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Demonstrierende wurden willkürlich festgenommen, und das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde eingeschränkt. Erneut wurden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit abgeschoben, wobei gezielt Staatsbürger westafrikanischer Staaten ins Visier genommen wurden. Amnesty ReportAngola26.05.2016 Angola 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versamm-lung und Vereinigungsfreiheit waren 2015 stark eingeschränkt. Mindestens 16 gewaltlose politische Gefangene befanden sich in Haft, 15 von ihnen wurden am 18. Dezember 2015 in den Hausarrest überstellt. Die Behörden griffen auf Gesetze über Verleumdung und die staatliche Sicherheit zurück, um Einzel-personen, die ihre Meinung äußerten, zu schikanieren, willkür-lich festzunehmen und zu inhaftieren und um die Pressefreiheit einzuschränken. Die Regierung erließ ein neues Gesetz, mit dem die Tätigkeit von NGOs eingeschränkt wurde. Amnesty ReportKongo (Republik)07.05.2015 Kongo (Republik) 2015 In der Republik Kongo wurden 2014 gravierende Menschenrechtsverletzungen verübt. Dazu gehörten Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, exzessiver Gewalteinsatz sowie Folter und andere Misshandlungen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Amnesty ReportAngola14.05.2017 Angola 2017 Die sich verschärfende Wirtschaftskrise trieb die Preise für Lebensmittel, Gesundheitsversorgung, Benzin, Freizeitaktivitäten und Kultur in die Höhe. Dies führte zu anhaltenden Protesten, in denen sich die Unzufriedenheit der Bevölkerung artikulierte, und zu Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit. Die Regierung missbrauchte die Justiz und andere Institutionen des Staates, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Die Rechte auf angemessenes Wohnen und Gesundheit wurden verletzt. Amnesty ReportSlowenien08.05.2015 Slowenien 2015 Die Behörden versäumten es, den Status der Personen wiederherzustellen, denen 1992 rechtswidrig das dauerhafte Aufenthaltsrecht entzogen worden war, und ihnen eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Damit wurden diese Personen weiterhin in ihren Rechten verletzt. Diskriminierung von Roma war nach wie vor weit verbreitet. Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportAngola01.05.2015 Angola 2015 Die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor unterdrückt. Tausende Familien wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen. Ein Jugendlicher wurde wegen Verleumdung des Staatspräsidenten vor Gericht gestellt und freigesprochen. Gegen einen Mann, der wegen Verleumdung von Staatsbeamten unter Anklage stand, wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Amnesty ReportSlowenien28.05.2013 Slowenien 2013 Die Behörden unternahmen auch 2012 keine Schritte, um die Rechte der sogenannten ausgelöschten Personen wiederherzustellen, denen 1992 rechtswidrig das dauerhafte Aufenthaltsrecht entzogen worden war. Roma wurden unvermindert diskriminiert. Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKongo (Republik)07.06.2016 Kongo (Republik) 2016 Sicherheitskräfte gingen mit unnötiger und exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor, die gegen eine beabsichtigte Änderung der Verfassung auf die Straße gingen. Dabei kam es auch zu Todesfällen. Demonstrierende wurden willkürlich festgenommen, und das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde eingeschränkt. Erneut wurden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit abgeschoben, wobei gezielt Staatsbürger westafrikanischer Staaten ins Visier genommen wurden.
Amnesty ReportAngola26.05.2016 Angola 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versamm-lung und Vereinigungsfreiheit waren 2015 stark eingeschränkt. Mindestens 16 gewaltlose politische Gefangene befanden sich in Haft, 15 von ihnen wurden am 18. Dezember 2015 in den Hausarrest überstellt. Die Behörden griffen auf Gesetze über Verleumdung und die staatliche Sicherheit zurück, um Einzel-personen, die ihre Meinung äußerten, zu schikanieren, willkür-lich festzunehmen und zu inhaftieren und um die Pressefreiheit einzuschränken. Die Regierung erließ ein neues Gesetz, mit dem die Tätigkeit von NGOs eingeschränkt wurde.
Amnesty ReportKongo (Republik)07.05.2015 Kongo (Republik) 2015 In der Republik Kongo wurden 2014 gravierende Menschenrechtsverletzungen verübt. Dazu gehörten Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, exzessiver Gewalteinsatz sowie Folter und andere Misshandlungen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt.
Amnesty ReportAngola14.05.2017 Angola 2017 Die sich verschärfende Wirtschaftskrise trieb die Preise für Lebensmittel, Gesundheitsversorgung, Benzin, Freizeitaktivitäten und Kultur in die Höhe. Dies führte zu anhaltenden Protesten, in denen sich die Unzufriedenheit der Bevölkerung artikulierte, und zu Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit. Die Regierung missbrauchte die Justiz und andere Institutionen des Staates, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Die Rechte auf angemessenes Wohnen und Gesundheit wurden verletzt.
Amnesty ReportSlowenien08.05.2015 Slowenien 2015 Die Behörden versäumten es, den Status der Personen wiederherzustellen, denen 1992 rechtswidrig das dauerhafte Aufenthaltsrecht entzogen worden war, und ihnen eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Damit wurden diese Personen weiterhin in ihren Rechten verletzt. Diskriminierung von Roma war nach wie vor weit verbreitet.
Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportAngola01.05.2015 Angola 2015 Die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor unterdrückt. Tausende Familien wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen. Ein Jugendlicher wurde wegen Verleumdung des Staatspräsidenten vor Gericht gestellt und freigesprochen. Gegen einen Mann, der wegen Verleumdung von Staatsbeamten unter Anklage stand, wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet.
Amnesty ReportSlowenien28.05.2013 Slowenien 2013 Die Behörden unternahmen auch 2012 keine Schritte, um die Rechte der sogenannten ausgelöschten Personen wiederherzustellen, denen 1992 rechtswidrig das dauerhafte Aufenthaltsrecht entzogen worden war. Roma wurden unvermindert diskriminiert.
Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt.