Amnesty Report Italien 23. Mai 2013

Italien 2013

 

Amtliche Bezeichnung: Italienische Republik Staatsoberhaupt: Giorgio Napolitano Regierungschef: Mario Monti

Auch 2012 wurden Roma diskriminiert und nach der Zwangsräumung ihrer Siedlungen entweder obdachlos oder in speziellen Lagern untergebracht. Die Behörden schützten die Rechte von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migranten nicht ausreichend. Die Bemühungen, den Straftatbestand der Folter einzuführen und eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution einzurichten, blieben 2012 erneut erfolglos. Auch wurden keine systematischen Maßnahmen ergriffen, um die Verantwortlichen für Übergriffe der Polizei zur Rechenschaft zu ziehen oder um solche Vorfälle zu verhindern. Gewalt gegen Frauen bis hin zu Mord war nach wie vor weit verbreitet.

Diskriminierung

Roma Die Regierung ergriff keine angemessenen Maßnahmen gegen die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen an Roma, insbesondere im Hinblick auf das Recht auf angemessenen Wohnraum. Mehrere Hundert Roma wurden aus ihren Siedlungen vertrieben und viele von ihnen dadurch obdachlos. Auch 2012 kam es zur Schließung offiziell genehmigter oder "geduldeter" Lager ohne ordnungsgemäßes Verfahren oder angemessene Schutzvorkehrungen. Die Behörden taten nichts, um die katastrophalen Zustände, die in den meisten genehmigten Lagern herrschten, zu verbessern. In den informellen Lagern waren die Lebensverhältnisse noch schlechter. Ihre Bewohner hatten nur unzureichenden Zugang zu sauberem Wasser, sanitären Einrichtungen und elektrischem Strom. In vielen Gemeinden hatten Roma keinen Anspruch auf eine Sozialwohnung. Die Angehörigen dieser Minderheit wurden stattdessen weiter in speziellen Lagern untergebracht.

Im Februar 2012 wurde eine Nationale Strategie für die Integration der Roma vorgestellt, aber nur sehr unvollständig umgesetzt. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung kritisierte im März erneut die italienischen Behörden, weil sie die Wahrung der Rechte der Roma nicht sicherstellte; ähnlich äußerte sich im September der Menschenrechtskommissar des Europarats. Die Roma, deren Rechte während des sogenannten Nomaden-Notstands verletzt worden waren, erhielten von der italienischen Regierung keine Entschädigung. Der 2008 in fünf Regionen des Landes verhängte "Nomaden-Notstand" war bis November 2011 in Kraft, dann erklärte ihn der Staatsrat für rechtswidrig. Im Februar legte die Regierung mit der Begründung, der Staatsrat habe seine Kontrollbefugnisse überschritten, Rechtsmittel gegen dessen Entscheidung ein.

Ende 2012 war der Fall noch beim Obersten Gerichtshof anhängig. Im Mai 2012 erklärte der Staatsrat, bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs dürften bestimmte während des Notstands begonnene Maßnahmen zu Ende gebracht werden.

Die Stadtverwaltung von Rom führte mit der Zwangsräumung mehrerer informeller "geduldeter" oder genehmigter Lager und der Umsiedlung zahlreicher Roma in spezielle "Roma-Lager" ihren "Nomaden-Plan" weiter durch. Am 25. Juli und 28. September wurden bei zwei Zwangsräumungsaktionen die Bewohner des Lagers Tor de’ Cenci im Südwesten der Stadt ohne vorherige Konsultation und gegen den Widerstand mehrerer NGOs, der katholischen Kirche und der nationalen Regierung aus ihren Unterkünften vertrieben. Im Juni richtete die Stadtverwaltung an einem abgelegenen Ort in der Nähe des Flughafens Ciampino, ein neues speziell für Roma bestimmtes Lager (La Barbuta) ein. Im März erhoben mehrere NGOs, die die Unterbringung der Roma in La Barbuta für diskriminierend hielten, Klage vor einem römischen Zivilgericht. Etwa 200 Bewohner des Lagers Tor de’ Cenci wurden nach La Barbuta umgesiedelt.

