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Amnesty ReportBosnien & Herzegowina23.05.2018 Bosnien und Herzegowina 2017/18 Die Diskriminierung von Minderheiten war nach wie vor weit verbreitet. Es gab weiterhin Drohungen gegen und Angriffe auf Journalisten und die Freiheit der Medien. Amnesty ReportAngola23.05.2018 Angola 2017/18 Agroindustrielle Großprojekte führten zur Vertreibung der ansässigen Bevölkerung von ihren Landflächen. Amnesty ReportOman23.05.2018 Oman 2017/18 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Dabei nutzten sie fehlerhafte Rechtsverfahren, um Zeitungen zu schließen und Journalisten festzunehmen. Amnesty ReportRussland22.02.2018 Russland 2017/18 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden 2017 weiter eingeschränkt. Amnesty ReportBosnien & Herzegowina15.05.2017 Bosnien und Herzegowina 2017 Trotz einer neuen, fortschrittlichen Antidiskriminierungsgesetzgebung, die 2016 verabschiedet wurde, war die Diskriminierung schutzbedürftiger Minderheiten nach wie vor stark verbreitet. Es gab weiterhin Drohungen und Angriffe gegen Journalisten und die Freiheit der Medien. Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag fällte Urteile im Zusammenhang mit Verbrechen, die während des bewaffneten Konflikts in den Jahren 1992 bis 1995 verübt worden waren. Auf nationaler Ebene gab es kaum Fortschritte hinsichtlich der juristischen Aufarbeitung des Konflikts sowie der Entschädigung für zivile Kriegsopfer. Amnesty ReportRussland18.02.2017 Russland 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren im Jahr 2016 verstärkten Einschränkungen unterworfen. Die Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Teilnehmende der regierungskritischen Proteste auf dem Moskauer Bolotnaya-Platz wurden fortgesetzt. Es gab Zweifel daran, dass dabei die internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren eingehalten wurden. Amnesty ReportAngola26.05.2016 Angola 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versamm-lung und Vereinigungsfreiheit waren 2015 stark eingeschränkt. Mindestens 16 gewaltlose politische Gefangene befanden sich in Haft, 15 von ihnen wurden am 18. Dezember 2015 in den Hausarrest überstellt. Die Behörden griffen auf Gesetze über Verleumdung und die staatliche Sicherheit zurück, um Einzel-personen, die ihre Meinung äußerten, zu schikanieren, willkür-lich festzunehmen und zu inhaftieren und um die Pressefreiheit einzuschränken. Die Regierung erließ ein neues Gesetz, mit dem die Tätigkeit von NGOs eingeschränkt wurde. Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMittlerer Osten und Nordafrika18.02.2020 Regionalkapitel Naher Osten und Nordafrika 2019 In vielen Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas kam es 2019 zu Massenprotesten.
Amnesty ReportBosnien & Herzegowina23.05.2018 Bosnien und Herzegowina 2017/18 Die Diskriminierung von Minderheiten war nach wie vor weit verbreitet. Es gab weiterhin Drohungen gegen und Angriffe auf Journalisten und die Freiheit der Medien.
Amnesty ReportAngola23.05.2018 Angola 2017/18 Agroindustrielle Großprojekte führten zur Vertreibung der ansässigen Bevölkerung von ihren Landflächen.
Amnesty ReportOman23.05.2018 Oman 2017/18 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Dabei nutzten sie fehlerhafte Rechtsverfahren, um Zeitungen zu schließen und Journalisten festzunehmen.
Amnesty ReportRussland22.02.2018 Russland 2017/18 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden 2017 weiter eingeschränkt.
Amnesty ReportBosnien & Herzegowina15.05.2017 Bosnien und Herzegowina 2017 Trotz einer neuen, fortschrittlichen Antidiskriminierungsgesetzgebung, die 2016 verabschiedet wurde, war die Diskriminierung schutzbedürftiger Minderheiten nach wie vor stark verbreitet. Es gab weiterhin Drohungen und Angriffe gegen Journalisten und die Freiheit der Medien. Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag fällte Urteile im Zusammenhang mit Verbrechen, die während des bewaffneten Konflikts in den Jahren 1992 bis 1995 verübt worden waren. Auf nationaler Ebene gab es kaum Fortschritte hinsichtlich der juristischen Aufarbeitung des Konflikts sowie der Entschädigung für zivile Kriegsopfer.
Amnesty ReportRussland18.02.2017 Russland 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren im Jahr 2016 verstärkten Einschränkungen unterworfen. Die Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Teilnehmende der regierungskritischen Proteste auf dem Moskauer Bolotnaya-Platz wurden fortgesetzt. Es gab Zweifel daran, dass dabei die internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren eingehalten wurden.
Amnesty ReportAngola26.05.2016 Angola 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versamm-lung und Vereinigungsfreiheit waren 2015 stark eingeschränkt. Mindestens 16 gewaltlose politische Gefangene befanden sich in Haft, 15 von ihnen wurden am 18. Dezember 2015 in den Hausarrest überstellt. Die Behörden griffen auf Gesetze über Verleumdung und die staatliche Sicherheit zurück, um Einzel-personen, die ihre Meinung äußerten, zu schikanieren, willkür-lich festzunehmen und zu inhaftieren und um die Pressefreiheit einzuschränken. Die Regierung erließ ein neues Gesetz, mit dem die Tätigkeit von NGOs eingeschränkt wurde.
Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.