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Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo, die seit 2003 ohne Anklage und Gerichtsverfahren in der Republik Kongo in Gewahrsam gehalten worden waren, kamen frei. Kritiker der Regierung durften nicht von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen und waren monatelang inhaftiert. Amnesty ReportItalien23.05.2013 Italien 2013 Auch 2012 wurden Roma diskriminiert und nach der Zwangsräumung ihrer Siedlungen entweder obdachlos oder in speziellen Lagern untergebracht. Die Behörden schützten die Rechte von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migranten nicht ausreichend. Die Bemühungen, den Straftatbestand der Folter einzuführen und eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution einzurichten, blieben 2012 erneut erfolglos. Amnesty ReportSyrien23.05.2013 Syrien 2013 Der interne bewaffnete Konflikt zwischen Regierungskräften und der Opposition, die sich aus der Freien Syrischen Armee (FSA) und anderen bewaffneten oppositionellen Gruppen zusammensetzt, war geprägt von schweren Menschenrechtsverstößen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Amnesty ReportSyrien09.05.2012 Syrien 2012 Regierungskräfte gingen mit exzessiver und tödlicher Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor, die in noch nie dagewesener Anzahl auf die Straße gingen, um politische Reformen und den Rücktritt der Regierung zu fordern. Die Art und das Ausmaß der staatlichen Übergriffe erfüllten möglicherweise den Straftatbestand Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Berichten zufolge starben 2011 mehr als 4300 Menschen während oder im Zusammenhang mit Protestaktionen und bei Trauerzügen für gestorbene Demonstrierende. Sie wurden in den meisten Fällen offenbar von Angehörigen der Sicherheitskräfte erschossen, teilweise von Scharfschützen. Bei militärischen Operationen in Wohngebieten kamen Panzer zum Einsatz. Auch einige Angehörige der Sicherheitskräfte kamen ums Leben. Dem Vernehmen nach wurden einige von ihnen getötet, weil sie sich weigerten, auf Demonstrierende und andere Personen zu schießen. Manche starben bei Angriffen desertierter Soldaten und anderer Menschen, die sich der Opposition angeschlossen hatten. Es gab einige Freilassungen im Rahmen von Amnestien. Tausende von Menschen wurden jedoch im Zusammenhang mit den Protestaktionen inhaftiert, ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und gefoltert. Mindestens 200 Menschen kamen Berichten zufolge unter ungeklärten Umständen in Gewahrsam ums Leben; viele von ihnen wurden offenbar gefoltert. Die Behörden leiteten keine unabhängigen Untersuchungen ein, um Vorwürfen der Folter, rechtswidriger Tötungen und anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen nachzugehen, die von Sicherheitskräften straffrei begangen wurden. Tausende von Menschen wurden aufgrund der staatlichen Unterdrückung vertrieben. Viele von ihnen flohen in benachbarte Staaten. Es ergingen weiterhin Todesurteile, und dem Vernehmen nach fanden Hinrichtungen statt. Amnesty ReportKongo (Republik)09.05.2012 Kongo (Republik) 2012 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), die seit nahezu acht Jahren ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Gewahrsam gehalten wurden, blieben weiterhin inhaftiert. Sicherheitskräfte nahmen Regierungskritiker willkürlich fest oder misshandelten sie. Wie erwartet begannen die Behörden mit der Aufhebung des Flüchtlingsstatus für die meisten Flüchtlinge aus Ruanda und Angola. Mindestens drei Gefangene wurden zum Tode verurteilt. Amnesty ReportItalien08.05.2012 Italien 2012 Auch 2011 wurden Roma-Siedlungen rechtswidrig zwangsgeräumt und Angehörige dieser Bevölkerungsgruppe diskriminiert. Der 2008 in Bezug auf die Siedlungen nicht sesshafter Gemeinschaften in mehreren Regionen des Landes verhängte "Nomaden-Notstand" (Emergenza nomadi) wurde im November vom Staatsrat für rechtswidrig erklärt. Die unangemessene Reaktion der italienischen Behörden auf den Zustrom von Flüchtlingen aus Nordafrika, die auf dem Seeweg nach Italien gelangen wollten, hatte zahlreiche Verstöße gegen die Menschenrechte von Migranten, Flüchtlingen und Asylsuchenden zur Folge. Es gab erneut rassistische Übergriffe, und die Diskriminierung von Minderheiten wie der Roma und Migranten dauerte an. Auch im Berichtsjahr richtete Italien keine wirksamen Mechanismen zum Schutz vor Folter und Misshandlung und zur Strafverfolgung der mutmaßlichen Täter ein. Amnesty ReportSyrien11.05.2011 Syrien 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Arabische Republik Syrien **Staatsoberhaupt:** Bashar al-Assad **Regierungschef:** Muhammad Naji al-Otri **Todesstrafe:** nicht