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Die Behörden wiesen immer noch Foltervorwürfe gegen Polizisten und Beamte des Nationalen Sicherheitsdienstes zurück und versäumten es, glaubhaften und übereinstimmenden Berichten über solche Menschenrechtsverletzungen effektiv nachzugehen. Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt. Amnesty ReportUsbekistan23.05.2013 Usbekistan 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war 2012 stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden weiterhin schikaniert, geschlagen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Zwei Menschenrechtsverteidiger kamen aus humanitären Gründen vorzeitig frei, mindestens zehn weitere blieben jedoch in Haft, teilweise unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen. Anlass zur Sorge bot weiterhin der häufige Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen, um "Geständnisse" zu erpressen. Amnesty ReportKuwait09.05.2012 Kuwait 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Personen, die sich kritisch über die Regierung äußerten, z.B. in sozialen Netzwerken, riskierten Festnahmen. Sicherheitskräfte gingen mit Schlägen gegen einige Demonstrierende vor. Ein Mann starb in Polizeigewahrsam, nachdem er offenbar gefoltert worden war. Frauen wurden noch immer durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit weiterhin verwehrt und damit auch der gleichberechtigte Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zum Arbeitsmarkt. Mindestens 17 Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden nach vorliegenden Informationen jedoch nicht statt. Amnesty ReportUsbekistan08.05.2012 Usbekistan 2012 Zwei Menschenrechtsverteidiger wurden aus humanitären Gründen 2011 vorzeitig aus der Haft entlassen. Andere gewaltlose politische Gefangene verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Trotz der Verabschiedung neuer Gesetze, die die Behandlung von Inhaftierten verbessern sollten, gab es zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Festgenommenen und Gefängnisinsassen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden noch stärker beschnitten. Amnesty ReportUsbekistan11.05.2011 Usbekistan 2011 Es trafen unvermindert Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Zahlreiche Mitglieder islamischer Minderheitengruppen erhielten nach unfairen Verfahren lange Haftstrafen. Menschenrechtsverteidiger wurden weiterhin nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert. Die Behörden wiesen alle internationalen Forderungen nach einer unabhängigen internationalen Untersuchung der massenhaften Tötung von Demonstrierenden im Jahr 2005 vehement zurück. Amnesty ReportSalomonen10.05.2011 Salomonen 2011 Gewalt gegen Frauen und Mädchen war auch im Jahr 2010 weit verbreitet. Die Maßnahmen, mit denen die Regierung dieses Problem zu bekämpfen versuchte, zeigten wenig Wirkung. In den informellen Siedlungen der Hauptstadt Honiara lebten noch immer viele Menschen ohne Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen. Amnesty ReportKuwait10.05.2011 Kuwait 2011 Kritiker des Ministerpräsidenten wurden schikaniert und verfolgt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern ausgebeutet und misshandelt. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit verwehrt und damit auch der Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zu anderen Bürgerrechten. Mindestens drei Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden aber nach vorliegenden Informationen 2010 nicht statt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportUsbekistan09.05.2015 Usbekistan 2015 Folter und andere Misshandlungen in Hafteinrichtungen waren nach wie vor im ganzen Land an der Tagesordnung. Die Behörden wiesen immer noch Foltervorwürfe gegen Polizisten und Beamte des Nationalen Sicherheitsdienstes zurück und versäumten es, glaubhaften und übereinstimmenden Berichten über solche Menschenrechtsverletzungen effektiv nachzugehen.
Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt.
Amnesty ReportUsbekistan23.05.2013 Usbekistan 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war 2012 stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden weiterhin schikaniert, geschlagen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Zwei Menschenrechtsverteidiger kamen aus humanitären Gründen vorzeitig frei, mindestens zehn weitere blieben jedoch in Haft, teilweise unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen. Anlass zur Sorge bot weiterhin der häufige Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen, um "Geständnisse" zu erpressen.
Amnesty ReportKuwait09.05.2012 Kuwait 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Personen, die sich kritisch über die Regierung äußerten, z.B. in sozialen Netzwerken, riskierten Festnahmen. Sicherheitskräfte gingen mit Schlägen gegen einige Demonstrierende vor. Ein Mann starb in Polizeigewahrsam, nachdem er offenbar gefoltert worden war. Frauen wurden noch immer durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit weiterhin verwehrt und damit auch der gleichberechtigte Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zum Arbeitsmarkt. Mindestens 17 Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden nach vorliegenden Informationen jedoch nicht statt.
Amnesty ReportUsbekistan08.05.2012 Usbekistan 2012 Zwei Menschenrechtsverteidiger wurden aus humanitären Gründen 2011 vorzeitig aus der Haft entlassen. Andere gewaltlose politische Gefangene verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Trotz der Verabschiedung neuer Gesetze, die die Behandlung von Inhaftierten verbessern sollten, gab es zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Festgenommenen und Gefängnisinsassen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden noch stärker beschnitten.
Amnesty ReportUsbekistan11.05.2011 Usbekistan 2011 Es trafen unvermindert Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Zahlreiche Mitglieder islamischer Minderheitengruppen erhielten nach unfairen Verfahren lange Haftstrafen. Menschenrechtsverteidiger wurden weiterhin nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert. Die Behörden wiesen alle internationalen Forderungen nach einer unabhängigen internationalen Untersuchung der massenhaften Tötung von Demonstrierenden im Jahr 2005 vehement zurück.
Amnesty ReportSalomonen10.05.2011 Salomonen 2011 Gewalt gegen Frauen und Mädchen war auch im Jahr 2010 weit verbreitet. Die Maßnahmen, mit denen die Regierung dieses Problem zu bekämpfen versuchte, zeigten wenig Wirkung. In den informellen Siedlungen der Hauptstadt Honiara lebten noch immer viele Menschen ohne Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen.
Amnesty ReportKuwait10.05.2011 Kuwait 2011 Kritiker des Ministerpräsidenten wurden schikaniert und verfolgt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern ausgebeutet und misshandelt. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit verwehrt und damit auch der Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zu anderen Bürgerrechten. Mindestens drei Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden aber nach vorliegenden Informationen 2010 nicht statt.