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Amnesty ReportSüdafrika20.05.2017 Südafrika 2017 Die Polizei ging 2016 mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Protestierende vor. Berichten zufolge waren Personen in Polizeigewahrsam weiterhin Folter, einschließlich Vergewaltigung, und anderen Misshandlungen ausgesetzt. Rassistische und gewaltsame Angriffe auf Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten führten weiterhin dazu, dass Menschen getötet, verletzt und vertrieben wurden. Die Ungleichbehandlung der Geschlechter und die Diskriminierung von Frauen und Mädchen traf diejenigen in besonderem Maße, die ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen angehörten. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden Opfer von Diskriminierung und Hassverbrechen, bis hin zu Tötungen. Menschenrechtsverteidiger wurden angegriffen. Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportMexiko20.05.2017 Mexiko 2017 Zehn Jahre nach Beginn des sogenannten Krieges gegen Drogen und das organisierte Verbrechen wurden weiterhin Militärangehörige bei Operationen eingesetzt, die der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit dienen sollten. Gewalt war noch immer im ganzen Land verbreitet. So trafen weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen, außergerichtliche Hinrichtungen und willkürliche Inhaftierungen ein. Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen blieben nach wie vor straflos. Mexiko verzeichnete die höchste jemals registrierte Anzahl von Asylanträgen. Sie wurden zumeist von Menschen gestellt, die vor der Gewalt in El Salvador, Honduras und Guatemala geflohen waren. Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Beobachter waren heftigen Verleumdungskampagnen ausgesetzt. Die Gewalt gegen Frauen gab weiterhin Anlass zu größter Sorge. In den Bundesstaaten Jalisco und Michoacán wurde der Mechanismus für Notfallmaßnahmen in Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt (Alerta de Género) aktiviert. Der Kongress wies einen der beiden Gesetzentwürfe ab, auf deren Grundlage gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Eheschließung und Adoption von Kindern eingeräumt werden sollte. Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportSüdafrika09.06.2016 Südafrika 2016 Die Polizei wendete weiterhin Folter und andere Misshandlungen sowie exzessive Gewalt an, doch wurde ein gewisses Maß an Rechenschaftspflicht durchgesetzt. Gegen Flüchtlinge und Asylsuchende wurde nach wie vor gezielt Gewalt eingesetzt; Todesfälle, Vertreibungen und Eigentumszerstörungen waren die Folge. Für HIV-infizierte Personen wurde der Zugang zu medizinischer Versorgung zwar weiter ausgebaut, doch gab es in vielen Bereichen noch immer Engpässe. Amnesty ReportMexiko17.02.2016 Mexiko 2016 Schwere Menschenrechtsverletzungen wie Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und außergerichtliche Hinrichtungen blieben weiterhin straflos. Mehr als 27000 Personen galten weiterhin als vermisst oder verschwunden. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden nach wie vor bedroht, drangsaliert oder getötet. Nicht nur bei Festnahmen und Abschiebungen von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus gab es einen beträchtlichen Anstieg, sondern auch bei den Beschwerden über ihre Misshandlung durch die Behörden. Gewalt gegen Frauen war noch immer weit verbreitet. Amnesty ReportSüdafrika08.05.2015 Südafrika 2015 Gerichtliche Untersuchungsausschüsse kamen zu dem Ergebnis, dass die Polizei exzessive Gewalt angewendet hatte, für außergerichtliche Hinrichtungen verantwortlich war und in ärmeren Wohngegenden nicht für ausreichenden Schutz gesorgt hatte. Es kam weiterhin zu Vorfällen von Eigentumszerstörung und zur Vertreibung von Flüchtlingen und Asylsuchenden durch Angehörige der Sicherheitskräfte. Menschenrechtsverteidiger waren Einschüchterungen und Bedrohungen ausgesetzt. Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt. 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Amnesty ReportAlgerien22.02.2018 Algerien 2017/18 Die Behörden inhaftierten auch 2017 willkürlich friedlich Demonstrierende, Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten und Journalisten. Organisationen unterlagen weiterhin ungerechtfertigten Restriktionen.
Amnesty ReportSüdafrika20.05.2017 Südafrika 2017 Die Polizei ging 2016 mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Protestierende vor. Berichten zufolge waren Personen in Polizeigewahrsam weiterhin Folter, einschließlich Vergewaltigung, und anderen Misshandlungen ausgesetzt. Rassistische und gewaltsame Angriffe auf Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten führten weiterhin dazu, dass Menschen getötet, verletzt und vertrieben wurden. Die Ungleichbehandlung der Geschlechter und die Diskriminierung von Frauen und Mädchen traf diejenigen in besonderem Maße, die ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen angehörten. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden Opfer von Diskriminierung und Hassverbrechen, bis hin zu Tötungen. Menschenrechtsverteidiger wurden angegriffen.
Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportMexiko20.05.2017 Mexiko 2017 Zehn Jahre nach Beginn des sogenannten Krieges gegen Drogen und das organisierte Verbrechen wurden weiterhin Militärangehörige bei Operationen eingesetzt, die der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit dienen sollten. Gewalt war noch immer im ganzen Land verbreitet. So trafen weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen, außergerichtliche Hinrichtungen und willkürliche Inhaftierungen ein. Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen blieben nach wie vor straflos. Mexiko verzeichnete die höchste jemals registrierte Anzahl von Asylanträgen. Sie wurden zumeist von Menschen gestellt, die vor der Gewalt in El Salvador, Honduras und Guatemala geflohen waren. Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Beobachter waren heftigen Verleumdungskampagnen ausgesetzt. Die Gewalt gegen Frauen gab weiterhin Anlass zu größter Sorge. In den Bundesstaaten Jalisco und Michoacán wurde der Mechanismus für Notfallmaßnahmen in Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt (Alerta de Género) aktiviert. Der Kongress wies einen der beiden Gesetzentwürfe ab, auf deren Grundlage gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Eheschließung und Adoption von Kindern eingeräumt werden sollte.
Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportSüdafrika09.06.2016 Südafrika 2016 Die Polizei wendete weiterhin Folter und andere Misshandlungen sowie exzessive Gewalt an, doch wurde ein gewisses Maß an Rechenschaftspflicht durchgesetzt. Gegen Flüchtlinge und Asylsuchende wurde nach wie vor gezielt Gewalt eingesetzt; Todesfälle, Vertreibungen und Eigentumszerstörungen waren die Folge. Für HIV-infizierte Personen wurde der Zugang zu medizinischer Versorgung zwar weiter ausgebaut, doch gab es in vielen Bereichen noch immer Engpässe.
Amnesty ReportMexiko17.02.2016 Mexiko 2016 Schwere Menschenrechtsverletzungen wie Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und außergerichtliche Hinrichtungen blieben weiterhin straflos. Mehr als 27000 Personen galten weiterhin als vermisst oder verschwunden. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden nach wie vor bedroht, drangsaliert oder getötet. Nicht nur bei Festnahmen und Abschiebungen von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus gab es einen beträchtlichen Anstieg, sondern auch bei den Beschwerden über ihre Misshandlung durch die Behörden. Gewalt gegen Frauen war noch immer weit verbreitet.
Amnesty ReportSüdafrika08.05.2015 Südafrika 2015 Gerichtliche Untersuchungsausschüsse kamen zu dem Ergebnis, dass die Polizei exzessive Gewalt angewendet hatte, für außergerichtliche Hinrichtungen verantwortlich war und in ärmeren Wohngegenden nicht für ausreichenden Schutz gesorgt hatte. Es kam weiterhin zu Vorfällen von Eigentumszerstörung und zur Vertreibung von Flüchtlingen und Asylsuchenden durch Angehörige der Sicherheitskräfte. Menschenrechtsverteidiger waren Einschüchterungen und Bedrohungen ausgesetzt.
Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt.