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Zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten sahen sich mit Einschränkungen ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit konfrontiert. Zwei Männer wurden hingerichtet. Amnesty ReportEswatini09.05.2012 Swasiland 2012 Eine rechtsstaatliche Krise und die unfaire Entlassung eines Richters gefährdeten die Unabhängigkeit der Justiz. Die Behörden versuchten politische Proteste durch willkürliche und geheime Inhaftierungen sowie strafrechtliche Verfolgung aus politischen Gründen und exzessive Gewaltanwendung niederzuschlagen. Der Bericht eines Parlamentsausschusses machte deutlich, dass die Gesetze, die Wilderei verbieten, gewalttätigem Vorgehen gegen mutmaßliche Wilderer Vorschub leisten könnten. Hinsichtlich der Aufhebung von Gesetzen, die Frauen diskriminieren, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Die Behandlung von HIV/AIDS war in steigendem Maße durch die sich verschlechternde Finanzlage des Landes gefährdet. Amnesty ReportKatar09.05.2012 Katar 2012 Zwei Männer kamen in Haft, weil sie die Regierung kritisiert haben sollen. Einer von ihnen wurde Berichten zufolge gefoltert. Ausländische Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Mindestens sechs Personen wurden zu Auspeitschungen verurteilt. Gegen mindestens drei Männer erging die Todesstrafe, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Amnesty ReportUganda08.05.2012 Uganda 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2011 zunehmend eingeschränkt. Die Behörden gingen hart gegen friedliche Demonstrierende vor. Dabei setzten sie auch exzessive Gewalt ein, wodurch Menschen zu Tode kamen. Beamte mit Polizeibefugnissen verübten weiterhin Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen und Folterungen. Die Täter wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender waren auch im Berichtsjahr Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Amnesty ReportBelarus04.05.2012 Belarus 2012 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden im Laufe des Jahres weiter eingeschränkt. Die Regierung ließ nach wie vor Hinrichtungen vollstrecken. Gewaltlose politische Gefangene waren weiterhin in Haft und wurden gefoltert und misshandelt. Das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren war eingeschränkt. Amnesty ReportUganda11.05.2011 Uganda 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Uganda **Staats- und Regierungschef:** Yoweri Kaguta Museveni **Todesstrafe:** nicht abgeschafft **Einwohner:** 33,8 Mio. **Lebenserwartung:** 54,1 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 129/116 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 74,6% Amnesty ReportBelarus11.05.2011 Belarus 2011 2010 wurden drei Todesurteile verhängt und zwei Menschen hingerichtet. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit waren drastisch eingeschränkt. Friedliche Demonstrierende wurden in Gewahrsam genommen und mit Geldstrafen belegt. Mutmaßliche Fälle von Folter und Misshandlungen wurden nicht zügig und unparteiisch untersucht. Gewaltlosen politischen Gefangenen wurde der Zugang zu medizinischer Versorgung und rechtlichem Beistand verwehrt. Amnesty ReportEswatini11.05.2011 Swasiland 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Königreich Swasiland **Staatsoberhaupt:** König Mswati III. **Regierungschef:** Barnabas Sibusiso Dlamini **Todesstrafe:** in der Praxis abgeschafft **Einwohner:** 1,2 Mio. **Lebenserwartung:** 47 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 111/92 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 86,5% Amnesty ReportKatar10.05.2011 Katar 2011 Frauen waren 2010 weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt und genossen keinen ausreichenden rechtlichen Schutz. Etwa 100 Menschen blieb die Staatsbürgerschaft willkürlich vorenthalten. Gerichte ordneten auch weiterhin Auspeitschungen an. Nach wie vor ergingen Todesurteile, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBelarus22.05.2013 Belarus 2013 Gewaltlose politische Gefangene waren weiterhin in Haft; in einigen Fällen wurde ihre Haftdauer wegen Verstößen gegen die Gefängnisordnung verlängert. Zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten sahen sich mit Einschränkungen ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit konfrontiert. Zwei Männer wurden hingerichtet.
Amnesty ReportEswatini09.05.2012 Swasiland 2012 Eine rechtsstaatliche Krise und die unfaire Entlassung eines Richters gefährdeten die Unabhängigkeit der Justiz. Die Behörden versuchten politische Proteste durch willkürliche und geheime Inhaftierungen sowie strafrechtliche Verfolgung aus politischen Gründen und exzessive Gewaltanwendung niederzuschlagen. Der Bericht eines Parlamentsausschusses machte deutlich, dass die Gesetze, die Wilderei verbieten, gewalttätigem Vorgehen gegen mutmaßliche Wilderer Vorschub leisten könnten. Hinsichtlich der Aufhebung von Gesetzen, die Frauen diskriminieren, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Die Behandlung von HIV/AIDS war in steigendem Maße durch die sich verschlechternde Finanzlage des Landes gefährdet.
Amnesty ReportKatar09.05.2012 Katar 2012 Zwei Männer kamen in Haft, weil sie die Regierung kritisiert haben sollen. Einer von ihnen wurde Berichten zufolge gefoltert. Ausländische Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Mindestens sechs Personen wurden zu Auspeitschungen verurteilt. Gegen mindestens drei Männer erging die Todesstrafe, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.
Amnesty ReportUganda08.05.2012 Uganda 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2011 zunehmend eingeschränkt. Die Behörden gingen hart gegen friedliche Demonstrierende vor. Dabei setzten sie auch exzessive Gewalt ein, wodurch Menschen zu Tode kamen. Beamte mit Polizeibefugnissen verübten weiterhin Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen und Folterungen. Die Täter wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender waren auch im Berichtsjahr Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt.
Amnesty ReportBelarus04.05.2012 Belarus 2012 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden im Laufe des Jahres weiter eingeschränkt. Die Regierung ließ nach wie vor Hinrichtungen vollstrecken. Gewaltlose politische Gefangene waren weiterhin in Haft und wurden gefoltert und misshandelt. Das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren war eingeschränkt.
Amnesty ReportUganda11.05.2011 Uganda 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Uganda **Staats- und Regierungschef:** Yoweri Kaguta Museveni **Todesstrafe:** nicht abgeschafft **Einwohner:** 33,8 Mio. **Lebenserwartung:** 54,1 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 129/116 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 74,6%
Amnesty ReportBelarus11.05.2011 Belarus 2011 2010 wurden drei Todesurteile verhängt und zwei Menschen hingerichtet. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit waren drastisch eingeschränkt. Friedliche Demonstrierende wurden in Gewahrsam genommen und mit Geldstrafen belegt. Mutmaßliche Fälle von Folter und Misshandlungen wurden nicht zügig und unparteiisch untersucht. Gewaltlosen politischen Gefangenen wurde der Zugang zu medizinischer Versorgung und rechtlichem Beistand verwehrt.
Amnesty ReportEswatini11.05.2011 Swasiland 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Königreich Swasiland **Staatsoberhaupt:** König Mswati III. **Regierungschef:** Barnabas Sibusiso Dlamini **Todesstrafe:** in der Praxis abgeschafft **Einwohner:** 1,2 Mio. **Lebenserwartung:** 47 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 111/92 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 86,5%
Amnesty ReportKatar10.05.2011 Katar 2011 Frauen waren 2010 weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt und genossen keinen ausreichenden rechtlichen Schutz. Etwa 100 Menschen blieb die Staatsbürgerschaft willkürlich vorenthalten. Gerichte ordneten auch weiterhin Auspeitschungen an. Nach wie vor ergingen Todesurteile, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.