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Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden nach wie vor bedroht, drangsaliert oder getötet. Nicht nur bei Festnahmen und Abschiebungen von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus gab es einen beträchtlichen Anstieg, sondern auch bei den Beschwerden über ihre Misshandlung durch die Behörden. Gewalt gegen Frauen war noch immer weit verbreitet. Amnesty ReportTaiwan09.05.2015 Taiwan 2015 Taiwan unternahm weitere Schritte zur Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards, dennoch blieben schwere Bedenken bestehen. Sie betrafen insbesondere das Recht auf friedliche Versammlung, die Todesstrafe, Folter und andere Misshandlungen, Wohn- und Landrechte sowie die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Amnesty ReportMalawi07.05.2015 Malawi 2015 Die für den Tod von zwei Studenten in den Jahren 2011 und 2012 Verantwortlichen wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Homosexualität galt nach wie vor als strafbare Handlung, doch wurde eine Entkriminalisierung einvernehmlicher sexueller Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen zugesichert. Nach wie vor wurden Todesurteile verhängt; es gab jedoch keine Hinrichtungen Amnesty ReportHaiti04.05.2015 Haiti 2015 Mehr als 80000 Menschen, die durch das Erdbeben im Januar 2010 obdachlos geworden waren, konnten noch immer nicht in ihre Heimatorte zurückkehren. Die Behörden leiteten keine Maßnahmen zur Verhinderung rechtswidriger Zwangsräumungen ein. Die grundsätzlich fehlende Unabhängigkeit des Justizwesens gab weiterhin Anlass zur Besorgnis. Mehrere Menschenrechtsverteidiger wurden bedroht und angegriffen. Amnesty ReportMexiko22.02.2015 Mexiko 2015 Im Laufe des Jahres 2014 gingen erneut Berichte über Fälle von Verschwindenlassen, außergerichtlichen Hinrichtungen und Folter im Kontext von Gewaltkriminalität und fehlender Rechenschaftspflicht bei Polizei und Militär ein. Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen und gewöhnliche Straftaten war weiterhin die Regel. Amnesty ReportOman27.05.2013 Oman 2013 Mehr als 30 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker befanden sich als gewaltlose politische Gefangene in Haft. Nach ihrer Festnahme war ihnen vorgeworfen worden, in sozialen Netzwerken den Sultan beleidigt und weitere mutmaßliche Straftaten gegen die Sicherheit begangen zu haben. Sie erhielten Freiheitsstrafen von bis zu 18 Monaten. Amnesty ReportMexiko27.05.2013 Mexiko 2013 Die Regierung von Präsident Felipe Calderón ignorierte auch 2012 die Fakten über die weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen wie willkürliche Inhaftierungen, Folter, Verschwindenlassen und außergerichtliche Hinrichtungen durch die Polizei und die Sicherheitskräfte. Während der sechsjährigen Präsidentschaft von Felipe Calderón, die im Dezember 2012 endete, kamen 60.000 Menschen durch Drogengewalt zu Tode und 150.000 wurden vertrieben. Amnesty ReportMalawi27.05.2013 Malawi 2013 Personen, die der Regierung kritisch gegenüberstanden, sahen sich in den ersten Monaten des Jahres 2012 noch Einschüchterungsversuchen und Schikanen ausgesetzt. Nachdem Staatspräsidentin Joyce Banda im April ihren Amtseid abgelegt hatte, war jedoch schnell eine Verbesserung des Klimas für bürgerliche und politische Rechte festzustellen. Zwei Untersuchungskommissionen stellten ihre Ergebnisse vor. Amnesty ReportTaiwan23.05.2013 Taiwan 2013 Im Jahr 2012 wurden in Taiwan sechs Menschen hingerichtet. Seit Dezember sind die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger verpflichtet, das Strafmaß und damit zusammenhängende Fragen in Todesstrafenfällen in einer Anhörung vor dem Obersten Gerichtsort zu erörtern. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMexiko17.02.2016 Mexiko 2016 Schwere Menschenrechtsverletzungen wie Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und außergerichtliche Hinrichtungen blieben weiterhin straflos. Mehr als 27000 Personen galten weiterhin als vermisst oder verschwunden. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden nach wie vor bedroht, drangsaliert oder getötet. Nicht nur bei Festnahmen und Abschiebungen von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus gab es einen beträchtlichen Anstieg, sondern auch bei den Beschwerden über ihre Misshandlung durch die Behörden. Gewalt gegen Frauen war noch immer weit verbreitet.
Amnesty ReportTaiwan09.05.2015 Taiwan 2015 Taiwan unternahm weitere Schritte zur Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards, dennoch blieben schwere Bedenken bestehen. Sie betrafen insbesondere das Recht auf friedliche Versammlung, die Todesstrafe, Folter und andere Misshandlungen, Wohn- und Landrechte sowie die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
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Amnesty ReportHaiti04.05.2015 Haiti 2015 Mehr als 80000 Menschen, die durch das Erdbeben im Januar 2010 obdachlos geworden waren, konnten noch immer nicht in ihre Heimatorte zurückkehren. Die Behörden leiteten keine Maßnahmen zur Verhinderung rechtswidriger Zwangsräumungen ein. Die grundsätzlich fehlende Unabhängigkeit des Justizwesens gab weiterhin Anlass zur Besorgnis. Mehrere Menschenrechtsverteidiger wurden bedroht und angegriffen.
Amnesty ReportMexiko22.02.2015 Mexiko 2015 Im Laufe des Jahres 2014 gingen erneut Berichte über Fälle von Verschwindenlassen, außergerichtlichen Hinrichtungen und Folter im Kontext von Gewaltkriminalität und fehlender Rechenschaftspflicht bei Polizei und Militär ein. Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen und gewöhnliche Straftaten war weiterhin die Regel.
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Amnesty ReportMalawi27.05.2013 Malawi 2013 Personen, die der Regierung kritisch gegenüberstanden, sahen sich in den ersten Monaten des Jahres 2012 noch Einschüchterungsversuchen und Schikanen ausgesetzt. Nachdem Staatspräsidentin Joyce Banda im April ihren Amtseid abgelegt hatte, war jedoch schnell eine Verbesserung des Klimas für bürgerliche und politische Rechte festzustellen. Zwei Untersuchungskommissionen stellten ihre Ergebnisse vor.
Amnesty ReportTaiwan23.05.2013 Taiwan 2013 Im Jahr 2012 wurden in Taiwan sechs Menschen hingerichtet. Seit Dezember sind die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger verpflichtet, das Strafmaß und damit zusammenhängende Fragen in Todesstrafenfällen in einer Anhörung vor dem Obersten Gerichtsort zu erörtern.