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Mitgliedschaft in einer nicht zugelassenen Organisation galt nach wie vor als Straftat. Die Aktivitäten von Gewerkschaften und NGOs wurden in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt. Amnesty ReportVer. Arab. Emirate23.05.2018 Vereinigte Arabische Emirate 2017/18 Die Regierung schränkte die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit 2017 weiterhin willkürlich ein. Amnesty ReportAlgerien22.02.2018 Algerien 2017/18 Die Behörden inhaftierten auch 2017 willkürlich friedlich Demonstrierende, Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten und Journalisten. Organisationen unterlagen weiterhin ungerechtfertigten Restriktionen. Amnesty ReportUSA22.02.2018 Vereinigte Staaten von Amerika 2017/18 Dekrete des Präsidenten, die Bürgern aus mehreren Ländern mit überwiegend muslimischer Bevölkerung eine Einreise in die USA verboten, führten zu juristischen Auseinandersetzungen, die das gesamte Jahr andauerten. Amnesty ReportVer. Arab. Emirate21.05.2017 Vereinigte Arabische Emirate 2017 Die Regierung schränkte die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit 2016 weiterhin willkürlich ein. Regierungskritiker, Oppositionelle und ausländische Staatsangehörige wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Als Grundlage dienten die Strafgesetzgebung zu Diffamierung und das Antiterrorgesetz. Verschwindenlassen, unfaire Gerichtsverfahren sowie Folter und andere Misshandlungen blieben an der Tagesordnung. Zahlreiche Menschen, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, die in den vergangenen Jahren in unfairen Prozessen verurteilt worden waren, befanden sich noch immer in Haft. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und missbraucht. Gerichte verhängten weiterhin Todesurteile. Es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen. Amnesty ReportKasachstan17.05.2017 Kasachstan 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Die Behörden griffen auf Verwaltungshaft zurück, um Menschen daran zu hindern, an nichtgenehmigten Protesten teilzunehmen, und leiteten Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Benutzer sozialer Medien und unabhängige Journalisten ein. Zum ersten Mal wurden verschärfte Strafen gegen Leiter von NGOs verhängt, die im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und im Strafgesetzbuch als eigene Kategorie von Straftätern aufgeführt waren. Es gab Berichte über neue Fälle von Folter und anderen Misshandlungen von Tatverdächtigen und Gefangenen. Die zahlreichen Arbeitsmigranten im Land wurden ausgebeutet und hatten nur eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung. Eine Person wurde zum Tode verurteilt. Amnesty ReportUSA19.02.2017 Vereinigte Staaten von Amerika 2017 Auch zwei Jahre nachdem ein Ausschuss des US-Senats die Zusammenfassung eines Berichts über Misshandlungen im Rahmen des geheimen Inhaftierungsprogramms der CIA veröffentlicht hatte, war noch niemand für die in diesem Zusammenhang begangenen völkerrechtlichen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen worden. Erneut wurden mehrere Häftlinge aus dem US-Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba verlegt, doch andere blieben dort weiter für unbestimmte Zeit inhaftiert, und in einigen wenigen Fällen wurden die Ermittlungsverfahren vor der Militärkommission fortgesetzt. Amnesty ReportKasachstan01.06.2016 Kasachstan 2016 Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen blieb weitestgehend bestehen. Es gab nach wie vor keine unabhängige und vollständige Untersuchung der Foltervorwürfe, die nach der Niederschlagung der Proteste in Schanaosen im Jahr 2011 erhoben wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMittlerer Osten und Nordafrika18.02.2020 Regionalkapitel Naher Osten und Nordafrika 2019 In vielen Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas kam es 2019 zu Massenprotesten.
Amnesty ReportKasachstan23.05.2018 Kasachstan 2017/18 Die Leitung bzw. Mitgliedschaft in einer nicht zugelassenen Organisation galt nach wie vor als Straftat. Die Aktivitäten von Gewerkschaften und NGOs wurden in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt.
Amnesty ReportVer. Arab. Emirate23.05.2018 Vereinigte Arabische Emirate 2017/18 Die Regierung schränkte die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit 2017 weiterhin willkürlich ein.
Amnesty ReportAlgerien22.02.2018 Algerien 2017/18 Die Behörden inhaftierten auch 2017 willkürlich friedlich Demonstrierende, Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten und Journalisten. Organisationen unterlagen weiterhin ungerechtfertigten Restriktionen.
Amnesty ReportUSA22.02.2018 Vereinigte Staaten von Amerika 2017/18 Dekrete des Präsidenten, die Bürgern aus mehreren Ländern mit überwiegend muslimischer Bevölkerung eine Einreise in die USA verboten, führten zu juristischen Auseinandersetzungen, die das gesamte Jahr andauerten.
Amnesty ReportVer. Arab. Emirate21.05.2017 Vereinigte Arabische Emirate 2017 Die Regierung schränkte die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit 2016 weiterhin willkürlich ein. Regierungskritiker, Oppositionelle und ausländische Staatsangehörige wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Als Grundlage dienten die Strafgesetzgebung zu Diffamierung und das Antiterrorgesetz. Verschwindenlassen, unfaire Gerichtsverfahren sowie Folter und andere Misshandlungen blieben an der Tagesordnung. Zahlreiche Menschen, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, die in den vergangenen Jahren in unfairen Prozessen verurteilt worden waren, befanden sich noch immer in Haft. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und missbraucht. Gerichte verhängten weiterhin Todesurteile. Es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen.
Amnesty ReportKasachstan17.05.2017 Kasachstan 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Die Behörden griffen auf Verwaltungshaft zurück, um Menschen daran zu hindern, an nichtgenehmigten Protesten teilzunehmen, und leiteten Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Benutzer sozialer Medien und unabhängige Journalisten ein. Zum ersten Mal wurden verschärfte Strafen gegen Leiter von NGOs verhängt, die im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und im Strafgesetzbuch als eigene Kategorie von Straftätern aufgeführt waren. Es gab Berichte über neue Fälle von Folter und anderen Misshandlungen von Tatverdächtigen und Gefangenen. Die zahlreichen Arbeitsmigranten im Land wurden ausgebeutet und hatten nur eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung. Eine Person wurde zum Tode verurteilt.
Amnesty ReportUSA19.02.2017 Vereinigte Staaten von Amerika 2017 Auch zwei Jahre nachdem ein Ausschuss des US-Senats die Zusammenfassung eines Berichts über Misshandlungen im Rahmen des geheimen Inhaftierungsprogramms der CIA veröffentlicht hatte, war noch niemand für die in diesem Zusammenhang begangenen völkerrechtlichen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen worden. Erneut wurden mehrere Häftlinge aus dem US-Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba verlegt, doch andere blieben dort weiter für unbestimmte Zeit inhaftiert, und in einigen wenigen Fällen wurden die Ermittlungsverfahren vor der Militärkommission fortgesetzt.
Amnesty ReportKasachstan01.06.2016 Kasachstan 2016 Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen blieb weitestgehend bestehen. Es gab nach wie vor keine unabhängige und vollständige Untersuchung der Foltervorwürfe, die nach der Niederschlagung der Proteste in Schanaosen im Jahr 2011 erhoben wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt.