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Amnesty ReportJordanien28.03.2023 Jordanien 2022 Die Behörden beschränkten weiterhin die Rechte auf Versammlungs-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit von Journalist*innen, politischen Aktivist*innen und Arbeitnehmer*innen. Amnesty ReportJordanien29.03.2022 Jordanien 2021 Das Recht auf friedliche Versammlung war weiterhin eingeschränkt, u. a. durch das 2020 eingeführte Notstandsgesetz. Amnesty ReportMittlerer Osten und Nordafrika18.02.2020 Regionalkapitel Naher Osten und Nordafrika 2019 In vielen Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas kam es 2019 zu Massenprotesten. Amnesty ReportJordanien18.02.2020 Jordanien 2019 Die Behörden nahmen 2019 zahlreiche Journalist_innen und Aktivist_innen fest, die sich kritisch über die Regierung oder den König geäußert hatten. Amnesty ReportNiger23.05.2018 Niger 2017/18 Der bewaffnete Konflikt dauerte 2017 an. Bewaffnete Gruppen verübten mindestens 70 Anschläge, bei denen zahlreiche Zivilpersonen getötet wurden. Die humanitäre Lage verschlechterte sich weiter. Amnesty ReportJordanien16.05.2017 Jordanien 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben 2016 weiterhin eingeschränkt. Regierungskritiker und Oppositionelle wurden inhaftiert und strafrechtlich verfolgt. Die Anklagen lauteten häufig auf Diffamierung, Blasphemie und Verstöße gegen die Antiterrorgesetze. In den Haftzentren kam es weiterhin zu Folter und anderen Misshandlungen. Vor dem Staatssicherheitsgericht (SSC) fanden unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten geschützt. Ausländische Hausangestellte wurden ausgebeutet und misshandelt. In Jordanien lebten 2016 mehr als 655000 Flüchtlinge aus Syrien. Das Land riegelte allerdings im Juni seine Grenzen für neu eintreffende Flüchtlinge ab. Gerichte sprachen nach wie vor Todesurteile aus, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportNiger08.06.2016 Niger 2016 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2015 völkerrechtliche Verbrechen, die zu einer Eskalation des Konflikts und einer steigenden Zahl von Binnenvertriebenen führten. Die Behörden verhängten über die Region Diffa den Ausnahmezustand. Menschenrechtsverteidiger wurden willkürlich festgenommen. Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Tausende Flüchtlinge wurden nach Nigeria abgeschoben. Amnesty ReportJordanien06.05.2015 Jordanien 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2014 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker riskierten, willkürlich festgenommen und inhaftiert zu werden. Jordanien nahm Tausende Flüchtlinge aus Syrien und zunehmend auch aus dem Irak auf. Palästinensern aus Syrien blieb die Einreise jedoch verwehrt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty Report24.04.2024 Regionalkapitel Naher Osten und Nordafrika 2023 Die verheerende Gewalteskalation im israelisch-palästinensischen Konflikt hatte tiefgreifende Auswirkungen auf die gesamte Region und weltweit.
Amnesty ReportJordanien28.03.2023 Jordanien 2022 Die Behörden beschränkten weiterhin die Rechte auf Versammlungs-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit von Journalist*innen, politischen Aktivist*innen und Arbeitnehmer*innen.
Amnesty ReportJordanien29.03.2022 Jordanien 2021 Das Recht auf friedliche Versammlung war weiterhin eingeschränkt, u. a. durch das 2020 eingeführte Notstandsgesetz.
Amnesty ReportMittlerer Osten und Nordafrika18.02.2020 Regionalkapitel Naher Osten und Nordafrika 2019 In vielen Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas kam es 2019 zu Massenprotesten.
Amnesty ReportJordanien18.02.2020 Jordanien 2019 Die Behörden nahmen 2019 zahlreiche Journalist_innen und Aktivist_innen fest, die sich kritisch über die Regierung oder den König geäußert hatten.
Amnesty ReportNiger23.05.2018 Niger 2017/18 Der bewaffnete Konflikt dauerte 2017 an. Bewaffnete Gruppen verübten mindestens 70 Anschläge, bei denen zahlreiche Zivilpersonen getötet wurden. Die humanitäre Lage verschlechterte sich weiter.
Amnesty ReportJordanien16.05.2017 Jordanien 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben 2016 weiterhin eingeschränkt. Regierungskritiker und Oppositionelle wurden inhaftiert und strafrechtlich verfolgt. Die Anklagen lauteten häufig auf Diffamierung, Blasphemie und Verstöße gegen die Antiterrorgesetze. In den Haftzentren kam es weiterhin zu Folter und anderen Misshandlungen. Vor dem Staatssicherheitsgericht (SSC) fanden unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten geschützt. Ausländische Hausangestellte wurden ausgebeutet und misshandelt. In Jordanien lebten 2016 mehr als 655000 Flüchtlinge aus Syrien. Das Land riegelte allerdings im Juni seine Grenzen für neu eintreffende Flüchtlinge ab. Gerichte sprachen nach wie vor Todesurteile aus, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportNiger08.06.2016 Niger 2016 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2015 völkerrechtliche Verbrechen, die zu einer Eskalation des Konflikts und einer steigenden Zahl von Binnenvertriebenen führten. Die Behörden verhängten über die Region Diffa den Ausnahmezustand. Menschenrechtsverteidiger wurden willkürlich festgenommen. Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Tausende Flüchtlinge wurden nach Nigeria abgeschoben.
Amnesty ReportJordanien06.05.2015 Jordanien 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2014 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker riskierten, willkürlich festgenommen und inhaftiert zu werden. Jordanien nahm Tausende Flüchtlinge aus Syrien und zunehmend auch aus dem Irak auf. Palästinensern aus Syrien blieb die Einreise jedoch verwehrt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert.