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Roma wurden weiterhin in den Bereichen Bildung und Wohnen ausgegrenzt. Amnesty ReportGuatemala18.05.2010 Guatemala 2010 Die große Mehrheit der Personen, die für Menschenrechtsverletzungen während des Bürgerkriegs (1960-96) verantwortlich waren, wurde nicht zur Rechenschaft gezogen. Gewalt gegen Frauen und die fehlenden Möglichkeiten für Frauen, dagegen rechtlich vorzugehen, gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Amnesty ReportÄgypten17.05.2010 Ägypten 2010 Die Regierung nahm die immer noch geltende Notstandsgesetzgebung zum Anlass, friedliche Kritiker und Oppositionelle festzunehmen und Personen, die angeblich die Sicherheit gefährdet hatten oder unter Terrorismusverdacht standen, zu inhaftieren. Viele von ihnen wurden in Verwaltungshaft genommen oder erhielten nach unfairen Gerichtsverfahren vor Militärgerichten Haftstrafen. Amnesty ReportÄgypten25.05.2009 Ägypten 2009 Die erneute Ausrufung des Notstands für weitere zwei Jahre stieß allgemein auf Kritik. Steigende Lebensmittelpreise und die wachsende Armut der Bevölkerung führten zu Streiks im öffentlichen und privaten Sektor. Einige Kundgebungen mündeten in gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten. Mehreren Teilnehmern an Kundgebungen wurde der Prozess gemacht, z.T. vor Notstandsgerichten. Amnesty ReportGuatemala22.05.2009 Guatemala 2009 Menschenrechtsverteidiger sahen sich nach wie vor Drohungen, Schikanen und Angriffen ausgesetzt. Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, bisher unter Verschluss gehaltene Militärdokumente freizugeben, die die strafrechtliche Verfolgung von Personen unterstützen könnten, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen während des Bürgerkriegs (1960 - 96) verantwortlich waren. Amnesty ReportTschechien12.05.2009 Tschechien 2009 Die Regierung versäumte es auch 2008, ausreichende Bestimmungen gegen Diskriminierung zu erlassen. Roma blieben nach wie vor ausgegrenzt, vor allem was ihren Zugang zu Bildung, Wohnraum und Gesundheitsversorgung betraf. Außerdem drohten ihnen gewalttätige Angriffe durch rechtsextreme Gruppierungen. Fälle von unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen gaben Anlass zur Sorge. Amnesty ReportUsbekistan12.05.2009 Usbekistan 2009 Zwar wurden einige Menschenrechtsverteidiger auf Bewährung aus der Haft entlassen, verschiedene Reformen in Gesetzgebung und Justiz auf den Weg gebracht und der Menschenrechtsdialog zwischen der Regierung und der internationalen Gemeinschaft ausgeweitet, doch führte dies nicht zu grundlegenden und umfassenden Reformen des Systems. Die Behörden weigerten sich weiterhin, eine unabhängige internationale Untersuchung der Massentötungen in Andischan im Jahr 2005 zuzulassen. Menschenrechtsverteidiger, engagierte Bürger und unabhängige Journalisten wurden aufgrund ihrer Arbeit zum Ziel von Übergriffen. Auch 2008 gab es Berichte, wonach Festgenommene und Häftlinge häufig Folterungen oder anderen Misshandlungen ausgesetzt waren. Die Behörden versäumten es, diesen Vorwürfen gründlich nachzugehen. Mehrere Tausend Personen, die wegen Verbindungen zu verbotenen islamistischen Organisationen verurteilt worden waren, verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Die Behörden versuchten nach wie vor, die Auslieferung tatsächlicher oder vermeintlicher Mitglieder verbotener islamistischer Parteien oder Bewegungen zu erreichen. Die Todesstrafe wurde abgeschafft. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Aktuelle Seite 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportTschechien20.05.2010 Tschechien 2010 Das Parlament stimmte einem Antidiskriminierungsgesetz zu, dessen Verabschiedung mehrere Jahre durch ein Veto des Staatspräsidenten verhindert worden war. 2009 gab es vermehrt Hassreden gegen Roma sowie Aufmärsche rechtsextremer Parteien und Gruppen. Roma wurden weiterhin in den Bereichen Bildung und Wohnen ausgegrenzt.
Amnesty ReportGuatemala18.05.2010 Guatemala 2010 Die große Mehrheit der Personen, die für Menschenrechtsverletzungen während des Bürgerkriegs (1960-96) verantwortlich waren, wurde nicht zur Rechenschaft gezogen. Gewalt gegen Frauen und die fehlenden Möglichkeiten für Frauen, dagegen rechtlich vorzugehen, gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis.
Amnesty ReportÄgypten17.05.2010 Ägypten 2010 Die Regierung nahm die immer noch geltende Notstandsgesetzgebung zum Anlass, friedliche Kritiker und Oppositionelle festzunehmen und Personen, die angeblich die Sicherheit gefährdet hatten oder unter Terrorismusverdacht standen, zu inhaftieren. Viele von ihnen wurden in Verwaltungshaft genommen oder erhielten nach unfairen Gerichtsverfahren vor Militärgerichten Haftstrafen.
Amnesty ReportÄgypten25.05.2009 Ägypten 2009 Die erneute Ausrufung des Notstands für weitere zwei Jahre stieß allgemein auf Kritik. Steigende Lebensmittelpreise und die wachsende Armut der Bevölkerung führten zu Streiks im öffentlichen und privaten Sektor. Einige Kundgebungen mündeten in gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten. Mehreren Teilnehmern an Kundgebungen wurde der Prozess gemacht, z.T. vor Notstandsgerichten.
Amnesty ReportGuatemala22.05.2009 Guatemala 2009 Menschenrechtsverteidiger sahen sich nach wie vor Drohungen, Schikanen und Angriffen ausgesetzt. Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, bisher unter Verschluss gehaltene Militärdokumente freizugeben, die die strafrechtliche Verfolgung von Personen unterstützen könnten, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen während des Bürgerkriegs (1960 - 96) verantwortlich waren.
Amnesty ReportTschechien12.05.2009 Tschechien 2009 Die Regierung versäumte es auch 2008, ausreichende Bestimmungen gegen Diskriminierung zu erlassen. Roma blieben nach wie vor ausgegrenzt, vor allem was ihren Zugang zu Bildung, Wohnraum und Gesundheitsversorgung betraf. Außerdem drohten ihnen gewalttätige Angriffe durch rechtsextreme Gruppierungen. Fälle von unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen gaben Anlass zur Sorge.
Amnesty ReportUsbekistan12.05.2009 Usbekistan 2009 Zwar wurden einige Menschenrechtsverteidiger auf Bewährung aus der Haft entlassen, verschiedene Reformen in Gesetzgebung und Justiz auf den Weg gebracht und der Menschenrechtsdialog zwischen der Regierung und der internationalen Gemeinschaft ausgeweitet, doch führte dies nicht zu grundlegenden und umfassenden Reformen des Systems. Die Behörden weigerten sich weiterhin, eine unabhängige internationale Untersuchung der Massentötungen in Andischan im Jahr 2005 zuzulassen. Menschenrechtsverteidiger, engagierte Bürger und unabhängige Journalisten wurden aufgrund ihrer Arbeit zum Ziel von Übergriffen. Auch 2008 gab es Berichte, wonach Festgenommene und Häftlinge häufig Folterungen oder anderen Misshandlungen ausgesetzt waren. Die Behörden versäumten es, diesen Vorwürfen gründlich nachzugehen. Mehrere Tausend Personen, die wegen Verbindungen zu verbotenen islamistischen Organisationen verurteilt worden waren, verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Die Behörden versuchten nach wie vor, die Auslieferung tatsächlicher oder vermeintlicher Mitglieder verbotener islamistischer Parteien oder Bewegungen zu erreichen. Die Todesstrafe wurde abgeschafft.