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Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo22.02.2018 Kongo (Demokratische Republik) 2017/18 Die Menschenrechtslage verschlechterte sich weiter. Die Gewalt in der Region Kasaï hatte Tausende Tote und mindestens eine Million Binnenvertriebene zur Folge. Amnesty ReportTunesien22.02.2018 Tunesien 2017/18 Die Behörden verlängerten 2017 den Ausnahmezustand erneut und legitimierten damit willkürliche Einschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit. Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo17.05.2017 Kongo (Demokratische Republik) 2017 Im Jahr 2016 kam es in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) zu politischen Unruhen und Protesten gegen die Verlängerung der Amtszeit von Präsident Joseph Kabila. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrationen vor. Dabei wurden die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verletzt. Im Osten der DR Kongo setzte sich der bewaffnete Konflikt fort: Bewaffnete Gruppen waren für summarische Hinrichtungen, Tötungen, Entführungen, sexualisierte Gewalt, Plünderung von Eigentum und zahlreiche weitere Menschenrechtsverstöße gegen Zivilpersonen verantwortlich, während Armeeangehörige außergerichtliche Hinrichtungen und andere Menschenrechtsverletzungen begingen. Weder die kongolesische Armee noch die UN-Friedensmission für die Stabilisierung in der DR Kongo (United Nations Organization Stabilization Mission in the Democratic Republic of the Congo bzw. Mission de l'Organisation des Nations unies pour la stabilisation en République démocratique du Congo - MONUSCO) waren in der Lage, der Zivilbevölkerung ausreichenden Schutz zu bieten. Amnesty ReportCôte d'Ivoire15.05.2017 Côte d'Ivoire 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt, und zahlreiche Oppositionelle wurden festgenommen. Dutzende Personen, die im Zusammenhang mit den gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 inhaftiert worden waren, warteten weiterhin auf ihre Gerichtsverfahren. Es herrschte nach wie vor Besorgnis angesichts der selektiven Ahndung von Straftaten, die in diesem Zeitraum begangen wurden. Das Verfahren gegen Laurent Gbagbo und Charles Blé Goudé vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wurde eröffnet. Simone Gbagbo wurde trotz eines Haftbefehls nicht an den IStGH überstellt. Gegen sie begann ein Verfahren vor einem ivorischen Gericht. Das UN-Umweltprogramm leitete eine Untersuchung der Umweltfolgen durch die illegale Entsorgung mehrerer Tonnen giftiger Abfälle im Jahr 2006 ein. 19 Personen, darunter auch ein Kind, wurden bei einem Anschlag durch eine bewaffnete Gruppe getötet. Amnesty ReportTunesien19.02.2017 Tunesien 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit 2016 weiterhin ein. Unter dem Ausnahmezustand und auf Grundlage der Antiterrorgesetze wurden die persönliche Freiheit und das Recht auf Freizügigkeit willkürlich eingeschränkt. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt. Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo07.06.2016 Kongo (Demokratische Republik) 2016 Die Regierung ging 2015 zunehmend schärfer gegen Proteste vor, die sich gegen Bestrebungen des Staatspräsidenten richteten, sich ein drittes Mal wählen zu lassen, obwohl die Verfassung nur zwei Amtsperioden des Präsidenten erlaubt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden immer häufiger verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten von Jugendbewegungen und Politiker wurden bedroht, schikaniert, willkürlich festgenommen und in einigen Fällen wegen der friedlichen Ausübung ihrer Rechte verurteilt. Amnesty ReportTunesien30.05.2016 Tunesien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verstärkt ein und verboten mehrere Demonstrationen. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Frauen und Mädchen sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Gerichte sprachen Todesurteile aus, Hinrichtungen wurden jedoch nicht vollstreckt. Amnesty ReportTunesien09.05.2015 Tunesien 2015 Die im Januar 2014 verabschiedete neue Verfassung umfasste maßgebliche Garantien für die Einhaltung der Menschenrechte. Trotzdem schränkten die Behörden die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit nach wie vor ein. Es gab erneut Berichte über Folter von Häftlingen, und mindestens zwei Menschen wurden Opfer von rechtswidrigen Tötungen durch Polizeikräfte. Mindestens zwei Personen wurden zum Tode verurteilt; Hinrichtungen fanden nicht statt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Page 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportCôte d'Ivoire23.05.2018 Côte d’Ivoire 2017/18 Rund 200 Anhänger des ehemaligen Präsidenten Laurent Gbagbo, die im Zusammenhang mit den gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 inhaftiert worden waren, warteten weiterhin auf ihre Gerichtsverfahren.
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo22.02.2018 Kongo (Demokratische Republik) 2017/18 Die Menschenrechtslage verschlechterte sich weiter. Die Gewalt in der Region Kasaï hatte Tausende Tote und mindestens eine Million Binnenvertriebene zur Folge.
Amnesty ReportTunesien22.02.2018 Tunesien 2017/18 Die Behörden verlängerten 2017 den Ausnahmezustand erneut und legitimierten damit willkürliche Einschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit.
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo17.05.2017 Kongo (Demokratische Republik) 2017 Im Jahr 2016 kam es in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) zu politischen Unruhen und Protesten gegen die Verlängerung der Amtszeit von Präsident Joseph Kabila. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrationen vor. Dabei wurden die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verletzt. Im Osten der DR Kongo setzte sich der bewaffnete Konflikt fort: Bewaffnete Gruppen waren für summarische Hinrichtungen, Tötungen, Entführungen, sexualisierte Gewalt, Plünderung von Eigentum und zahlreiche weitere Menschenrechtsverstöße gegen Zivilpersonen verantwortlich, während Armeeangehörige außergerichtliche Hinrichtungen und andere Menschenrechtsverletzungen begingen. Weder die kongolesische Armee noch die UN-Friedensmission für die Stabilisierung in der DR Kongo (United Nations Organization Stabilization Mission in the Democratic Republic of the Congo bzw. Mission de l'Organisation des Nations unies pour la stabilisation en République démocratique du Congo - MONUSCO) waren in der Lage, der Zivilbevölkerung ausreichenden Schutz zu bieten.
Amnesty ReportCôte d'Ivoire15.05.2017 Côte d'Ivoire 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt, und zahlreiche Oppositionelle wurden festgenommen. Dutzende Personen, die im Zusammenhang mit den gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 inhaftiert worden waren, warteten weiterhin auf ihre Gerichtsverfahren. Es herrschte nach wie vor Besorgnis angesichts der selektiven Ahndung von Straftaten, die in diesem Zeitraum begangen wurden. Das Verfahren gegen Laurent Gbagbo und Charles Blé Goudé vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wurde eröffnet. Simone Gbagbo wurde trotz eines Haftbefehls nicht an den IStGH überstellt. Gegen sie begann ein Verfahren vor einem ivorischen Gericht. Das UN-Umweltprogramm leitete eine Untersuchung der Umweltfolgen durch die illegale Entsorgung mehrerer Tonnen giftiger Abfälle im Jahr 2006 ein. 19 Personen, darunter auch ein Kind, wurden bei einem Anschlag durch eine bewaffnete Gruppe getötet.
Amnesty ReportTunesien19.02.2017 Tunesien 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit 2016 weiterhin ein. Unter dem Ausnahmezustand und auf Grundlage der Antiterrorgesetze wurden die persönliche Freiheit und das Recht auf Freizügigkeit willkürlich eingeschränkt. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt.
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo07.06.2016 Kongo (Demokratische Republik) 2016 Die Regierung ging 2015 zunehmend schärfer gegen Proteste vor, die sich gegen Bestrebungen des Staatspräsidenten richteten, sich ein drittes Mal wählen zu lassen, obwohl die Verfassung nur zwei Amtsperioden des Präsidenten erlaubt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden immer häufiger verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten von Jugendbewegungen und Politiker wurden bedroht, schikaniert, willkürlich festgenommen und in einigen Fällen wegen der friedlichen Ausübung ihrer Rechte verurteilt.
Amnesty ReportTunesien30.05.2016 Tunesien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verstärkt ein und verboten mehrere Demonstrationen. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Frauen und Mädchen sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Gerichte sprachen Todesurteile aus, Hinrichtungen wurden jedoch nicht vollstreckt.
Amnesty ReportTunesien09.05.2015 Tunesien 2015 Die im Januar 2014 verabschiedete neue Verfassung umfasste maßgebliche Garantien für die Einhaltung der Menschenrechte. Trotzdem schränkten die Behörden die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit nach wie vor ein. Es gab erneut Berichte über Folter von Häftlingen, und mindestens zwei Menschen wurden Opfer von rechtswidrigen Tötungen durch Polizeikräfte. Mindestens zwei Personen wurden zum Tode verurteilt; Hinrichtungen fanden nicht statt.