abgeschafft **Einwohner:** 22,5 Mio. **Lebenserwartung:** 74,6 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 21/16 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 83,6% Amnesty ReportKongo (Republik)10.05.2011 Kongo (Republik) 2011 Es gingen Berichte ein, denen zufolge Angehörige der Sicherheitsdienste in Hafteinrichtungen, darunter das Zentralgefängnis in der Hauptstadt Brazzaville, inhaftierte Personen folterten und misshandelten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) wurden seit nunmehr sechs Jahren ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Militärgewahrsam gehalten. Amnesty ReportItalien09.05.2011 Italien 2011 Die Menschenrechte der Roma wurden weiterhin verletzt. Zwangsräumungen trugen dazu bei, Angehörige der Roma noch stärker zu marginalisieren und in die Armut zu treiben. Abfällige und diskriminierende Bemerkungen italienischer Politiker über Roma, Migranten und Angehörige sexueller Minderheiten förderten ein Klima zunehmender Intoleranz. 2010 waren erneut gewalttätige homophobe Übergriffe zu verzeichnen. Asylsuchende, die sich um internationalen Schutz bemühten, hatten kaum Zugang zu einem wirksamen Verfahren. Nach wie vor trafen Berichte über Misshandlungen von Häftlingen durch Bedienstete der Strafverfolgungsbehörden ein. Es bestand auch weiterhin Anlass zur Sorge, dass beim Verdacht der Misshandlung von Personen im Gewahrsam der Sicherheitskräfte und entsprechenden Todesfällen keine gründlichen Untersuchungen erfolgten. Italien weigerte sich, Folter als eigenen Straftatbestand in nationales Recht aufzunehmen. 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Amnesty ReportKongo (Republik)27.05.2013 Kongo (Republik) 2013 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo, die seit 2003 ohne Anklage und Gerichtsverfahren in der Republik Kongo in Gewahrsam gehalten worden waren, kamen frei. Kritiker der Regierung durften nicht von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen und waren monatelang inhaftiert.
Amnesty ReportItalien23.05.2013 Italien 2013 Auch 2012 wurden Roma diskriminiert und nach der Zwangsräumung ihrer Siedlungen entweder obdachlos oder in speziellen Lagern untergebracht. Die Behörden schützten die Rechte von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migranten nicht ausreichend. Die Bemühungen, den Straftatbestand der Folter einzuführen und eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution einzurichten, blieben 2012 erneut erfolglos.
Amnesty ReportSyrien23.05.2013 Syrien 2013 Der interne bewaffnete Konflikt zwischen Regierungskräften und der Opposition, die sich aus der Freien Syrischen Armee (FSA) und anderen bewaffneten oppositionellen Gruppen zusammensetzt, war geprägt von schweren Menschenrechtsverstößen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Amnesty ReportSyrien09.05.2012 Syrien 2012 Regierungskräfte gingen mit exzessiver und tödlicher Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor, die in noch nie dagewesener Anzahl auf die Straße gingen, um politische Reformen und den Rücktritt der Regierung zu fordern. Die Art und das Ausmaß der staatlichen Übergriffe erfüllten möglicherweise den Straftatbestand Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Berichten zufolge starben 2011 mehr als 4300 Menschen während oder im Zusammenhang mit Protestaktionen und bei Trauerzügen für gestorbene Demonstrierende. Sie wurden in den meisten Fällen offenbar von Angehörigen der Sicherheitskräfte erschossen, teilweise von Scharfschützen. Bei militärischen Operationen in Wohngebieten kamen Panzer zum Einsatz. Auch einige Angehörige der Sicherheitskräfte kamen ums Leben. Dem Vernehmen nach wurden einige von ihnen getötet, weil sie sich weigerten, auf Demonstrierende und andere Personen zu schießen. Manche starben bei Angriffen desertierter Soldaten und anderer Menschen, die sich der Opposition angeschlossen hatten. Es gab einige Freilassungen im Rahmen von Amnestien. Tausende von Menschen wurden jedoch im Zusammenhang mit den Protestaktionen inhaftiert, ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und gefoltert. Mindestens 200 Menschen kamen Berichten zufolge unter ungeklärten Umständen in Gewahrsam ums Leben; viele von ihnen wurden offenbar gefoltert. Die Behörden leiteten keine unabhängigen Untersuchungen ein, um Vorwürfen der Folter, rechtswidriger Tötungen und anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen nachzugehen, die von Sicherheitskräften straffrei begangen wurden. Tausende von Menschen wurden aufgrund der staatlichen Unterdrückung vertrieben. Viele von ihnen flohen in benachbarte Staaten. Es ergingen weiterhin Todesurteile, und dem Vernehmen nach fanden Hinrichtungen statt.
