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Frauenrechtlerinnen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker wurden willkürlich festgenommen, inhaftiert, strafrechtlich verfolgt und in unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Folter und andere Misshandlungen an Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Frauen sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wurden weiterhin durch die Gesetzgebung und im Alltag diskriminiert. Amnesty ReportIran17.02.2016 Iran 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschaftler und Personen, die Kritik äußerten, wurden aufgrund von vage formulierten und überaus weit gefassten Anklagen festgenommen und inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Die Haftbedingungen waren hart. Gerichtsverfahren waren unfair und in einigen Fällen endeten sie mit Todesurteilen. Frauen sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wurden durch Gesetze und im Alltag diskriminiert. Die Behörden vollstreckten grausame Körperstrafen wie Blendungen, Amputationen und Auspeitschungen. Gerichte verurteilten Menschen wegen einer Reihe von Verbrechen zum Tode. Viele Gefangene wurden hingerichtet, darunter mindestens vier, die zur Tatzeit noch minderjährig waren. Amnesty ReportKongo (Republik)27.05.2013 Kongo (Republik) 2013 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo, die seit 2003 ohne Anklage und Gerichtsverfahren in der Republik Kongo in Gewahrsam gehalten worden waren, kamen frei. Kritiker der Regierung durften nicht von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen und waren monatelang inhaftiert. Amnesty ReportIran23.05.2013 Iran 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2012 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger, Frauenrechtlerinnen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, wurden willkürlich festgenommen, ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam gehalten, nach unfairen Gerichtsverfahren zu Gefängnisstrafen verurteilt und daran gehindert, ins Ausland zu reisen. Amnesty ReportUsbekistan23.05.2013 Usbekistan 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war 2012 stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden weiterhin schikaniert, geschlagen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Zwei Menschenrechtsverteidiger kamen aus humanitären Gründen vorzeitig frei, mindestens zehn weitere blieben jedoch in Haft, teilweise unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen. Anlass zur Sorge bot weiterhin der häufige Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen, um "Geständnisse" zu erpressen. Amnesty ReportKongo (Republik)09.05.2012 Kongo (Republik) 2012 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), die seit nahezu acht Jahren ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Gewahrsam gehalten wurden, blieben weiterhin inhaftiert. Sicherheitskräfte nahmen Regierungskritiker willkürlich fest oder misshandelten sie. Wie erwartet begannen die Behörden mit der Aufhebung des Flüchtlingsstatus für die meisten Flüchtlinge aus Ruanda und Angola. Mindestens drei Gefangene wurden zum Tode verurteilt. Amnesty ReportUsbekistan08.05.2012 Usbekistan 2012 Zwei Menschenrechtsverteidiger wurden aus humanitären Gründen 2011 vorzeitig aus der Haft entlassen. Andere gewaltlose politische Gefangene verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Trotz der Verabschiedung neuer Gesetze, die die Behandlung von Inhaftierten verbessern sollten, gab es zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Festgenommenen und Gefängnisinsassen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden noch stärker beschnitten. Amnesty ReportIran08.05.2012 Iran 2012 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker, Frauenrechtlerinnen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, sowie andere Menschenrechtsverteidiger durften nicht ins Ausland reisen, wurden willkürlich festgenommen, ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam gehalten und nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen an Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Frauen sowie Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten wurden weiterhin durch die Gesetzgebung und im Alltag diskriminiert. Mindestens 360 Personen wurden hingerichtet, die tatsächliche Zahl dürfte jedoch sehr viel höher liegen. Mindestens drei der Hingerichteten waren zur Tatzeit noch minderjährig. Es wurden gerichtlich angeordnete Prügel- und Amputationsstrafen vollstreckt. Amnesty ReportUsbekistan11.05.2011 Usbekistan 2011 Es trafen unvermindert Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Zahlreiche Mitglieder islamischer Minderheitengruppen erhielten nach unfairen Verfahren lange Haftstrafen. Menschenrechtsverteidiger wurden weiterhin nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert. Die Behörden wiesen alle internationalen Forderungen nach einer unabhängigen internationalen Untersuchung der massenhaften Tötung von Demonstrierenden im Jahr 2005 vehement zurück. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportIran19.02.2015 Iran 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2014 weiterhin stark eingeschränkt. Frauenrechtlerinnen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker wurden willkürlich festgenommen, inhaftiert, strafrechtlich verfolgt und in unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Folter und andere Misshandlungen an Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Frauen sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wurden weiterhin durch die Gesetzgebung und im Alltag diskriminiert.
Amnesty ReportIran17.02.2016 Iran 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschaftler und Personen, die Kritik äußerten, wurden aufgrund von vage formulierten und überaus weit gefassten Anklagen festgenommen und inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Die Haftbedingungen waren hart. Gerichtsverfahren waren unfair und in einigen Fällen endeten sie mit Todesurteilen. Frauen sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wurden durch Gesetze und im Alltag diskriminiert. Die Behörden vollstreckten grausame Körperstrafen wie Blendungen, Amputationen und Auspeitschungen. Gerichte verurteilten Menschen wegen einer Reihe von Verbrechen zum Tode. Viele Gefangene wurden hingerichtet, darunter mindestens vier, die zur Tatzeit noch minderjährig waren.
Amnesty ReportKongo (Republik)27.05.2013 Kongo (Republik) 2013 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo, die seit 2003 ohne Anklage und Gerichtsverfahren in der Republik Kongo in Gewahrsam gehalten worden waren, kamen frei. Kritiker der Regierung durften nicht von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen und waren monatelang inhaftiert.
Amnesty ReportIran23.05.2013 Iran 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2012 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger, Frauenrechtlerinnen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, wurden willkürlich festgenommen, ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam gehalten, nach unfairen Gerichtsverfahren zu Gefängnisstrafen verurteilt und daran gehindert, ins Ausland zu reisen.
Amnesty ReportUsbekistan23.05.2013 Usbekistan 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war 2012 stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden weiterhin schikaniert, geschlagen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Zwei Menschenrechtsverteidiger kamen aus humanitären Gründen vorzeitig frei, mindestens zehn weitere blieben jedoch in Haft, teilweise unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen. Anlass zur Sorge bot weiterhin der häufige Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen, um "Geständnisse" zu erpressen.
Amnesty ReportKongo (Republik)09.05.2012 Kongo (Republik) 2012 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), die seit nahezu acht Jahren ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Gewahrsam gehalten wurden, blieben weiterhin inhaftiert. Sicherheitskräfte nahmen Regierungskritiker willkürlich fest oder misshandelten sie. Wie erwartet begannen die Behörden mit der Aufhebung des Flüchtlingsstatus für die meisten Flüchtlinge aus Ruanda und Angola. Mindestens drei Gefangene wurden zum Tode verurteilt.
Amnesty ReportUsbekistan08.05.2012 Usbekistan 2012 Zwei Menschenrechtsverteidiger wurden aus humanitären Gründen 2011 vorzeitig aus der Haft entlassen. Andere gewaltlose politische Gefangene verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Trotz der Verabschiedung neuer Gesetze, die die Behandlung von Inhaftierten verbessern sollten, gab es zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Festgenommenen und Gefängnisinsassen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden noch stärker beschnitten.
Amnesty ReportIran08.05.2012 Iran 2012 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker, Frauenrechtlerinnen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, sowie andere Menschenrechtsverteidiger durften nicht ins Ausland reisen, wurden willkürlich festgenommen, ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam gehalten und nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen an Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Frauen sowie Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten wurden weiterhin durch die Gesetzgebung und im Alltag diskriminiert. Mindestens 360 Personen wurden hingerichtet, die tatsächliche Zahl dürfte jedoch sehr viel höher liegen. Mindestens drei der Hingerichteten waren zur Tatzeit noch minderjährig. Es wurden gerichtlich angeordnete Prügel- und Amputationsstrafen vollstreckt.
Amnesty ReportUsbekistan11.05.2011 Usbekistan 2011 Es trafen unvermindert Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Zahlreiche Mitglieder islamischer Minderheitengruppen erhielten nach unfairen Verfahren lange Haftstrafen. Menschenrechtsverteidiger wurden weiterhin nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert. Die Behörden wiesen alle internationalen Forderungen nach einer unabhängigen internationalen Untersuchung der massenhaften Tötung von Demonstrierenden im Jahr 2005 vehement zurück.