Im Mai 2012 kam es in Pescara zu rassistischen Drohungen, Einschüchterungsversuchen und zur Aufstachelung zu Gewalt gegen Roma, nachdem ein Fußballfan Berichten zufolge von einem Roma getötet worden war. Roma-Familien berichteten, sie wagten es nicht mehr, das Haus zu verlassen und ihre Kinder zur Schule zu bringen. Kurz nach Beginn der Unruhen machte der Bürgermeister von Pescara diskriminierende Bemerkungen über Roma und erklärte, ihr Anspruch auf eine Sozialwohnung müsse überprüft werden.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Recht gleichgeschlechtlicher Paare auf Familienleben, einschließlich der gleichen Behandlung wie heterosexuelle Ehepaare in bestimmten Situationen. Allerdings befand der Gerichtshof auch, dass im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen nach italienischem Recht nicht gültig seien.

Flüchtlinge, Asylsuchende
und Migranten

Nach wie vor lebten viele Flüchtlinge und Asylsuchende, darunter auch Minderjährige, in wirtschaftlicher Not und Armut, sodass einige Gerichte in anderen EU-Ländern die Rückführung nach Italien im Rahmen der Dublin-II-Verordnung aussetzten. Die italienischen Behörden sorgten oft nur unzureichend für die Versorgung dieser Menschen und für die Wahrung ihrer Rechte.

Die Lebensbedingungen in den Haftzentren für Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus lagen weit unter den internationalen Standards. Die rechtlichen Schutzvorkehrungen für die Rückführung von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus in ihr Herkunftsland wurden häufig außer Acht gelassen.

Arbeitsmigranten wurden oft zu Opfern von Ausbeutung und Übergriffen, ihre Möglichkeiten zur Wahrnehmung ihrer Rechte vor Gericht waren nach wie vor beschränkt. Die italienische Migrationspolitik trug den Rechten dieser Menschen auf Arbeit, angemessene Arbeitsbedingungen und Zugang zu den Gerichten nur ungenügend Rechnung. Im September kritisierte der Menschenrechtskommissar des Europarats in mehreren Punkten die Behandlung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migranten durch die italienischen Behörden: Er beklagte fehlende Integrationsmaßnahmen und die Verelendung dieser Menschen, die entwürdigenden Haftbedingungen von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus und die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen infolge der Abkommen, die Italien mit Ländern wie Libyen, Ägypten und Tunesien geschlossen hat.

Im Februar 2012 befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass Italien mit seiner Praxis, afrikanische Migranten und Asylsuchende auf hoher See abzufangen, gegen die Verpflichtung des Landes aus internationalen Menschenrechtsabkommen verstoßen habe, niemanden in ein Land zurückzuschicken, in dem er von Menschenrechtsverletzungen bedroht ist. Im Fall Hirsi Jamaa und andere gegen Italien befasste sich der Gerichtshof mit der Notlage von 24 Menschen aus Somalia und Eritrea, die im Jahr 2009 zusammen mit ca. 200 weiteren Migranten auf See von der italienischen Küstenwache abgefangen und gegen ihren Willen nach Libyen zurückgebracht worden waren. Im September eröffnete der Europarat ein Verfahren, in dem geprüft werden soll, inwieweit Italien dem Urteil des Gerichtshofs nachgekommen ist.

Am 3. April 2012 schloss Italien mit Libyen eine neue Vereinbarung zur Migrationskontrolle. Die italienischen Behörden ersuchten Libyen um Hilfe bei der Steuerung der Migrationsströme, ohne zu berücksichtigen, dass Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende dort nach wie vor von gravierenden Menschenrechtsverletzungen bedroht sind. Libyen verpflichtete sich zur Verstärkung der eigenen Grenzkontrollen, damit Migranten nicht mehr von der libyschen Küste aus per Boot die Seereise nach Italien antreten können. Italien stellte im Gegenzug die zur besseren Überwachung der libyschen Grenze erforderlichen Schulungsmöglichkeiten sowie das benötigte Ausrüstungsmaterial zur Verfügung. Wirksame Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte waren nicht vorgesehen. Auch der Anspruch der Migranten auf internationalen Schutz war nicht Gegenstand der Vereinbarung.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Am 19. September 2012 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Urteile im Berufungsverfahren gegen 22 CIA-Agenten, einen Angehörigen des US-Militärs und zwei italienische Sicherheitsbeamte wegen der Entführung von Usama Mostafa Hassan Nasr (bekannt als Abu Omar) im Februar 2003 in Mailand und seiner anschließenden Verbringung durch CIA-Beamte nach Ägypten, wo er Berichten zufolge gefoltert wurde.

