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Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger, Protestierende und Journalisten wurden misshandelt und eingeschüchtert. Amnesty ReportMalawi07.05.2015 Malawi 2015 Die für den Tod von zwei Studenten in den Jahren 2011 und 2012 Verantwortlichen wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Homosexualität galt nach wie vor als strafbare Handlung, doch wurde eine Entkriminalisierung einvernehmlicher sexueller Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen zugesichert. Nach wie vor wurden Todesurteile verhängt; es gab jedoch keine Hinrichtungen Amnesty ReportBahrain01.05.2015 Bahrain 2015 Die Behörden unterdrückten und bestraften weiterhin jegliche Kritik an der Regierung und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit ein. Sicherheitskräfte gingen mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Protestierende vor und töteten mindestens zwei Personen. Nach wie vor gingen Berichte über Folterungen von Gefangenen ein, und es herrschte ein Klima der Straflosigkeit. Gerichte verurteilten fünf Menschen zum Tode, es gab jedoch keine Hinrichtungen. Amnesty ReportArgentinien01.05.2015 Argentinien 2015 Frauen, die legale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen lassen wollten, sahen sich nach wie vor mit Hindernissen konfrontiert. Die Diskriminierung indigener Bevölkerungsgruppen gab weiterhin Anlass zur Besorgnis. Während der Militärdiktatur verübte Menschenrechtsverletzungen waren Gegenstand von Gerichtsverfahren. Berichte über Folter zogen keine Ermittlungen nach sich. Amnesty ReportMalawi27.05.2013 Malawi 2013 Personen, die der Regierung kritisch gegenüberstanden, sahen sich in den ersten Monaten des Jahres 2012 noch Einschüchterungsversuchen und Schikanen ausgesetzt. Nachdem Staatspräsidentin Joyce Banda im April ihren Amtseid abgelegt hatte, war jedoch schnell eine Verbesserung des Klimas für bürgerliche und politische Rechte festzustellen. Zwei Untersuchungskommissionen stellten ihre Ergebnisse vor. Amnesty ReportUsbekistan23.05.2013 Usbekistan 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war 2012 stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden weiterhin schikaniert, geschlagen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Zwei Menschenrechtsverteidiger kamen aus humanitären Gründen vorzeitig frei, mindestens zehn weitere blieben jedoch in Haft, teilweise unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen. Anlass zur Sorge bot weiterhin der häufige Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen, um "Geständnisse" zu erpressen. Amnesty ReportBurkina Faso22.05.2013 Burkina Faso 2013 In den Monaten vor den Parlaments- und Kommunalwahlen im Dezember 2012 kam es zu Demonstrationen und Zusammenstößen. Auslöser für die Proteste waren die Versuche der Partei von Staatspräsident Blaise Compaoré, die Verfassung abzuändern, um ihm eine dritte Amtszeit zu ermöglichen. Bis zu 100000 Menschen suchten wegen der Krise in Mali im Norden von Burkina Faso Schutz. In den Flüchtlingslagern fehlte es am Notwendigsten, und es gab keine medizinische Versorgung. Amnesty ReportBahrain22.05.2013 Bahrain 2013 Die Behörden gingen weiterhin mit großer Härte gegen Protestaktionen und Kritik an der Regierung vor. Auf der Grundlage von Empfehlungen, die eine Kommission im Rahmen einer 2011 durchgeführten größeren Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen abgegeben hatte, leitete die Regierung 2012 einige Reformen ein. Sie unterließ es jedoch, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, und kam damit der wichtigsten Empfehlung der Kommission nicht nach. Amnesty ReportArgentinien22.05.2013 Argentinien 2013 Obwohl der Oberste Gerichtshof Vergewaltigungsopfern das Recht auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch zusprach, sahen sich die Betroffenen weiterhin mit Schwierigkeiten konfrontiert. Indigenen Bevölkerungsgruppen wurden auch 2012 ihre Landrechte verwehrt. Die Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen während der Militärherrschaft (1976-83) wurden fortgesetzt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBurkina Faso31.05.2016 Burkina Faso 2016 Soldaten der Präsidentengarde (_Régiment de Sécurité Prési-dentielle_) töteten bei Demonstrationen, die auf einen Putsch-versuch folgten, 14 Protestierende und Passanten und verletz-ten Hunderte weitere Personen. Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger, Protestierende und Journalisten wurden misshandelt und eingeschüchtert.
Amnesty ReportMalawi07.05.2015 Malawi 2015 Die für den Tod von zwei Studenten in den Jahren 2011 und 2012 Verantwortlichen wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Homosexualität galt nach wie vor als strafbare Handlung, doch wurde eine Entkriminalisierung einvernehmlicher sexueller Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen zugesichert. Nach wie vor wurden Todesurteile verhängt; es gab jedoch keine Hinrichtungen
Amnesty ReportBahrain01.05.2015 Bahrain 2015 Die Behörden unterdrückten und bestraften weiterhin jegliche Kritik an der Regierung und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit ein. Sicherheitskräfte gingen mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Protestierende vor und töteten mindestens zwei Personen. Nach wie vor gingen Berichte über Folterungen von Gefangenen ein, und es herrschte ein Klima der Straflosigkeit. Gerichte verurteilten fünf Menschen zum Tode, es gab jedoch keine Hinrichtungen.
Amnesty ReportArgentinien01.05.2015 Argentinien 2015 Frauen, die legale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen lassen wollten, sahen sich nach wie vor mit Hindernissen konfrontiert. Die Diskriminierung indigener Bevölkerungsgruppen gab weiterhin Anlass zur Besorgnis. Während der Militärdiktatur verübte Menschenrechtsverletzungen waren Gegenstand von Gerichtsverfahren. Berichte über Folter zogen keine Ermittlungen nach sich.
Amnesty ReportMalawi27.05.2013 Malawi 2013 Personen, die der Regierung kritisch gegenüberstanden, sahen sich in den ersten Monaten des Jahres 2012 noch Einschüchterungsversuchen und Schikanen ausgesetzt. Nachdem Staatspräsidentin Joyce Banda im April ihren Amtseid abgelegt hatte, war jedoch schnell eine Verbesserung des Klimas für bürgerliche und politische Rechte festzustellen. Zwei Untersuchungskommissionen stellten ihre Ergebnisse vor.
Amnesty ReportUsbekistan23.05.2013 Usbekistan 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war 2012 stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden weiterhin schikaniert, geschlagen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Zwei Menschenrechtsverteidiger kamen aus humanitären Gründen vorzeitig frei, mindestens zehn weitere blieben jedoch in Haft, teilweise unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen. Anlass zur Sorge bot weiterhin der häufige Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen, um "Geständnisse" zu erpressen.
Amnesty ReportBurkina Faso22.05.2013 Burkina Faso 2013 In den Monaten vor den Parlaments- und Kommunalwahlen im Dezember 2012 kam es zu Demonstrationen und Zusammenstößen. Auslöser für die Proteste waren die Versuche der Partei von Staatspräsident Blaise Compaoré, die Verfassung abzuändern, um ihm eine dritte Amtszeit zu ermöglichen. Bis zu 100000 Menschen suchten wegen der Krise in Mali im Norden von Burkina Faso Schutz. In den Flüchtlingslagern fehlte es am Notwendigsten, und es gab keine medizinische Versorgung.
Amnesty ReportBahrain22.05.2013 Bahrain 2013 Die Behörden gingen weiterhin mit großer Härte gegen Protestaktionen und Kritik an der Regierung vor. Auf der Grundlage von Empfehlungen, die eine Kommission im Rahmen einer 2011 durchgeführten größeren Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen abgegeben hatte, leitete die Regierung 2012 einige Reformen ein. Sie unterließ es jedoch, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, und kam damit der wichtigsten Empfehlung der Kommission nicht nach.
Amnesty ReportArgentinien22.05.2013 Argentinien 2013 Obwohl der Oberste Gerichtshof Vergewaltigungsopfern das Recht auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch zusprach, sahen sich die Betroffenen weiterhin mit Schwierigkeiten konfrontiert. Indigenen Bevölkerungsgruppen wurden auch 2012 ihre Landrechte verwehrt. Die Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen während der Militärherrschaft (1976-83) wurden fortgesetzt.