Amnesty ReportKongo (Republik)09.05.2012 Kongo (Republik) 2012 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), die seit nahezu acht Jahren ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Gewahrsam gehalten wurden, blieben weiterhin inhaftiert. Sicherheitskräfte nahmen Regierungskritiker willkürlich fest oder misshandelten sie. Wie erwartet begannen die Behörden mit der Aufhebung des Flüchtlingsstatus für die meisten Flüchtlinge aus Ruanda und Angola. Mindestens drei Gefangene wurden zum Tode verurteilt.
Amnesty ReportItalien08.05.2012 Italien 2012 Auch 2011 wurden Roma-Siedlungen rechtswidrig zwangsgeräumt und Angehörige dieser Bevölkerungsgruppe diskriminiert. Der 2008 in Bezug auf die Siedlungen nicht sesshafter Gemeinschaften in mehreren Regionen des Landes verhängte "Nomaden-Notstand" (Emergenza nomadi) wurde im November vom Staatsrat für rechtswidrig erklärt. Die unangemessene Reaktion der italienischen Behörden auf den Zustrom von Flüchtlingen aus Nordafrika, die auf dem Seeweg nach Italien gelangen wollten, hatte zahlreiche Verstöße gegen die Menschenrechte von Migranten, Flüchtlingen und Asylsuchenden zur Folge. Es gab erneut rassistische Übergriffe, und die Diskriminierung von Minderheiten wie der Roma und Migranten dauerte an. Auch im Berichtsjahr richtete Italien keine wirksamen Mechanismen zum Schutz vor Folter und Misshandlung und zur Strafverfolgung der mutmaßlichen Täter ein.
Amnesty ReportSyrien11.05.2011 Syrien 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Arabische Republik Syrien **Staatsoberhaupt:** Bashar al-Assad **Regierungschef:** Muhammad Naji al-Otri **Todesstrafe:** nicht abgeschafft **Einwohner:** 22,5 Mio. **Lebenserwartung:** 74,6 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 21/16 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 83,6%
Amnesty ReportKongo (Republik)10.05.2011 Kongo (Republik) 2011 Es gingen Berichte ein, denen zufolge Angehörige der Sicherheitsdienste in Hafteinrichtungen, darunter das Zentralgefängnis in der Hauptstadt Brazzaville, inhaftierte Personen folterten und misshandelten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) wurden seit nunmehr sechs Jahren ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Militärgewahrsam gehalten.
Amnesty ReportItalien09.05.2011 Italien 2011 Die Menschenrechte der Roma wurden weiterhin verletzt. Zwangsräumungen trugen dazu bei, Angehörige der Roma noch stärker zu marginalisieren und in die Armut zu treiben. Abfällige und diskriminierende Bemerkungen italienischer Politiker über Roma, Migranten und Angehörige sexueller Minderheiten förderten ein Klima zunehmender Intoleranz. 2010 waren erneut gewalttätige homophobe Übergriffe zu verzeichnen. Asylsuchende, die sich um internationalen Schutz bemühten, hatten kaum Zugang zu einem wirksamen Verfahren. Nach wie vor trafen Berichte über Misshandlungen von Häftlingen durch Bedienstete der Strafverfolgungsbehörden ein. Es bestand auch weiterhin Anlass zur Sorge, dass beim Verdacht der Misshandlung von Personen im Gewahrsam der Sicherheitskräfte und entsprechenden Todesfällen keine gründlichen Untersuchungen erfolgten. Italien weigerte sich, Folter als eigenen Straftatbestand in nationales Recht aufzunehmen.