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Über 32 Personen, darunter Angehörige des Militärs, wurden aus politischen Gründen festgenommen; einige von ihnen hielt man ohne Kontakt zur Außenwelt fest. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung stark ein. Amnesty ReportThailand20.05.2010 Thailand 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung erlitt 2009 einen herben Rückschlag, als Zehntausende thailändischer Internetseiten wegen angeblicher Verleumdung der königlichen Familie blockiert und einige Personen festgenommen wurden. Die Regierung erzielte nur geringe Fortschritte bei der Lösung des Konflikts im Süden des Landes, der das ganze Jahr über von Gewalt erschüttert wurde. Amnesty ReportBelarus17.05.2010 Belarus 2010 Die Regierung verhängte 2009 weiterhin Todesurteile. Öffentliche Veranstaltungen wurden verboten und friedliche Demonstranten festgenommen oder in Polizeigewahrsam misshandelt. Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Amnesty ReportBelarus25.05.2009 Belarus 2009 Nach wie vor übte die Regierung massive Kontrolle über die Zivilgesellschaft aus. Die staatliche Kontrolle über die Medien nahm zu, während unabhängige Medien weiterhin mit Einschränkungen konfrontiert waren. Mehrere öffentliche Veranstaltungen wurden verboten und friedliche Demonstranten mit Geldbußen und kurzen Haftstrafen belegt, während sich politisch aktive Bürger und Journalisten Schikanen ausgesetzt sahen. Immer noch wurden in Belarus Todesurteile verhängt und vollstreckt. Amnesty ReportThailand12.05.2009 Thailand 2009 Der Aufruhr im Süden des Landes dauerte an. Auch das Kriegsrecht und die Notstandsverordnung blieben im Süden in Kraft. Die offizielle Zahl der Todesopfer seit Januar 2004 erreichte 3500. Sicherheitskräfte waren für Menschenrechtsverletzungen wie Folter, willkürliche Inhaftierung und Festnahme verantwortlich. Bewaffnete Rebellen begingen gleichfalls schwere Verstöße, beispielsweise vorsätzliche Angriffe auf Zivilpersonen. In Bangkok wurden nach gewalttätigen Demonstrationen zwei Notstandsverordnungen erlassen, die die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit einschränkten. Die Restriktionen für die Medien wurden verschärft. Das Gesetz über innere Sicherheit trat in Kraft. Amnesty ReportTogo12.05.2009 Togo 2009 Auch 2008 erhielt Amnesty International Kenntnis über die Misshandlung von Häftlingen und unmenschliche Haftbedingungen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde stark eingeschränkt. Amnesty ReportUSA12.05.2009 Vereinigte Staaten von Amerika 2009 Das Pentagon gab die Freilassung weiterer 22 auf dem US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay auf Kuba einsitzender ausländischer Häftlinge bekannt. Damit waren dort Ende 2008 noch ca. 250 Personen inhaftiert. Im März wurde ein bislang in geheimer CIA-Haft gehaltener Gefangener nach Guantánamo verlegt. Im Juni erkannte der Oberste Gerichtshof den Häftlingen in Guantánamo letztinstanzlich das Recht zu, ihre Inhaftierung vor amerikanischen Bundesgerichten anzufechten. Ende 2008 war jedoch erst in acht Fällen, in denen Gefangene Klage auf Überprüfung ihrer Einstufung als "feindliche Kämpfer" eingereicht hatten, ein Urteil gefällt worden. In Guantánamo fanden die ersten beiden Prozesse vor Militärkommissionen statt. Weitere Verfahren, darunter einige, in denen Todesurteile verhängt werden könnten, standen Ende 2008 noch aus. Es gab weiterhin Berichte über brutales Vorgehen der Polizei und Misshandlungen in den Gefängnissen und in den Haftzentren für Einwanderer. Dutzende von Menschen starben, nachdem Polizeibeamte Taser (Elektroschockwaffen) gegen sie eingesetzt hatten. Im Oktober fand erstmals ein Prozess statt, bei dem ein US-Gericht über Folterungen urteilte, die außerhalb der USA begangen worden waren. Im Berichtsjahr wurden 37 Todesurteile vollstreckt. Damit sank die Hinrichtungsquote auf den niedrigsten Stand seit 15 Jahren. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Aktuelle Seite 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportTogo20.05.2010 Togo 2010 2009 wurde in Togo die Todesstrafe abgeschafft. Mehrere Inhaftierte sollen an den Folgen von Folter oder anderen Misshandlungen in Haft gestorben sein. Über 32 Personen, darunter Angehörige des Militärs, wurden aus politischen Gründen festgenommen; einige von ihnen hielt man ohne Kontakt zur Außenwelt fest. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung stark ein.
Amnesty ReportThailand20.05.2010 Thailand 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung erlitt 2009 einen herben Rückschlag, als Zehntausende thailändischer Internetseiten wegen angeblicher Verleumdung der königlichen Familie blockiert und einige Personen festgenommen wurden. Die Regierung erzielte nur geringe Fortschritte bei der Lösung des Konflikts im Süden des Landes, der das ganze Jahr über von Gewalt erschüttert wurde.
Amnesty ReportBelarus17.05.2010 Belarus 2010 Die Regierung verhängte 2009 weiterhin Todesurteile. Öffentliche Veranstaltungen wurden verboten und friedliche Demonstranten festgenommen oder in Polizeigewahrsam misshandelt. Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt.
Amnesty ReportBelarus25.05.2009 Belarus 2009 Nach wie vor übte die Regierung massive Kontrolle über die Zivilgesellschaft aus. Die staatliche Kontrolle über die Medien nahm zu, während unabhängige Medien weiterhin mit Einschränkungen konfrontiert waren. Mehrere öffentliche Veranstaltungen wurden verboten und friedliche Demonstranten mit Geldbußen und kurzen Haftstrafen belegt, während sich politisch aktive Bürger und Journalisten Schikanen ausgesetzt sahen. Immer noch wurden in Belarus Todesurteile verhängt und vollstreckt.
Amnesty ReportThailand12.05.2009 Thailand 2009 Der Aufruhr im Süden des Landes dauerte an. Auch das Kriegsrecht und die Notstandsverordnung blieben im Süden in Kraft. Die offizielle Zahl der Todesopfer seit Januar 2004 erreichte 3500. Sicherheitskräfte waren für Menschenrechtsverletzungen wie Folter, willkürliche Inhaftierung und Festnahme verantwortlich. Bewaffnete Rebellen begingen gleichfalls schwere Verstöße, beispielsweise vorsätzliche Angriffe auf Zivilpersonen. In Bangkok wurden nach gewalttätigen Demonstrationen zwei Notstandsverordnungen erlassen, die die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit einschränkten. Die Restriktionen für die Medien wurden verschärft. Das Gesetz über innere Sicherheit trat in Kraft.
Amnesty ReportTogo12.05.2009 Togo 2009 Auch 2008 erhielt Amnesty International Kenntnis über die Misshandlung von Häftlingen und unmenschliche Haftbedingungen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde stark eingeschränkt.
Amnesty ReportUSA12.05.2009 Vereinigte Staaten von Amerika 2009 Das Pentagon gab die Freilassung weiterer 22 auf dem US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay auf Kuba einsitzender ausländischer Häftlinge bekannt. Damit waren dort Ende 2008 noch ca. 250 Personen inhaftiert. Im März wurde ein bislang in geheimer CIA-Haft gehaltener Gefangener nach Guantánamo verlegt. Im Juni erkannte der Oberste Gerichtshof den Häftlingen in Guantánamo letztinstanzlich das Recht zu, ihre Inhaftierung vor amerikanischen Bundesgerichten anzufechten. Ende 2008 war jedoch erst in acht Fällen, in denen Gefangene Klage auf Überprüfung ihrer Einstufung als "feindliche Kämpfer" eingereicht hatten, ein Urteil gefällt worden. In Guantánamo fanden die ersten beiden Prozesse vor Militärkommissionen statt. Weitere Verfahren, darunter einige, in denen Todesurteile verhängt werden könnten, standen Ende 2008 noch aus. Es gab weiterhin Berichte über brutales Vorgehen der Polizei und Misshandlungen in den Gefängnissen und in den Haftzentren für Einwanderer. Dutzende von Menschen starben, nachdem Polizeibeamte Taser (Elektroschockwaffen) gegen sie eingesetzt hatten. Im Oktober fand erstmals ein Prozess statt, bei dem ein US-Gericht über Folterungen urteilte, die außerhalb der USA begangen worden waren. Im Berichtsjahr wurden 37 Todesurteile vollstreckt. Damit sank die Hinrichtungsquote auf den niedrigsten Stand seit 15 Jahren.