerichtete Menschenrechtsverletzungen und -verstöße gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Diese Verstöße fanden in einem Kontext statt, in dem Straflosigkeit üblich war und sowohl organisierte als auch gewöhnliche Kriminalität ein hohes Ausmaß erreicht hatte.
Amnesty ReportTürkei22.02.2015 Türkei 2015 Nach den Gezi-Park-Protesten im Jahr 2013 und einem Bruch zwischen Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan und seinem ehemaligen Weggefährten Fethullah Gülen begannen die Behörden mit zunehmend autoritären Methoden gegen Kritiker vorzugehen. Sie beschnitten die Unabhängigkeit der Justiz, verschärften die Kontrolle des Internets und statteten den Geheimdienst mit neuen weitreichenden Befugnissen aus.
Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt.
Amnesty ReportHonduras23.05.2013 Honduras 2013 Menschenrechtsverteidiger wurden auch 2012 bedroht, tätlich angegriffen und getötet. Die Haftbedingungen boten weiterhin Anlass zu Besorgnis. Dies wurde besonders deutlich, als bei einem Brand im Gefängnis von Comayagua mindestens 360 Häftlinge ums Leben kamen. Es gab die Befürchtung, dass ein Gesetz den Zugang zu Verhütungsmitteln als Straftat definieren könnte. Die Unabhängigkeit der Justiz geriet in den Blickpunkt, nachdem mehrere Richter des Obersten Gerichtshofs ihrer Ämter enthoben worden waren.
Amnesty ReportTürkei23.05.2013 Türkei 2013 Trotz einiger zögerlicher Reformen blieb die Meinungsfreiheit weiterhin eingeschränkt. Die Polizei ging bei der Auflösung friedlicher Demonstrationen mit unverhältnismäßiger Gewaltanwendung vor. Die Untersuchungen und strafrechtlichen Verfahren zu mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen durch Staatsbedienstete waren mit Mängeln behaftet. Auch 2012 wurden auf der Grundlage der Antiterrorgesetze unfaire Gerichtsverfahren durchgeführt.
Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution.
Amnesty ReportKuwait09.05.2012 Kuwait 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Personen, die sich kritisch über die Regierung äußerten, z.B. in sozialen Netzwerken, riskierten Festnahmen. Sicherheitskräfte gingen mit Schlägen gegen einige Demonstrierende vor. Ein Mann starb in Polizeigewahrsam, nachdem er offenbar gefoltert worden war. Frauen wurden noch immer durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit weiterhin verwehrt und damit auch der gleichberechtigte Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zum Arbeitsmarkt. Mindestens 17 Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden nach vorliegenden Informationen jedoch nicht statt.
Amnesty ReportTürkei08.05.2012 Türkei 2012 Im Berichtsjahr wurden weder die versprochene Verfassungsreform noch andere angekündigte rechtliche Reformen in Angriff genommen. Stattdessen war das Recht auf freie Meinungsäußerung bedroht, und Demonstrierende sahen sich mit zunehmender Polizeigewalt konfrontiert. Tausende von Strafverfahren auf Grundlage der vage und breit gefassten Antiterrorgesetzgebung erfüllten nicht die Standards für ein faires Verfahren. Bei mehreren Bombenanschlägen kamen Zivilpersonen ums Leben. Es gab keine Fortschritte bezüglich der Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. Die Rechte von Minderjährigen im Justizsystem waren nicht ausreichend geschützt. Auch die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern waren noch immer nicht gesetzlich abgesichert. Es fehlte weiterhin an präventiven Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen.