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Amnesty ReportOsttimor21.05.2017 Timor-Leste 2017 Die Opfer der schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 forderten weiterhin Gerechtigkeit und Wiedergutmachung. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden rechtswidrige Tötungen, Folter und andere Misshandlungen sowie willkürliche Festnahmen und Einschränkungen der Rechte auf Meinungsfreiheit und friedliche Versammlung vorgeworfen. Amnesty ReportMalawi19.05.2017 Malawi 2017 Sowohl die Angriffe auf Menschen mit Albinismus als auch deren gesellschaftliche Ausgrenzung hielten an. Mindestens sieben Menschen mit Albinismus wurden getötet und ihre Leichen verstümmelt. Die Polizei unterdrückte gewaltsam Proteste von Studierenden gegen eine Erhöhung der Studiengebühren. Oppositionspolitiker wurden festgenommen und wegen staatsgefährdender Aktivitäten angeklagt. Amnesty ReportKatar17.05.2017 Katar 2017 Die Behörden schränkten 2016 die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit erheblich ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener wurde begnadigt und aus der Haft entlassen. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Frauen waren nach wie vor sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben von Diskriminierung betroffen. Katar hielt an der Todesstrafe fest, Meldungen über Hinrichtungen lagen jedoch nicht vor. Amnesty ReportMoldau07.06.2016 Moldau 2016 Korruptionsskandale und eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage waren die Ursachen für eine Reihe regierungskritischer Proteste. Die Anzahl der registrierten Anzeigen wegen Folter und anderer Misshandlungen ging leicht zurück, doch blieb Folter in der Regel weiterhin straffrei. Die _Pride Parade_ der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen in Chişinău konnte unter Polizeischutz stattfinden. Hassverbrechen gegen Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität wurden jedoch nicht wirksam bekämpft. Amnesty ReportMalawi07.06.2016 Malawi 2016 Die Angriffe auf Menschen mit Albinismus nahmen deutlich zu. Im Mai 2015 begutachtete der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung die Lage der Menschenrechte in Malawi. Die Regierung nahm 154 der 199 Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats an. Bei den abgelehnten Empfehlungen handelte es sich überwiegend um solche zur Abschaffung der Todesstrafe sowie zur Abschaffung von Bestimmungen im Strafgesetzbuch, die einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen des gleichen Geschlechts kriminalisieren. Amnesty ReportOsttimor02.06.2016 Timor-Leste 2016 Die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden willkürliche Festnahmen und unnötige oder exzessive Gewaltanwendung bei ihren Operationen im Distrikt Baucau zur Last gelegt. Familiäre Gewalt war weiterhin an der Tagesordnung. Amnesty ReportKatar01.06.2016 Katar 2016 Die Behörden schränkten 2015 willkürlich die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener musste eine lange Haftstrafe verbüßen, weil er Gedichte verfasst und vorgetragen hatte. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Dies galt insbesondere für Hausangestellte und für Bauarbeiter, die im Rahmen prestigeträchtiger Bauprojekte beschäftigt waren. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt. Katar hielt an der Todesstrafe fest. Amnesty ReportKatar06.05.2015 Katar 2015 Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt und erlitten Gewalt. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Gerichte hielten sich nicht an die Standards für faire Gerichtsverfahren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt. Meldungen über Hinrichtungen gab es keine. #### [Hintergrund] Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Page 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMalawi23.05.2018 Malawi 2017/18 Im Jahr 2017 kam es erneut zu Angriffen auf Menschen mit Albinismus. Zwei Menschen mit Albinismus wurden ermordet. Geschlechtsspezifische Gewalt nahm zu.
Amnesty ReportOsttimor21.05.2017 Timor-Leste 2017 Die Opfer der schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 forderten weiterhin Gerechtigkeit und Wiedergutmachung. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden rechtswidrige Tötungen, Folter und andere Misshandlungen sowie willkürliche Festnahmen und Einschränkungen der Rechte auf Meinungsfreiheit und friedliche Versammlung vorgeworfen.
Amnesty ReportMalawi19.05.2017 Malawi 2017 Sowohl die Angriffe auf Menschen mit Albinismus als auch deren gesellschaftliche Ausgrenzung hielten an. Mindestens sieben Menschen mit Albinismus wurden getötet und ihre Leichen verstümmelt. Die Polizei unterdrückte gewaltsam Proteste von Studierenden gegen eine Erhöhung der Studiengebühren. Oppositionspolitiker wurden festgenommen und wegen staatsgefährdender Aktivitäten angeklagt.
Amnesty ReportKatar17.05.2017 Katar 2017 Die Behörden schränkten 2016 die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit erheblich ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener wurde begnadigt und aus der Haft entlassen. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Frauen waren nach wie vor sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben von Diskriminierung betroffen. Katar hielt an der Todesstrafe fest, Meldungen über Hinrichtungen lagen jedoch nicht vor.
Amnesty ReportMoldau07.06.2016 Moldau 2016 Korruptionsskandale und eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage waren die Ursachen für eine Reihe regierungskritischer Proteste. Die Anzahl der registrierten Anzeigen wegen Folter und anderer Misshandlungen ging leicht zurück, doch blieb Folter in der Regel weiterhin straffrei. Die _Pride Parade_ der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen in Chişinău konnte unter Polizeischutz stattfinden. Hassverbrechen gegen Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität wurden jedoch nicht wirksam bekämpft.
Amnesty ReportMalawi07.06.2016 Malawi 2016 Die Angriffe auf Menschen mit Albinismus nahmen deutlich zu. Im Mai 2015 begutachtete der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung die Lage der Menschenrechte in Malawi. Die Regierung nahm 154 der 199 Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats an. Bei den abgelehnten Empfehlungen handelte es sich überwiegend um solche zur Abschaffung der Todesstrafe sowie zur Abschaffung von Bestimmungen im Strafgesetzbuch, die einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen des gleichen Geschlechts kriminalisieren.
Amnesty ReportOsttimor02.06.2016 Timor-Leste 2016 Die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden willkürliche Festnahmen und unnötige oder exzessive Gewaltanwendung bei ihren Operationen im Distrikt Baucau zur Last gelegt. Familiäre Gewalt war weiterhin an der Tagesordnung.
Amnesty ReportKatar01.06.2016 Katar 2016 Die Behörden schränkten 2015 willkürlich die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener musste eine lange Haftstrafe verbüßen, weil er Gedichte verfasst und vorgetragen hatte. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Dies galt insbesondere für Hausangestellte und für Bauarbeiter, die im Rahmen prestigeträchtiger Bauprojekte beschäftigt waren. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt. Katar hielt an der Todesstrafe fest.
Amnesty ReportKatar06.05.2015 Katar 2015 Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt und erlitten Gewalt. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Gerichte hielten sich nicht an die Standards für faire Gerichtsverfahren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt. Meldungen über Hinrichtungen gab es keine. #### [Hintergrund]