Das Verfahren gegen die US-amerikanischen Bürger wurde in Abwesenheit der Angeklagten durchgeführt. Bei zwei hochrangigen Beamten des italienischen Geheimdienstes und drei weiteren hohen Beamten, denen vorgeworfen wurde, an der Entführung beteiligt gewesen zu sein, ordnete der Oberste Gerichtshof die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Das Berufungsgericht Mailand hatte im Dezember 2010 die Anklage gegen sie fallen gelassen, nachdem die Regierung die Offenlegung der wichtigsten Beweismaterialien mit der Begründung verweigert hatte, es handele sich um "Staatsgeheimnisse". Das Berufungsgericht wurde ersucht, Tragweite und Abgrenzung von "Staatsgeheimnissen" einer Überprüfung zu unterziehen und darzulegen, inwieweit dies im Wiederaufnahmeverfahren Berücksichtigung finden werde.

Gleichfalls im September forderte das Europäische Parlament Italien und andere Mitgliedstaaten der EU auf, Informationen über alle verdächtigen Flugzeuge offenzulegen, die im Zusammenhang mit dem CIA-Programm für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse eingesetzt worden waren, gründliche Ermittlungen zur Rolle der eigenen Regierung bei den CIA-Operationen durchzuführen und auf Anfrage Zugang zu allen entsprechenden Informationen zu gewähren.

Folter und andere Misshandlungen

Im Oktober 2012 stimmte das Parlament für die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Übereinkommen gegen Folter, ohne jedoch, wie im Übereinkommen vorgesehen, Folter als Straftat ins italienische Strafgesetzbuch aufzunehmen. Es wurden keine systematischen Maßnahmen ergriffen, um die Verantwortlichen für Übergriffe der Polizei zur Rechenschaft zu ziehen oder solche Vorfälle zu verhindern. In vielen Gefängnissen und vergleichbaren Einrichtungen waren die Haftbedingungen und die Behandlung der Häftlinge unmenschlich und verstießen gegen Grundrechte der Insassen wie das Recht auf Gesundheit. Im April veröffentlichte der Senat einen Bericht über die Zustände in den italienischen Gefängnissen und den Haftzentren für Migranten. Er dokumentierte die gravierende Überbelegung der Hafteinrichtungen, die fehlende Respektierung der Menschenwürde und die Nichtbeachtung anderer internationaler Verpflichtungen.

Verfahren zum G8-Gipfel in Genua Am 5. Juli 2012 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Urteile, die im Berufungsverfahren gegen 25 Polizeibeamte und hochrangige Polizeifunktionäre wegen Folterung und Misshandlung von Demonstrierenden am 21. Juli 2001 verhängt worden waren. Mehrere hochrangige Beamte wurden wegen Fälschung von Verhaftungsprotokollen zu Haftstrafen verurteilt, die von drei Jahren und acht Monaten bis zu fünf Jahren reichten. Aufgrund eines Gesetzes, das die Zahl der Gefangenen in den italienischen Haftanstalten verringern soll und eine Herabsetzung aller Urteile um drei Jahre ermöglicht, musste keiner der Verurteilten seine Freiheitsstrafe antreten, alle wurden jedoch für fünf Jahre vom Dienst suspendiert. Die gegen neun Polizeibeamte im Berufungsverfahren ergangenen Urteile wegen schwerer Körperverletzung wurden hinfällig, weil vor Abschluss des Rechtsmittelverfahrens vor dem Obersten Gerichtshof die Verjährung eintrat. Die Beamten wurden daher auch weiter im Dienst belassen. Alle verurteilten Polizeibeamten, auch die, die unter die Verjährungsregelung fielen, mussten jedoch mit Disziplinarverfahren rechnen.

Rechtswidrige Tötungen

Mangelhafte Ermittlungen zu einer Reihe von Todesfällen im Gewahrsam der Sicherheitskräfte hatten zur Folge, dass die verantwortlichen Polizisten und Strafvollzugsbeamten nicht zur Rechenschaft gezogen werden konnten. Es bestand die Befürchtung, dass den kommunalen Polizeikräften ohne angemessene Sicherheitsvorkehrungen Schusswaffen zugeteilt wurden und die Beamten diese in einer Weise einsetzten, die nicht im Einklang mit dem internationalen Recht stand.

  • Am 13. Februar 2012 kam der unbewaffnete 28-jährige Chilene Marcelo Valentino Gómez Cortés durch Schüsse eines Beamten der Stadtpolizei Mailand zu Tode. Im Oktober wurde der Polizist in erster Instanz wegen eines Tötungsdelikts zu zehn Jahren Haft verurteilt, er legte jedoch Berufung ein. Nach dem Vorfall war er in den Innendienst versetzt worden und musste seine Dienstwaffe abgeben.

  • Im März 2012 wurde im Fall von Aldo Bianzino, der im Jahr 2007 in Perugia zwei Tage nach seiner Verhaftung im Gefängnis gestorben war, ein Strafvollzugsbeamter wegen unterlassener Hilfeleistung und Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Im Verfahren wurden Mängel bei den unmittelbar nach dem Todesfall durchgeführten Ermittlungen festgestellt. Die Familie des Opfers setzte sich weiter öffentlich für die Wiedereröffnung des Verfahrens ein.

  • Im April 2012 verkündete ein erstinstanzliches Gericht einen Freispruch gegen einen Arzt, der wegen fahrlässiger Tötung des 43-jährigen Giuseppe Uva angeklagt war. Dem Arzt war vorgeworfen worden, dem Mann eine falsche medizinische Behandlung verordnet zu haben. Giuseppe Uva war 2008 in Varese wenige Stunden nach seiner Festnahme durch die Polizei in einem Krankenhaus gestorben. Das Gericht ordnete eine erneute Untersuchung insbesondere zum Zeitraum zwischen der Festnahme und der Ankunft im Krankenhaus an. Gerichtsmedizinische Untersuchungen, die im Dezember 2011 durchgeführt worden waren, hatten ergeben, dass Uva möglicherweise vergewaltigt und misshandelt worden war.

Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. In 122 Fällen, die im Berichtsjahr gemeldet wurden, führte sie zum Tod des Opfers. Die UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen stellte im Juni fest, dass ungeachtet aller Verbesserungen in der Gesetzgebung und bei der Polizei die Zahl entsprechender Todesfälle nicht abgenommen hatte. Sie empfahl u.a. die Einrichtung einer unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution mit einer spezifischen Abteilung für Frauenrechte, die Verabschiedung eines Gesetzes zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und eine Änderung des Straftatbestands der illegalen Einwanderung, damit auch Migrantinnen ohne regulären Aufenthaltsstatus die italienischen Gerichte anrufen können.

Entwicklungen in Justiz, Verfassung und Institutionen

Im Dezember 2012 verabschiedete das italienische Parlament ein längst überfälliges Gesetz, um die Anforderungen im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu erfüllen, das Italien bereits 1999 ratifiziert hat. Außerdem wurden im Jahr 2012 Maßnahmen ergriffen, um eine geregelte Grundlage für die justizielle Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof zu schaffen.

Im selben Monat gelangte der Parlamentsausschuss, der den Gesetzentwurf für die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution zu prüfen hatte, zu dem Schluss, dass der Entwurf, der bereits eine lange Debatte im Senat durchlaufen hatte, wegen der bevorstehenden Parlamentswahlen nicht mehr in der zu Ende gehenden Legislaturperiode von der Abgeordnetenkammer verabschiedet werden könne. Internationale Organe wie das Büro der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte hatten bereits kritisiert, dass Italien noch keine nationale Menschenrechtsinstitution eingerichtet hat, die internationalen Standards entspricht.

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