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Amnesty ReportEswatini21.05.2017 Swasiland 2017 Gesetze wurden in Swasiland 2016 weiterhin dazu benutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Das Hohe Gericht entschied, dass zwei Sicherheitsgesetze die in der Verfassung geschützten Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verletzten. Die Untersuchungsergebnisse über einen Todesfall in Polizeigewahrsam wurden nicht veröffentlicht. Der Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen war unzureichend. Gesetze, die der Polizei weitreichende Befugnisse zur Anwendung tödlicher Gewalt einräumten, verstießen gegen internationale Menschenrechtsnormen. Amnesty ReportTschad21.05.2017 Tschad 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram war auch 2016 für Übergriffe im Gebiet des Tschadsees verantwortlich, bei denen Menschen ums Leben kamen und Privateigentum geplündert und zerstört wurde. Zehntausende Menschen sahen sich aufgrund der Gewalt und der Reaktion der Regierung auf diese gezwungen, in andere Landesteile zu fliehen, wo sie katastrophalen Lebensbedingungen ausgesetzt waren, u. a. hatten sie kaum Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen. Die Präsidentschaftswahlen im April 2016 fanden vor dem Hintergrund von Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Einsatzes exzessiver oder unnötiger Gewalt gegen friedliche Demonstrierende und von Fällen des Verschwindenlassens statt. Mehr als 389000 Flüchtlinge lebten im Tschad nach wie vor unter schlechten Bedingungen in überfüllten Flüchtlingslagern. Der frühere tschadische Präsident Hissène Habré wurde im Senegal von den Außerordentlichen Afrikanischen Kammern wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Folter während seiner Amtszeit (1982-90) schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Amnesty ReportSri Lanka20.05.2017 Sri Lanka 2017 Die Regierung Sri Lankas hielt an ihrer Zusage fest, die Verantwortlichen für mutmaßliche völkerrechtliche Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen, doch der Umsetzungsprozess verlief langsam. Die vielen noch existierenden Menschenrechtsprobleme stellten weiterhin eine große Herausforderung dar. So griffen Behörden auf das Antiterrorgesetz zurück, um Tatverdächtige festzunehmen und zu inhaftieren. Nach wie vor wurden Menschen in Polizeigewahrsam gefoltert oder anderweitig misshandelt, und es herrschte weiterhin Straflosigkeit für Fälle von Verschwindenlassen und andere Menschenrechtsverletzungen. Die Opfer von während des bewaffneten Konflikts verübten Menschenrechtsverletzungen sahen sich großen Herausforderungen bei der Rückkehr in ein normales Leben und der Wiederherstellung ihrer Existenzgrundlagen gegenüber, da kohärente Pläne zur Unterstützung und Entschädigung noch nicht umgesetzt wurden. Amnesty ReportTschad02.06.2016 Tschad 2016 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2015 vermehrt Anschläge in der tschadischen Hauptstadt N'Djamena und im Gebiet des Tschadsees, die zu Toten in der Zivilbevölkerung führten. Die bewaffnete Gruppe war außerdem für Entführungen von Zivilpersonen und die Plünderung und Zerstörung von Privateigentum verantwortlich. Die staatlichen Stellen reagierten mit verschiedenen Antiterror- und Sicherheitsmaßnahmen; so wurde u. a. ein restriktives Antiterrorgesetz verabschiedet, und die Sicherheitskräfte nahmen willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vor. Amnesty ReportTschad09.05.2015 Tschad 2015 Nach wie vor wurden gravierende Menschenrechtsverletzungen bei nahezu völliger Straffreiheit begangen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden häufig verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Gewerkschafter waren Schikanen, Einschüchterung, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ausgesetzt. Angehörige der Sicherheitskräfte töteten mehrere Menschen u.a. bei Protestaktionen. Amnesty ReportSri Lanka09.06.2016 Sri Lanka 2016 Im Januar 2015 trat eine neue Regierung mit dem Versprechen an, eine Verfassungsreform durchzuführen und die Lage der Menschenrechte zu verbessern. Die Menschenrechtsprobleme stellten jedoch weiterhin eine große Herausforderung dar. Dazu gehörten die anhaltende Praxis willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und Tod in Gewahrsam sowie das seit langem bestehende Klima der Straflosigkeit für diese und andere Menschenrechtsverletzungen. Amnesty ReportEswatini07.06.2016 Swasiland 2016 Mehrere politische und gewaltlose politische Gefangene kamen 2015 frei. Repressive Rechtsvorschriften wurden jedoch weiterhin dazu benutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Amnesty ReportEswatini09.05.2015 Swasiland 2015 Die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz befanden sich in einer Krise, die sich immer weiter zuspitzte. Verletzungen der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor an der Tagesordnung. Angeklagte wurden in unfairen Gerichtsverfahren wegen der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Gewissensfreiheit zu Haftstrafen verurteilt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Page 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
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Amnesty ReportEswatini21.05.2017 Swasiland 2017 Gesetze wurden in Swasiland 2016 weiterhin dazu benutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Das Hohe Gericht entschied, dass zwei Sicherheitsgesetze die in der Verfassung geschützten Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verletzten. Die Untersuchungsergebnisse über einen Todesfall in Polizeigewahrsam wurden nicht veröffentlicht. Der Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen war unzureichend. Gesetze, die der Polizei weitreichende Befugnisse zur Anwendung tödlicher Gewalt einräumten, verstießen gegen internationale Menschenrechtsnormen.
Amnesty ReportTschad21.05.2017 Tschad 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram war auch 2016 für Übergriffe im Gebiet des Tschadsees verantwortlich, bei denen Menschen ums Leben kamen und Privateigentum geplündert und zerstört wurde. Zehntausende Menschen sahen sich aufgrund der Gewalt und der Reaktion der Regierung auf diese gezwungen, in andere Landesteile zu fliehen, wo sie katastrophalen Lebensbedingungen ausgesetzt waren, u. a. hatten sie kaum Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen. Die Präsidentschaftswahlen im April 2016 fanden vor dem Hintergrund von Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Einsatzes exzessiver oder unnötiger Gewalt gegen friedliche Demonstrierende und von Fällen des Verschwindenlassens statt. Mehr als 389000 Flüchtlinge lebten im Tschad nach wie vor unter schlechten Bedingungen in überfüllten Flüchtlingslagern. Der frühere tschadische Präsident Hissène Habré wurde im Senegal von den Außerordentlichen Afrikanischen Kammern wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Folter während seiner Amtszeit (1982-90) schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt.
Amnesty ReportSri Lanka20.05.2017 Sri Lanka 2017 Die Regierung Sri Lankas hielt an ihrer Zusage fest, die Verantwortlichen für mutmaßliche völkerrechtliche Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen, doch der Umsetzungsprozess verlief langsam. Die vielen noch existierenden Menschenrechtsprobleme stellten weiterhin eine große Herausforderung dar. So griffen Behörden auf das Antiterrorgesetz zurück, um Tatverdächtige festzunehmen und zu inhaftieren. Nach wie vor wurden Menschen in Polizeigewahrsam gefoltert oder anderweitig misshandelt, und es herrschte weiterhin Straflosigkeit für Fälle von Verschwindenlassen und andere Menschenrechtsverletzungen. Die Opfer von während des bewaffneten Konflikts verübten Menschenrechtsverletzungen sahen sich großen Herausforderungen bei der Rückkehr in ein normales Leben und der Wiederherstellung ihrer Existenzgrundlagen gegenüber, da kohärente Pläne zur Unterstützung und Entschädigung noch nicht umgesetzt wurden.
Amnesty ReportTschad02.06.2016 Tschad 2016 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2015 vermehrt Anschläge in der tschadischen Hauptstadt N'Djamena und im Gebiet des Tschadsees, die zu Toten in der Zivilbevölkerung führten. Die bewaffnete Gruppe war außerdem für Entführungen von Zivilpersonen und die Plünderung und Zerstörung von Privateigentum verantwortlich. Die staatlichen Stellen reagierten mit verschiedenen Antiterror- und Sicherheitsmaßnahmen; so wurde u. a. ein restriktives Antiterrorgesetz verabschiedet, und die Sicherheitskräfte nahmen willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vor.
Amnesty ReportTschad09.05.2015 Tschad 2015 Nach wie vor wurden gravierende Menschenrechtsverletzungen bei nahezu völliger Straffreiheit begangen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden häufig verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Gewerkschafter waren Schikanen, Einschüchterung, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ausgesetzt. Angehörige der Sicherheitskräfte töteten mehrere Menschen u.a. bei Protestaktionen.
Amnesty ReportSri Lanka09.06.2016 Sri Lanka 2016 Im Januar 2015 trat eine neue Regierung mit dem Versprechen an, eine Verfassungsreform durchzuführen und die Lage der Menschenrechte zu verbessern. Die Menschenrechtsprobleme stellten jedoch weiterhin eine große Herausforderung dar. Dazu gehörten die anhaltende Praxis willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und Tod in Gewahrsam sowie das seit langem bestehende Klima der Straflosigkeit für diese und andere Menschenrechtsverletzungen.
Amnesty ReportEswatini07.06.2016 Swasiland 2016 Mehrere politische und gewaltlose politische Gefangene kamen 2015 frei. Repressive Rechtsvorschriften wurden jedoch weiterhin dazu benutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt.
Amnesty ReportEswatini09.05.2015 Swasiland 2015 Die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz befanden sich in einer Krise, die sich immer weiter zuspitzte. Verletzungen der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor an der Tagesordnung. Angeklagte wurden in unfairen Gerichtsverfahren wegen der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Gewissensfreiheit zu Haftstrafen verurteilt.